Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

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M

Mazur96

Also erst einmal stehen beide bei beiden Häusern im Grundbuch. Demnach sind auch beide mit dabei. Um bei der Bank jetzt sauber rüber zu kommen, solltet ihr die Grundbücher entsprechend abändern.
Dann wird der Unterhalt für gewöhnlich nicht mit eingerechnet. "Für gewöhnlich" deshalb, weil es Banken gibt, die ihn zumindest zur Kenntnis nehmen.

Ansonsten sieht es mit dem Einkommen eher mau aus. Aber das kann euch ja egal sein. Nur für die Kinder sollte dein Partner das Haus jetzt nicht halten.
Nur die Grundbuchtrennung solltet ihr recht zügig angehen, damit dein Partner auch wirklich raus aus der Nummer ist.

Vielen Dank erstmal für das Feedback!

Aber wenn der Ex-Mann nun aus dem Grundbuch des Einfamilienhaus austritt, steht er ja dennoch im Kreditvertrag der Bank - die wird ihn ja nicht aus dem Kredit entlassen, wenn dieser nicht durch eine andere Bank bzw. Person übernommen wird.
Bekommt die Ex-Frau (evtl. mit neuem Mann) keine Finanzierung, steht sie allein im Grundbuch und er weiter (mit) im Kredit - das wäre doch eher ungünstig für ihn?!
 
H

Hausbautraum20

Wie lang läuft denn der Kreditvertrag noch?
Den hätte man ja sonst jetzt nach den 10 Jahren auch sonderkündigen können.
 
E

Evolith

Vielen Dank erstmal für das Feedback!

Aber wenn der Ex-Mann nun aus dem Grundbuch des Einfamilienhaus austritt, steht er ja dennoch im Kreditvertrag der Bank - die wird ihn ja nicht aus dem Kredit entlassen, wenn dieser nicht durch eine andere Bank bzw. Person übernommen wird.
Bekommt die Ex-Frau (evtl. mit neuem Mann) keine Finanzierung, steht sie allein im Grundbuch und er weiter (mit) im Kredit - das wäre doch eher ungünstig für ihn?!
Ich bin da jetzt keine vom Fach, aber hätte gesagt, dass für die Anschlussfinanzierung der rangezogen wird, der im Grundbuch steht. Ist er raus, ist er quasi unbekannt.
 
tomtom79

tomtom79

Mich wundert das es bisher funktioniert hat oder? Warum soll die aktuelle Bank dann nicht weiter finanzieren wenn die Rate pünktlich gezahlt wurde.
 
X

x0rzx0rz

Aus meiner Sicht:

- beide Partner haften für den Ausstehenden Kreditbetrag (da sie beide im Vertrag stehen)
- die Bank sollte die Scheidungsfolgevereinbarung nicht wirklich interessieren, denn das ist das Innenverhältnis der beiden, im Außenverhältnis sind sie der Bank den Betrag schuldig, nur das interessiert diese
- die Bank verlangt entweder eine Anschlussfinanzierung bei ihr oder eine Ablösung des Ausstehenden Kreditbetrags durch eine andere Bank / eigene Mittel

Nun bemüht sich die Ex-Frau nach eigenen Aussagen um eine Anschlussfinanzierung. Das Risiko des Scheiterns einer solchen Finanzierung betrifft dann aber beide Partner. Denn die Bank wohl wird Ende Januar den Ausstehenden Kreditbetrag fällig stellen.

Wenn der Ex-Mann ebenfalls keine Finanzierung für den Ausstehenden Kreditbetrag bekommt, muss das Haus wohl durch die Bank verwertet werden.

Es muss also schnellstmöglich geklärt werden, was der Stand der Ex-Frau bzgl. Finanzierungszusage ist um ggf. noch einen Ausweg finden zu können ( z.B. Gespräch mit der Bank um eine Fälligstellung / Schufa-Einträge zu verhindern ).

Es kann auch passieren, dass Ex-Mann und Ex-Frau den Kredit eben weiter zusammen bedienen müssen, da eine getrennte Finanzierung nicht funktionieren wird.
 
H

hampshire

Mit dem Ende der Zinsbindung endet ja nicht automatisch der Kreditvertrag. Das sind zwei getrennte Dinge. Ex-Frau und Referendar-Mann werden vermutlich keiine Anschlussfinanzierung auf die Beine Stellen können. Der Kreditvertrag läuft weiter und Ex-Mann ist als Vertragspartner weiter zur Vertragserfüllung verpflichtet - dann eben zu einem "marktüblichen" Zins. In diesem Fall wäre das Austragen aus dem Grundbuch für den Ex-Mann ungünstig. Eine mögliche Lösung wäre der Übertrag des Mehrfamilienhaus auf den Ex-Mann für im Gegenzug geleistete Bedienung des weiterlaufenden Kredites. Auf diese Weise käme es zu einem Finanzausgleich und die Verwertung des Hauses wäre abgewendet. Mit etwas Geschick kann der Ex-Mann - auch wenn es bereits spät ist - auf den kommenden Zinssatz noch Einfluss nehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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