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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

Joedreck12.08.19 21:45
Du musst anfangen zu trennen. Das eine ist der (angeblich) nicht eingehaltene Vertrag, das andere sind die erkannten Mängel. Den Vertrag hat er bis zum Rechtsstreit (wahrscheinlich) erfüllt. Ihr habt ein Gespräch, er stellt die Bauarbeiten wegen der Witterung ein. Gibt das auch bekannt. Ihr fangt an große Geschütze aufzufahren. =Pause

Die Mängel sind ärgerlich, führen aber nicht zur Unbewohnbarkeit. Hier wäre es wohl klug gewesen die Mängel Frist und formgerecht zu rügen. Diese kann er dann beseitigen.
Im Zweifel hätte man die letzte Charge einbehalten.

Aber das hilft jetzt nicht mehr wirklich weiter. Nur dahingehend, dass der RA wahrscheinlich Recht hat und den richtigen Weg beschreitet.

Wichtig ist, und das wurde mehrfach geraten, kümmert euch um den Bau und nicht um den Typen. Egal ob er ein Allerwertesten oder Betrüger oder sonst was ist. Es hilft einfach nicht.
Hört auf mit dem Fuß auf den Boden zu stampfen, auf Vergeltung auszusein und denkt Lösungsorientiert.
Das ist auch nur eine Phase im Leben. Die ist doof und anstrengend, aber geht auch vorbei.
Wenn ihr den Kredit noch nicht abgerufen habt, habt ihr wirklich auch noch die Möglichkeit die Reißleine zu ziehen.
Das wäre zwar super blöd und ihr habt extrem viel hart verdientes Geld versenkt, aber auch das ist nur Geld.
Fragt euch wohin die Reise gehen soll. Nur die Richtung der "Bestrafung" des GU solltet ihr als Ziel streichen.
Es gibt wirklich immer einen Weg.
Bookstar12.08.19 21:52
Hausbau2019 schrieb:

Hier noch ein weiteres schönes Foto von unseren Bau. Am Keller wurde vertragsgemäß eine 10 cm Außendämmung aufgebracht. Diese wurde dann aber nicht beim Mauern des EG berücksichtigt. So dass jetzt rund um das Haus die Dämmung übersteht.
Also mit Verlaub so Dumm kann ein Bauunternehmen doch gar nicht sein oder, sowas zu fabrizieren?? Und wenn doch, dann kann einem echt nur noch Angst werden!!
Hausbau201912.08.19 22:07
Mail vom BU nach Bürotermin Mitte Dezember:
.Weiterhin bestätige ich heute folgende Absprachen:
- Zahlung von 40.000,00 € auf die letzte Teilrechnung kurzfristig.
- Massive Wände im DG werden gemäß Statischen Vorgaben Kostenneutral errichtet, die geänderten Wandstärken und eventuell sich ändernde Wandstärken im
Trockenbau werden von Ihnen akzeptiert.
- Der Einbehalt der Restsumme über 7.490 € wird für diverse offene Punkte Höhe Gebäude etc. vorerst einbehalten
und nach Höhenkontrolle im Januar, mit Herrn ..... und Festlegung der geeigneten Maßnahmen ausbezahlt, bzw. ein angemessener, den erforderlichen Maßnahmen entsprechender Einbehalt vereinbart.
- Der Bodenaustausch erfolgt nach Abbau des Fassadengerüstet zum Ende der Baumaßnahme, Kosten für die Entsorgung, die Verladung von eventuell
abzufahrendes Aushubmaterial, sowie die Anfuhr von verdichtungsfähigen Füllboden geht zu Ihren Lasten, wir erledigen den Aushub mit seitlicher Lagerung und
den Einbau + Verdichtung für Sie ohne weitere anfallende Kosten.
- Die Arbeiten werden in der 2. KW 2019 planmäßig weiter geführt, wenn die Witterung die Maurerarbeiten zulässt(eine Behinderung d. widrige
Witterungsverhältnisse wird angezeigt).
Hausbau201912.08.19 22:13
Offenbar kann man doch so dumm sein. Die Begründung seinerseits war, dass wir die Dämmung im Nachhinein beauftragt hätten. Stimmt natürlich nicht, Der Aufpreis für die Kellerdämmung ist bereits im Bauvertrag vom 16.05.2018 enthalten. Baubeginn war Oktober 2018. Aber die Fehler machen ja nach der Meinung eines Großteils dieses Forums ausschließlich wir.
Hausbau201912.08.19 22:16
Nachmeldung zur Mail vom BU Mitte Dezember: Am gleichen Tag kam die Behinderungsanzeige wegen widriger Witterungsverhältnisse, dabei waren durchweg Plusgrade.
Worrier8412.08.19 22:16
KlausiMausi schrieb:

Nö es geht hier um Geld und keine romantische Beziehung....

Naive vorstellung 😉 - das zwischenmenschliche ist oft entscheidend für erfolg egal wobei, egal um wie viel es geht oder welche tollen verträge die ordner füllen. Das ist langweiliges papier um anwälte und gerichte zu ernähren. Aber das ist sone typische deutsch einstellung „ich hab doch hier papier also mach, du wicht!“...bist der wicht mal nix macht.
mängelvertragwandstärkeneinbehalt