Baufinanzierung - was können wir uns leisten?

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B

Bauexperte

@bernie

Beruf: Das möchte ich nicht öffentlich posten"

Schaust Du Forenregeln 1.2. Oder, wie ein hier schreibender Admin auf dessen Forum schreibt "Berufsangabe im Profil ist hier Vorschrift. Ohne darfst du hier nicht mitspielen."

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tom1607

also wenn ich hier so manche Kommentare lese frage ich mich warum einige davon ein Haus haben ....

wenn man sich so auf ein Grundstück fixiert hat wie Ihr und AUCH unbedingt da bauen wollt dann würde ich das auch so machen wie fdebf es vorgeschlagen hat. Kauft das Grundstück, dann nimmt euch das schon mal keiner mehr, pusht die Rückzahlung des Grundstücks so erhöht Ihr am effektivsten euer Eigenkapital was die Finanzierung langfristig günstiger macht. Plant 2-3 Jahre und fangt dann mit dem Bauen an. Es hat enorme Vorteile wenn man an die Planung und Umsetzung mit viel Vorlaufzeit heran geht besonders bei so schwierigen Voraussetzungen die das Grundstück aufweist.

just my 2Cent
Thomas
 
M

Miyagi0815

Meiner Meinung nach solltet ihr das Projekt in Angriff nehmen. Die finanzielle Lage sieht sehr gut aus und ihr habt auch schon zwei Kostenschätzungen. Deinen Ausführungen kann man gut entnehmen, dass du dich sehr mit eurer finanziellen Lage beschäftigst und ich sehe da auch keinen "großen" Schönrechnereien.

Die einzigen Bauschmerzen machen mir das geringe Eigenkapital.

Ich würde es machen wie Fdebf vorgeschlagen hat, falls kein kurzfristiger Bauzwang besteht..

Weil es euer Traumgrundstück ist, dieses sichern und dann ganz in Ruhe die Detailplanung machen. Vorher evtl den 3 Architekten abwarten, was er zu den Kosten sagt.

Müssen es wirklich 170qm + Keller sein (oder is der Keller inkl. bei 170qm)? Ich denke beim Haus kann man sicherlich noch einiges einsparen, falls die Kosten nach drei Schätzungen unerwartet steigen.

Sollten alle Stricke reißen ist es mit Sicherheit nicht unmöglich das Grundstück ohne Megaverluste wieder zu verkaufen evtl. sind die Nebenkosten futsch, aber das ist dann das Lehrgeld was man bezahlen muss.
Wird euch nicht ruinieren.
 
N

nms_hs

Eigenkapital und Lohnausfall

Der Lohnausfall wird insgesamt 2 Jahre betragen, also 24 x minus 1479,37€ = 35.504,88€
Das vorhandene Eigenkapital wird hierfür reserviert und eingesetzt--> 35.504,88€ - 27.500€ = 8.004,88€

Diese knapp 8.000€ erhöhen sich natürlich dann, wenn meine bessere Hälfte länger zu Hause bleibt (das ist nicht geplant) respektive es gezwungenermaßen tun müsste.
Mir sind noch ein paar Punkte eingefallen:
- Als kleine "Falle" kann ich anmerken, dass das zweite Kind direkt nach der ersten Elternzeit kommen sollte - dann wird das Netto vor der Geburt herangezogen. Ist für die meisten aber recht schwer
Ansonsten wird ganz normal das Netto des Vorjahres genommen, und das kann bei genommener Elternzeit oder sogar Teilzeit wesentlich geringer sein.
- Vorteil Beamte ist imo noch, dass im Mutterschutz der volle Lohn bezahlt wird. Mutterschutz geht auch länger imo.
- Bei der Steuererklärung kann man die Kita-Kosten absetzen. Das bringt auch noch mal was.
- Ich persönlich würde mit 18 Monaten nach der Geburt rechnen und nicht Vollzeit. Kind in die Kita bringen raubt viel Zeit, und Lehrer haben keine Gleitzeit, dafür aber Konferenzen. Also evtl. Frühdienst, Spätdienst? Zusätzliche Kosten?
Ab ca. 70% gilt der Teilzeiterlass Wie sieht es bei euch mit Ganztagsschule aus?
Fängt die Frau früher als 18 Monate wieder an, hat man ein Plus - geht es nicht, hat man zumindest kein Problem...


Das gilt aber nur für uns liebe gesetzlich Versicherten - und Beamte in Teilen. Privatversicherte Kinder bieten solch einen Luxus gar nicht.
 
O

ONeill

Also meine Freundin (Sonderpädagogin, Beamtin) meinte das gerade vor paar Tagen noch zu mir, dass sie bis zu 10 Tage Sonderurlaub für ein krankes Kind im Jahr zur Verfügung hat.

Grüße,
Christian
 
Uwe82

Uwe82

Als kleine "Falle" kann ich anmerken, dass das zweite Kind direkt nach der ersten Elternzeit kommen sollte - dann wird das Netto vor der Geburt herangezogen. Ist für die meisten aber recht schwer
Es reicht auch im vierten Monat nach der Geburt des Ersten schwanger zu werden, denn die Elternzeit ist ein Verschiebetatbestand genauso wie die 6 Wochen Mutterschutz vor dem zweiten Kind. Jeder weitere Monat später verringert das angerechnete Einkommen sozusagen um 1/12 .

Wobei das nach dem alten Elterngeld gerechnet ist. Ich habe mir noch nicht angeschaut, wie die Verschiebetatbestände nach Elterngeld Plus aussehen, ob da dann auch die Plus-Monate Verschiebetatbestände sind. Denn vorher war auch bei Halbierung des Elterngelds der Bezugszeitraum nur die ersten 12 Monate.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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