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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

Hausbau201911.08.19 20:28
Nein, der Vertrag ist von keiner Seite gekündigt. Das ist ja das Absurde. Der baut nicht mehr weiter und wir sollen darauf hin kündigen. Damit er dann noch seine 5 % vom entgangenen Gewinn der Restleistung bekommt, die ihm lt. Gesetz zustehen. Der ist morgen 10 Wochen über dem vertraglichen Übergabetermin und ganz fett in der Vertragsstrafe.
Snowy3611.08.19 20:33
Es ist unfassbar wie einen der Rechtsstaat da alleine lässt

In der jetzigen Situation in der Baubranche ist man froh wenn irgendeiner sich herablässt dein Einfamilienhaus zu bauen , so dass
Man sich viel zu viel gefallen lassen muss. Man kann nicht wie früher sagen : Handwerker ich bin nicht zufrieden , Verlass meine Baustelle ich nehme einen anderen . Es ist kein anderer da . Somit muss man sich von dem den man hat alles gefallen lassen nur damit er das Bauvorhaben nicht gefährdet . Da helfen all die schlauen Sprüche überhaupt garnix .

Ich verstehe das deutsche Recht auch nicht wieso solche betrüger dann wo anders wieder eine Firma eröffnen können . Der sollte Berufsverbot bekommen !

Das Problem ist solange ihr noch einen Vertrag habt hat er ja Erfüllungsanspruch weswegen du ihn ja auf Fertigstellung verklagst . Wäre es nicht besser den Vertrag zu kündigen , ihn auf das überzahlte Geld etc zu verklagen und jemand anders fertig machen zu lassen ?

Einfacher gesagt als getan ich weiß .
Hausbau201911.08.19 20:40
Das dachte ich auch und hatte dies meinem Anwalt mitgeteilt.
Seine Antwort darauf: Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist nach meiner Einschätzung mit hohen Risiken behaftet. Da seit der Klageerhebung sich die Sach- und Rechtslage nicht wesentlich verändert hat und mit der Klageerhebung auf Fertigstellung dokumentiert wurde, dass ein für die Fortführung des Bauvorhabens ausreichendes Vertrauensverhältnis noch besteht, würde eine jetzt ausgesprochene Kündigung, ohne dass hierfür neue, bislang unbekannte Gründe vorliegen, als freie Kündigung gewertet werden. Bei einer freien Kündigung, die nur dem Auftraggeber möglich ist, behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch für die gesamte Leistung, muss sich jedoch das durch die Nichtausführung des Restes Ersparte anrechnen lassen. Eine jetzt ausgesprochene Kündigung wäre eine Steilvorlage für die Gegenseite, um die bereits jetzt eingetretene Überzahlung noch einmal deutlich zu deren Gunsten zu steigern. Das Ergebnis einer jetzt ausgesprochenen Kündigung wäre fatal. Zum einen haben Sie dann bei Wertung als freier Kündigung keinen Anspruch auf die Mehrkosten der Fertigstellung, zum anderen wird das Haus dann definitiv vor dem kommenden Winter nicht fertig, so dass möglicherweise das bislang Erreichte komplett abgebrochen werden muss.

So sehr sie emotional einen Weiterbau durch die Gegenseite nicht mehr in Betracht ziehen wollen, so gebietet es jedoch eine wirtschaftliche Betrachtung, hier zeitnah eine vergleichsweise Einigung herbeizuführen, damit das Bauvorhaben bei relativ geringem Schaden noch in diesem Jahr fertiggestellt wird. Alles andere führt zu Schäden in einer Größenordnung im sechsstelligen Bereich.
HilfeHilfe11.08.19 21:05
Hausbau2019 schrieb:

Nein, der Vertrag ist von keiner Seite gekündigt. Das ist ja das Absurde. Der baut nicht mehr weiter und wir sollen darauf hin kündigen. Damit er dann noch seine 5 % vom entgangenen Gewinn der Restleistung bekommt, die ihm lt. Gesetz zustehen. Der ist morgen 10 Wochen über dem vertraglichen Übergabetermin und ganz fett in der Vertragsstrafe.
Oh weh , kein Plan was man raten kann
Hausbau201911.08.19 21:07
An der Stelle bin ich leider auch.
boxandroof11.08.19 21:29
Suche Dir parallel schon potentielle Firmen heraus mit denen Du weitermachen könntest. Vielleicht waren ja auch schon gute Subs dabei.

Wie soll der Bau in diesem Jahr fertiggestellt werden, wenn der GF schon die Insolvenz vorbereitet und nicht weiterbauen wird wie Du schreibst?
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