Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 07.01.2026
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Doch, die Schwärzungen sind unhöflich. Hier sind mehrere Helfende unterwegs, die sich auskennen und aus den geschwärzten Nebeninformationen regelmäßig Hinweise herauslesen, die ihnen das Geben detaillierteren Rates erleichtern. Die müssen ohne dann hin und her rückfragen. Das kostet unnötig von der Zeit, die hier honorarfrei gegeben wird. Ich habe übrigens in meinen bald 25k Beiträgen / neun Jahren hier nur ein einziges Mal erlebt, daß tatsächlich ein Nachbar einer Fragestellerin zufällig ebenfalls hier war (und der hat nett geholfen).

Mein nur_ein_Beispiel einer kreativeren Lösung klaut nirgendwo Höhe und produziert allenfalls geistige Mehrkosten, ist kein Designgimmick und sogar weniger aufwendig als ein Zwerchhaus. Was versprichst Du Dir von einer Beschränkung auf "Fertig"hausanbieter ? (ich denke übrigens grundsätzlich bauweisenneutral). Meine Anbieterauswahlverfahren arbeiten stets mit der rechtzeitigen Weichenstellung anstelle eines ungeschickten, verfrühten Ausschlusses von Bauweisen oder sonstigen Wegen. Ich berate auch Besserverdiener gerne, aber mein Hauptgeschäft besteht darin, gerade Normalverdiener ins Eigenheim zu bringen. Häufig wird besonders auf Sparsamkeitsirrwegen viel Geld verschwendet. Einer der effizientesten Irrwege ist, den freien Architekten durch Inklusivplaner von Auftragnehmern zu ersetzen. Mein Hausbau-Fahrplan hilft auch dabei, die Fachleute in der richtigen Dosis einzusetzen. Viele meiner Ratnehmenden beschäftigen den freien Architekten tatsächlich nur mit dem „Modul A“.
 
M

mlnd9106

Also das mit der Wanne müsstest du mir dann Erklären, vlt. verstehe ich das falsch... entweder Nutzt die Variante einfach den Raum hinter dem Drempel als Lichtband fürs EG (=Variante B) - Fancy, nützt mir aber bei der Fläche im DG nichts und kostet sicherlich mehr, als wenn ich im vergleich einfach ein normales DG mit Drempel (=Variante A) baue. Will ich Platz im DG gewinnen, muss also der gleich hohe Drempel näher an die Außenwand und damit die Decke des EG/ Fußboden des DG nach unten (=Variante C) -> Deckenhöhe des EG "geklaut". Möchte ich jetzt im EG wieder eine normale Raumhöhe haben, muss ich es also erhöhen (=Variante D). Da frage ich mich dann aber als Laie der ich bin, wieso ein Bauamt sowas bewilligen sollte - die sagen dann sicher, der Kniestock berechnet sich ab OK Fußboden DG, egal wie hoch oder tief der sitzt. Damit wäre dann der Kniestock ja wieder "zu hoch"... Ich bräuchte also sozusagen auf 0,5m Kniestockhöhe ein oder ein zumindest teilweise "umlaufendes" Band das man als OK Fußboden definiert, wenn das auch nur 1cm breit ist. Dort geht dann quasi eine Stufe runter auf den eigentlichen Boden (Variante E). EG müsste logischerweise erhöht werden um normale Raumhöhe zu haben, Lichtband wäre je nach Höhenversatz der Stufe dann evtl. auch möglich, aber dann eher als normales, niedriges Fenster. Für ein DFF wäre dann ja der "Fake" Fußboden im weg. Gebe ich zu wäre eine schicke Lösung! Aber aufwändig, mit Standard Höhen von Wänden ist da dann wohl nix mehr vermutlich...


Handgezeichnete Skizze eines Hauses mit Satteldach und Maßen auf Graphpapier


Vier Skizzenansichten eines Hauses mit geneigten Dächern
 
Y

ypg

Bevor ich mir dahingehend Gedanken mache, unbedingt anders bauen zu wollen als der Bebauungsplan erlaubt, würde ich mir mein gewünschtes Raumprogramm erstellen und schauen, wie ich das unterbringen könnte.
Das Grundstück hat Potential, was man eventuell gar nicht erkennt, wenn man sich zu sehr mit etwas beschäftigt, was gar nicht sein muss.

Zu den von Dir genannten Argumenten: bei einer GRZ von 0,25 haben die meisten Argumente gar keinen Halt. Eure Forderungen wirken sich nicht positiver auf das Grundstück oder die Umgebung aus. Es sind alles nur persönliche Vorteile. Damit holt man sich aber meiner Meinung nach keine Änderung. Effizienz, Aufwand, nutzbareres Dachgeschoss.. alles dient nur Euch, nicht der Allgemeinheit.
Im Gegenteil kann man mit Euren Keller argumentieren, den ihr durch den Hang in nutzbare Wohnfläche bauen könnt. Ihr braucht schlicht kein „höheres oder effektives Dachgeschoss“
Eine Befreiung wäre gemäß verschiedener Planer + Architekten hilfreich bzw. nützlich.
Beim Lesen habe ich gedacht und mich gewundert, warum die denn keinen Plan für das Bauamt erstellt haben.

