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ᐅ auf welchen dieser Grundrisse können wir weiter aufbauen?


Erstellt am: 05.12.18 11:21

kaho67406.12.18 10:02
StanSch schrieb:

Wenn man die Garage auf die Ost-Seite packt, dann kann man dem EG auf der West-Seite noch ein Fenster spendieren, dafür aber ist die Zufahrt aber etwas enger.
Wieso wird noch gleich die Zufahrt enger auf der Ostseite? Ist doch links wie rechts sozusagen.
StanSch schrieb:

Ich verstehe den Grundriss so, dass dieser schon entsprechend ausgerichtet ist? Also Garage und Eingang auf die Ost-Seite und im Westen dann einen 4 m Grünstreifen?
Frage mich gerade nur, wenn die Garage erst nach ca. 6 m Hauslänge beginnt, dann ragt diese schon aus dem 13,5 m tiefen Bebauungsfenster heraus. Ich weiß nicht, ob dies mit der Begründung zum Bebauungsplan konform ist. Eine 9 m lange Garage wäre dann wohl auch nicht machbar.
So wie ich das (erst jetzt) sehe, ist die Garage bei Euch zwingend auf der Westseite vorgeschrieben und zwar nur im vorgesehenen Bereich - wie 9m sieht mir das sowieso nicht aus. Oder gibt es dazu noch mehr Infos?
StanSch schrieb:

Zum Büro: Die Möbel (gleichzeitig Stauraum, insbesondere ein 1,5 m breiter Schrank), die wir dort gerne reinstellen möchten, würden passen und der Abstand vom Schreibtisch zum Sideboard auf der gegenüberliegenden Seite wäre mit 90-95 cm sogar mehr als ich im Büro meines Arbeitgebers habe. Eine Wellnessoase ist es nicht, aber die Anforderungen meines Arbeitgebers sind erfüllt .
...Wir brauchen aber auch keine Wellnessoase.
Ja, das Büro ist keine Wellnessoase und das Bad auch nicht. Aber Ihr wollt es gern perfekt haben! Lach!
Letztendlich habt Ihr lauter kleine Nischenzimmer, in die man sich tagtäglich ein Leben lang rein quetschen muss. Ob es in einer Wohnung früher noch schlimmer war, macht es nicht besser. Das Büro ist ja noch ok - aber es kann halt nicht so viel Müll da rein.
StanSch schrieb:

Aber auf welchen Wunsch sollten wir verzichten?
Das Büro brauche ich um von Zuhause aus arbeiten zu dürfen.
Leider hat das Haus kein Sattel- oder Walmdach und somit keine zusätzliche Abstellfläche. Daher macht aus meiner Sicht ein Abstellraum durchaus Sinn, oder?
Ihr könnt auf nichts verzichten, nehm ich an. Das Problem ist eher, dass Euer Raumbedarf über die Maßen größer ist, als Euer Geldbeutel. Normalerweise würde man bei dieser Hausgröße, den Anforderungen und dem Bebauungsplan mit Keller bauen.
StanSch06.12.18 10:30
haydee schrieb:
Du kannst die Grundrisse für dein Haus nicht neutral betrachten. Da gibt es Dinge die passen einfach nicht für jeden.
Danke für den Hinweis … werde ich beherzigen .
Zaba12 schrieb:
Nimm mir das jetzt nicht übel, es ist ja Geschmackssache. Aber ich habe selten so ein hässliches Einfamilienhaus von außen gesehen.
Ein verkappter Bauhausstil, der den Sinn dieser Bauform total verfehlt.
Der BT nennt es Bauhausstil .

Wenn man sich den Standard-Grundriss im Exposee anschaut, dann haben die Häuser mit auf der Eingangsseite jeweils nur die Eingangstür und oben drüber das Fenster vom Flur. Auf der Gartenseite hat man dann eine Galerie mit einem Panoramafenster.
kaho674 schrieb:
Wieso wird noch gleich die Zufahrt enger auf der Ostseite? Ist doch links wie rechts sozusagen.
Hab mich wohl was ungünstig ausgedrückt. Wenn man die Garage auf die Ost-Seite packt, dann kann man dem EG auf der West-Seite noch ein Fenster spendieren, dafür ist aber die Zufahrt zur Garage auf der Ost-Seite wegen der Grundstücksgrenze zu Haus 11 etwas enger … siehe Lageplan.
kaho674 schrieb:
So wie ich das (erst jetzt) sehe, ist die Garage bei Euch zwingend auf der Westseite vorgeschrieben und zwar nur im vorgesehenen Bereich - wie 9m sieht mir das sowieso nicht aus. Oder gibt es dazu noch mehr Infos?
Zur Garage hatte ich bereits etwas im Eingangsthread geschrieben:
Im Bebauungsgebiet ist der private Bedarf an Garagen, Carports und Stellplätzen im Hinblick auf die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Erschließungsflächen auf dem Grundstück selbst zu decken. Garagen, Carports und Stellplätze sollen dabei nicht wahllos und ungeordnet auf den Grundstücken verteilt werden. Dementsprechend sind diese nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den für Garagen, Carports und Stellplätzen festgelegten Flächen zulässig. Damit wird dem Eindruck einer ungeordneten Bebauung vorgebeugt und insbesondere eine Nutzung rückwärtiger Bereiche und der Grenzabstände zu der bestehenden Bebauung durch Garagen, Carports und Stellplätze verhindert.

