Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht?

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neffetshd

Mal angenommen, man kauft sich ein Grundstück, für das als Nutzungsart im Grundbuch "WALD" angegeben ist. Und auf diesem Grundstück steht eine kleine Hütte, die man gerne manchmal kurzzeitig vermieten würde, wenn man sie selbst nicht benutzt.

Bestimmt die Nutzungsart, ob ein Grundstück/Gebäude vermietet werden darf?

Wenn ja, welche Nutzungsarten erlauben denn eine Vermietung?

Oder gibt es so etwas wie eine "Nutzungsart für das Gebäude" und bestimmt dies dann, ob man das Gebäude vermieten darf? Also wenn das eine "Jagdhütte" ist (wo auch immer das vermerkt ist), dürfte man das dann vermieten oder schließt allein die Bestimmung als "Jagdhütte" eine Vermietung aus?

Ich versuche mich gerade durch diesen Dschungel zu kämpfen und bin für jede Unterstützung dankbar.
 
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nordanney

Mal angenommen, man kauft sich ein Grundstück, für das als Nutzungsart im Grundbuch "WALD" angegeben ist. Und auf diesem Grundstück steht eine kleine Hütte, die man gerne manchmal kurzzeitig vermieten würde, wenn man sie selbst nicht benutzt.
Wie viele Grundstücke und wirre Fragen hast Du eigentlich?
 
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neffetshd

Das ist lediglich ein Beispiel, um die Regeln zu verstehen. Ich habe kein WALD Grundstück und auch keines in Aussicht. Eine Beantwortung würde aber helfen, die Logik auf andere Fragen anzuwenden und somit zu beantworten.
 
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nordanney

Das ist lediglich ein Beispiel, um die Regeln zu verstehen. Ich habe kein WALD Grundstück und auch keines in Aussicht. Eine Beantwortung würde aber helfen, die Logik auf andere Fragen anzuwenden und somit zu beantworten.
Die Antwort hast Du schon zur Frage im Außenbereich bekommen.
Wenn WALD im Grundbuch steht, Du Dich am A... der Welt befindest und tatsächlich tausende Bäume dort wachsen, kannst Du mal davon ausgehen, dass Du Dich tatsächlich in einem Wald und nicht in der Stadt mit Baugrundstücken befindest. Das hört sich dann wieder nach Außenbereich an und dort ist grds. keine Wohnbebauung erlaubt. Wenn dort eine Hütte steht, wird es einen Grund haben, warum sie dort stehen darf. Sie wird aber nicht ein normales Wohnhaus sein. Und damit sollte eine Vermietung auch nicht in Frage kommen - unabhängig davon, dass Du - egal was für abstruse Ideen Du verfolgst, ich verstehe Deine Intentionen in den ganzen Threads zumindest nicht - dann auch noch eine Zielgruppe definieren müsstest, die gelegentlich am A... der Welt übernachten möchte.

Was treibt Dich eigentlich genau an? Troll oder was sind die Hintergründe?
 
11ant

11ant

Wald wäre eindeutigst Außenbereich, und eine Genehmigung für eine Hütte für jagdliche Zwecke verlöre mit der Nutzungsänderung zum Ferienhaus klar die Geschäftsgrundlage der Ausnahme. Eine Nutzungsuntersagung wäre die Folge.
 
Z

Zaba12

Gibt ne schöne Doku auf YouTube zu so einem Fall. Jemand hat an der Müritz ein Waldgrundstück gekauft die Waldhütte aus Holz "vergrößert" (zur Vermietung, sah hinterher wie ein kleines Einfamilienhaus aus) und ein Steg gebaut. Nach 7 Jahren Rechtsstreit mit dem Baubehörde musste er alles zurückbauen, weil er einfach nicht verstehen wollte das man sowas unter den gegebenen Voraussetzungen nicht darf.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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