Und dann werden hiermit die Augen geöffnet:
Architekten wurden uns momentan bisher jeweils innerhalb der Beratungsleistung von den verschiedenen Anbietern kostenlos bereitgestellt
Ihr ward bis jetzt bei Schlicht-Hausanbietern, die sich eben nicht für ein individuelles Haus gerade machen.
Meine Meinung: die meisten Firmen eignen sich auch nicht. Ggf im high Segment, wo der Architekt nicht im Preis drin ist, sondern gesondert beauftragt werden muss.
Und das rate ich hier auch. Es gibt ja kaum etwas, was ein Architekt nicht planen kann. Er hat einiges an studierten Möglichkeiten, einen Kniestock/Drempel mit Berechnungen und Gestaltung so darstellen zu lassen, wie er darf. Und noch mehr: er kann auch mit erlaubten Kniestock ein tolles Haus entwerfen.
Bei Hang rate ich eh zu einem unabhängigen Architekten.
wir werden also nicht die letzten sein, die dort bauen wollen.
Ihr seid aber auch nicht die ersten. Es gibt auch das Gerechtigkeitsprinzip. Jede Ausnahme muss für den Bestandsmenschen und Bürger nachvollziehbar sein und sich positiv auf die Umwelt/Umgebung Einfluss nehmen. Eure Effizienz interessiert da keinen. Und wir hier im Forum wissen alle: wenn das Haus „klein„ gehalten wird, bedeutet es nicht, dass nicht im Gegenzug 100qm Terrasse angelegt, weil man es ja grössentechnisch kann.
Natürlich möchte ich Euch Euren „Traum“ nicht ausreden. Und eventuell sind die bei Euch sehr offen für Veränderungen. Aber es ist halt auch meine Meinung: wenn man sich ein Grundstück kauft, sollte man auch dafür offen sein und nicht schon vorgefertigte Details im Kopf haben. Und da bin ich auch schon wieder an meinem Beitragsanfang.
 
H

hanghaus2023

Laut Bebauungsplan sind ein UG und ein EG zulässig. Da ist viel möglich und nicht mal ein ausgebautes Dach erforderlich.
 
H

hanghaus2023

Ich habe mal das Baufenster und die Gefälle eingetragen. Im Bereich des Hauses sind über 1 m Gefälle somit laut der @11ant enregel Keller oder UG erforderlich.

Lageplan mit Hausgrundriss, Höhenlinien und Grundstücksbegrenzung.
 
H

hanghaus2023

Mit 60cm über mittleren Gelände ist es dann max. so möglich. Da braucht man kein ausgebautes Dach. Ergo auch keinen Kniestock.

Schematische 2D-Hauszeichnung mit Dach, Erdgeschoss (EG) und Untergeschoss (UG)


Ich würde das Haus aber tiefer ansetzen.

3D-Hausmodell mit EG und UG auf Graphpapier


Oder mit echten UG.


Blaues zweistöckiges Hausdiagramm mit Dach, EG und UG auf Grundrissgitter
 
Zuletzt aktualisiert 07.01.2026
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3169 Themen mit insgesamt 43109 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Argumente für Befreiung vom Bebauungsplan - Kniestockerhöhung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wie Bremer 2/3-Lösung mit hohem Kniestock erreichen? - Seite 213
234er Gebiet - Grüne Wiese, Unsicherheit bei der Traufhöhe bzw Kniestock 40
3Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
4Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
5Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 - Seite 217
6Kniestock Danwood Haus in Schleswig-Holstein - Was geht maximal? - Seite 323
7Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? - Seite 218
8Wunschliste für den Architekten - Seite 332
9Architekten finden - aber wie? - Seite 526
10Dachneigung und Kniestock bei Wunsch nach Flachdachgaube - Seite 326
11Bauplan sieht vor Kniestock unzulässig 16
12Drempel ja/nein, welche Höhe 15
13Firsthoch offener Raum ohne Kniestock - Seite 326
14Geringe Firsthöhe ergibt niedrigen Kniestock - Seite 355
15Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
16Einschätzung zu Grundstück gesucht - Artikel 34 Umbebauung - Seite 211
17Bebauungsplan: Definition Dachgeschoss 11
18Bauen mit einem Kniestock von 50cm? - Seite 229
19Höherer Kniestock genehmigungsfähig in Folge des Bauturbo § 246e Baugesetzbuch? - Seite 228
20Grundriss 175qm Satteldach ohne Keller - Seite 16136

Oben