Baugenehmigung mit/ohne Bauland?

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H

Huba1979

Hallo.

Wir besitzen ein Grundstück mit der Bezeichnung "Freifläche mit Gebäude" in MOL und wollen dort ein "Blockbohlenhäuschen" (ca. <40m²) mit einem Betonfundament erreichten. Das Grundstück hat eine straßenseitige Zufahrt und es liegt offiziell Wasser und Strom an.

Jetzt habe ich gelesen, dass derartiges "immer" eine Baugenehmigung benötigt und ich habe dazu Verständnisfragen:

Reicht die Beantragung einer Baugenehmigung aus, oder muss das Grundstück vorher erstmal in Bauland umgewandelt werden? Wenn ja, kann man auch Teilflächen (z.B. die 40m²) in Bauland umwandeln und den Rest so wie vorher lassen? (Oder macht das gar keinen Sinn?) Entstünden da nennenswerte Kosten, weil es ja bereits "erschlossen" ist?
Da ich mich mit dem Thema überhaupt nicht auskenne, würde ich mich über Tipps sehr freuen.

Gruß
 
K

KarstenausNRW

Wir besitzen ein Grundstück mit der Bezeichnung "Freifläche mit Gebäude" in MOL
Mol in Belgien oder an der polnischen Grenze?
Blockbohlenhäuschen" (ca. <40m²) mit einem Betonfundament erreichten.
Das bedeutet was? Wie groß genau - qm und Rauminhalt? Wie soll es genutzt werden? Dauerhafter Wohnsitz oder Gartenhaus? Anschluss an Kanal/Wasser/Strom/Telefon nötig?
Bezeichnung "Freifläche mit Gebäude"
Das ist ein normales Grundstück. Im Prinzip steht bei jedem Grundstück, das bebaut werden kann oder bebaut ist "Gebäude- und Freifläche" im Grundbuch.
oder muss das Grundstück vorher erstmal in Bauland umgewandelt werden? Wenn ja, kann man auch Teilflächen (z.B. die 40m²) in Bauland umwandeln und den Rest so wie vorher lassen? (Oder macht das gar keinen Sinn?) Entstünden da nennenswerte Kosten, weil es ja bereits "erschlossen" ist?
Nein, musst Du nicht. Nein, man könnte keine Teilflächen umwandeln. Ja, das macht keinen Sinn. Ja, das kostet richtig Geld und kann locker 6-stellig und größer werden (wenn man tatsächlich Nicht-Bauland umwidmen möchte), was man aber nur bei größeren Flächen macht. So ein Grundstück wie Deins würde man nie auch nur mit der Kneifzange anpacken. So ein Prozess kann auch mal 5 Jahre dauern...
 
11ant

11ant

Wir besitzen ein Grundstück mit der Bezeichnung "Freifläche mit Gebäude" in MOL und wollen dort ein "Blockbohlenhäuschen" (ca. <40m²) mit einem Betonfundament erreichten. Das Grundstück hat eine straßenseitige Zufahrt und es liegt offiziell Wasser und Strom an.
Jetzt habe ich gelesen, dass derartiges "immer" eine Baugenehmigung benötigt und ich habe dazu Verständnisfragen:
Reicht die Beantragung einer Baugenehmigung aus, oder muss das Grundstück vorher erstmal in Bauland umgewandelt werden?
Entscheidend wäre zu wissen, was das Grundstück jetzt ist und wo es liegt. Der Landkreis ist da weniger erheblich, daraus ist nur abzuleiten, welche Landesbauordnung dort anzuwenden wäre. Aber wenn das Grundstück z.B. im Außenbereich liegt, wäre selbst ein in einem Wohngebiet nach der Landesbauordnung verfahrensfreies Gebäude ausgeschlossen. Zuerst einmal muß also die Gebietsart passen. Ich bin längst nicht der einzige Nichtjäger, der trotzdem gerne eine Jagdhütte für Skatrunden hätte - deswegen gibt es den §35 ja.
 
H

Huba1979

@KarstenausNRW
Danke für die Antwort, wobei ich mir nicht sicher bin, welcher Teil hier sarkastisch gemeint ist und welcher nicht. Aus welchem Grund würde man mein Grundstück "nicht mal mit einer Kneifzange anpacken"?
@11ant
Ich bin Laie und kann das so nicht beantworten. Es handelt sich um ein Gartengrundstück innerhalb eines Dorfes welches als "Siedlung" gekennzeichnet ist.

Das Häuschen sollte tatsächlich eher für Besuch/Gäste sein und bei dem Grundstück handelt es sich um ein Wochenend-Gartengrundstück von ca. 5000m².

Wasser, Strom und Zufahrt ist vorhanden.
 
11ant

11ant

Ich bin Laie und kann das so nicht beantworten. Es handelt sich um ein Gartengrundstück innerhalb eines Dorfes welches als "Siedlung" gekennzeichnet ist. Das Häuschen sollte tatsächlich eher für Besuch/Gäste sein und bei dem Grundstück handelt es sich um ein Wochenend-Gartengrundstück von ca. 5000m².
Auch ein Laie kann Einblick in das Kataster nehmen und/oder beim Bauamt nachfragen, zu welcher Gebietsart sein Grundstück gehört. Eventuell erhellt Dich dieser Thread: https://www.hausbau-forum.de/threads/hausbau-bebauungsplan-wochenendhausgebiet.45858/
 
K

KarstenausNRW

welcher Teil hier sarkastisch gemeint ist und welcher nicht. Aus welchem Grund würde man mein Grundstück "nicht mal mit einer Kneifzange anpacken"?
Gar kein Teil ist sarkastisch. Aus Nicht-Bauland Bauland zu machen ist ungefähr so für die Gemeinde, als würdest Du zum Autohändler an der Ecke gehen und ihm sagen, dass Du gerne ein Auto kaufen möchtest, was er speziell für Dich bauen soll. Also mit Planung, Bau, allen technischen Abnahmen, Einbindung von Ämtern und Behörden.
Das war absolut ernst gemeint, dass so etwas tatsächlich auch mal 5 (in Worten: fünf) Jahre dauern kann.

P.S. Kannst auch einfach mal beim Bauamt anrufen oder vorbeischauen. Dann bekommst Du in wenigen Minuten eine verlässliche Antwort.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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