Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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M

Mazur96

Zur Übertragung der Häuser auf den jeweils anderen haben sich die beiden ja sowieso bereits vertraglich verpflichtet. D. h. die Übertragung des Mehrfamilienhaus auf den Ex-Mann findet so oder so statt - unabhängig davon, ob die Ex-Frau das Einfamilienhaus "halten" kann oder nicht.
Er behält das Mehrfamilienhaus, sie das Einfamilienhaus - so ist es vereinbart. Er kann das Mehrfamilienhaus allein finanzieren, sie das Einfamilienhaus nicht - zumindest liegen bisher keine Unterlagen einer Bank vor.

Er ist nur bis zum Ende der Zinsbindung drin geblieben, damit sie ausreichend Zeit hat, sich "aufzurappeln" und eine Finanzierung auf die Beine stellen zu können. Nun ist sie aber erneut Mutter geworden und der neue Ehepartner noch nicht fertig mit dem Studium - zeitlich alles etwas ungünstig.
Die Bank, die derzeit finanziert ist die Hausbank des Ex-Mannes und hat bereits signalisiert, dass er auch den Kredit allein bedienen könnte, die Ex-Frau muss nicht stehen bleiben.
Nun ist es aber so, dass die Ex-Frau sich verpflichtet hat, die Haftung komlett allein zu übernehmen ab 01.02.2021.
Das interessiert natürlich nicht die Bank, jedoch den Ex-Mann, der natürlich aus der Haftung entlassen werden möchte, einfach auch, um die Häuser und Verbindlichkeiten endlich klar zu trennen und für klare Verhältnisse zu sorgen - auch finanziell.
Bekommt die Ex-Frau nun keine Finanzierung gestemmt, auch nicht gemeinsam mit dem neuen Ehepartner, muss sie das Haus verkaufen, den restlichen Kradit bedienen und mit evtl. dann vorhandenem Überschuss kann sie dann machen, was sie will, da ja alle "Rechte und Pflichten" auf sie übertragen wurden, richtig?!
 
N

nordanney

- die Bank sollte die Scheidungsfolgevereinbarung nicht wirklich interessieren, denn das ist das Innenverhältnis der beiden, im Außenverhältnis sind sie der Bank den Betrag schuldig, nur das interessiert diese
Falsch. Ohne Vereinbarung gar keine neue Finanzierung (bin selbst Banker und war in einer ähnlichen Situation - fast 3 Jahre nicht kreditwürdig, da keine Vereinbarung).

Insgesamt schwierig zu beurteilen. Ich würde auf der Basis der Frau keinen Kredit gewähren und den Mann nicht aus einer Verpflichtung entlassen. Grundbuchsituation ist der Bank grds. egal. Hat ja erst einmal nicht so viel mit dem Kreditvertrag zu tun.
 
N

nordanney

Zur Übertragung der Häuser auf den jeweils anderen haben sich die beiden bereits vertraglich verpflichtet.
Das ist zunächst einfach - Zug um Zug. Frau bekommt keine Finanzierung, Mann bleibt halt im Grundbuch.
Bekommt die Ex-Frau nun keine Finanzierung gestemmt, auch nicht gemeinsam mit dem neuen Ehepartner, muss sie das Haus verkaufen, den restlichen Kradit bedienen und mit evtl. dann vorhandenem Überschuss kann sie dann machen, was sie will, da ja alle "Rechte und Pflichten" auf sie übertragen wurden, richtig?!
Jep. Oder der Mann übernimmt das Haus und zahlt die Frau aus (wenn gewünscht).
 
H

hampshire

Das interessiert natürlich nicht die Bank, jedoch den Ex-Mann, der natürlich aus der Haftung entlassen werden möchte, einfach auch, um die Häuser und Verbindlichkeiten endlich klar zu trennen und für klare Verhältnisse zu sorgen - auch finanziell.
Der Ex-Mann wird sich dem stellen müssen, dass sein Ansinnen "klare Verhältnisse" zu schaffen faktisch nicht ohne hohes Verlustrisiko oder zusätzliche Investition (auszahlen) zu erfüllen ist.
 
M

Mazur96

Der Ex-Mann wird sich dem stellen müssen, dass sein Ansinnen "klare Verhältnisse" zu schaffen faktisch nicht ohne hohes Verlustrisiko oder zusätzliche Investition (auszahlen) zu erfüllen ist.
Er hat ja keinen Verlust dadurch. Alle Rechte und Pflichten gehen auf die Ex-Frau über. Wenn sie das Haus verkauft, bekommt sie dafür mehr als die rund 250.000 €, die noch offen sind. Er hat davon rein gar nichts. Die Häuser werden 1/1 an den jeweils anderen übertragen - "so wie sie sind".
In dem Einfamilienhaus, das die Frau bekommt steckt noch ein Teil des Erbes des Ex-Mannes in guter 5-stelliger Höhe - das hat er ihr im Zuge der Scheidung ebenfalls überlassen. Also was die Häuser betrifft, schuldet keiner mehr dem anderen etwas.
Sie hat sich verpflichtet, zuzusehen, ihn aus der Haftung des Kredits zu entlassen, dann sollen die Häuser notartiell übertragen werden und gut ist.
Problematisch wird es erst, wenn sie nun keine Finanzierung gestemmt bekommt, dann muss man nochmal "neu denken".
 
X

x0rzx0rz

Falsch. Ohne Vereinbarung gar keine neue Finanzierung (bin selbst Banker und war in einer ähnlichen Situation - fast 3 Jahre nicht kreditwürdig, da keine Vereinbarung).
Danke für die Erklärung, das interessiert mich, da ich wohl nächstes Jahr als "Kollateralschaden" auch damit zu haben werde.
Die Scheidungsvereinbarung muss das Thema Hauskredit also explizit behandeln ?
Betrifft das jede Bank (auch für eine Ablösung?) die mit einem Kredit + erfolgter Scheidung zu tun bekommt ?
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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