Die eingezeichnete 6 m Garage war ursprünglich auf der West-Seite eingeplant. Von der Tiefe des Bebauungsfensters wäre eine 9 m Garage möglich. Der Architekt sagte im Gespräch, dass die Garage auch auf die Ost-Seite könnte. Wenn die 9 m Garage auf die Ost-Seite gestellt werden würde, würde diese (bzw. der Anbau) minimal aus dem östlichen Bebauungsfenster herausragen. Das Planungsamt hat dem bilateral zugestimmt.
kaho67406.12.18 10:35
Hallo,
den Garagentext hatte ich auch gelesen. Dort steht aber nicht, dass die Garage auch östlich oder an andere Position dürfte. Leider sind die Zahlen auf Deinem Lageplan alle nicht lesbar - Auflösung zu schlecht. Deshalb schwer einzuschätzen.
kaho67406.12.18 10:43
StanSch schrieb:


Hab mich wohl was ungünstig ausgedrückt. Wenn man die Garage auf die Ost-Seite packt, dann kann man dem EG auf der West-Seite noch ein Fenster spendieren, dafür ist aber die Zufahrt zur Garage auf der Ost-Seite wegen der Grundstücksgrenze zu Haus 11 etwas enger … siehe Lageplan.
Sorry, Du wiederholst nur das, was Du schon gesagt hast. Anders gefragt, warum ist die Zufahrt zum Nachbarn 11 enger als zum Nachbar 9? Wenn Nachbar 9 seinen Gartenzaun bis vor zieht, ist das für mich gleichwertig, als wenn Nachbar 11 das tut. Oder fährst Du dann zum Einparken verkehrtherum den Wendekreis ab?
montessalet06.12.18 10:50
Der erste Grundriss gefällt mir besser. Das Haus von außen finde ich gar nicht schlecht - im Gegensatz zu anderen Statements hier.
Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, sind die teilweise aus meiner Sicht unpassenden Kommentare zur Hässlichkeit des Hauses von außen: Das ist doch alles Geschmacksache - und wie ich in einem anderen Thread mal erwähnte, diktiert zumindest MIR niemand von außen, was MIR zu gefallen hat - und so halte ich es auch mit meinen Kommentaren zu anderen Vorhaben. In dem Punkt könnte der eine oder andere hier sich effektiv mal ein wenig zurückhalten (Demut ist eine Tugend, nicht eine Last) - weil es bringt schlicht nichts und bringt den TE keinen Deut weiter.
Im Lichte der teilweise bissigen Kommentare frage ich mich ernsthaft, ob ich überhaupt je unseren geplanten Grundriss und auch die Hausansichten jemals einstellen werde. Offenbar ist es (zumindest zur Zeit) nicht möglich, sachliche Kommentare zu erwarten (im Sinne von Vor- und Nachteilen; Alternativmöglichkeiten usw.). Ich interpretiere es mal so: Wenn sich jemand über die äussere Ansicht "aufregt", muss der Grundriss wohl super sein.....
montessalet06.12.18 10:56
Zaba12 schrieb:

Ein verkappter Bauhausstil, der den Sinn dieser Bauform total verfehlt.
Ach und das definierst nun du? Schon mal was von "Weiterentwicklung" respektive "Interpretation/Abwandlung von Bauhausstil" gehört?
Der TE hat nirgends beschrieben, dass er in einem Haus im Ur-Bauhausstil (das gibt es heute übrigens quasi nicht mehr) wohnen will.....
Und was ist an einem, wie du sagst, "verkappten Bauhausstil" falsch, wenn es dem TE gefällt?
Wenn wir hier immer von Sachen diskutieren wollen, welche nur dir selbst gefallen, kommt man a) nicht weit (weil du nicht der Nabel der Welt bist) und b) wäre es doch langweilig, nicht? Ich bin immer froh, wenn "mein Stil" nicht allen gefällt...….
Versuchen wir doch, den TE sachlich dort zu unterstützen, wo es etwas bringt oder bringen kann.
garagebauhausstilgrundrisszufahrtfensterlageplan