Architektenleistungen ohne Vertrag mit Bauunternehmen

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S

seven7yseven

Hallo zusammen,

mal eine Frage, die mich aktuell beschäftigt:

Ich bin aktuell "Kunde in Spe" bei einem Bauunternehmen, bei dem ich seit Wochen mit dem Architekten (angestellt beim Bauunternehmen) den Grundriss des zu bauenden Einfamilienhaus plane. Es wurde aber bisher mit niemandem ein Vertrag geschlossen, weder schriftlich, noch eine konkrete mündliche Zusage erteilt. Es wurde jedoch meinerseits ebenfalls nicht klar gesagt, dass auch andere Bauunternehmen bei entsprechendem Angebot den Auftrag erhalten könnten, sondern "man geht davon aus" (denke ich zumindest), dass man den Auftrag erhält.

Dass der Bauvertrag so noch nicht zustande gekommen ist, kann ich mir denken, aber was ist mit den Architektenleistungen?
Ist das alles als Akquirierungsvorleistung des Unternehmens zu sehen oder habe ich mich durch "konkludentes Handeln" bereits zu einem Vertrag, zumindest hinsichtlich der Planung durch den Architekten, halbwegs verpflichtet? Immerhin gab es schon Termine im Büro des Unternehmens und vor Ort und etliche Mails, um den optimalen Grundriss und die Planung zu erstellen.

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass das alles noch als Vorleistung zu sehen ist, aber was sagt der Gesetzgeber dazu?

Danke für eure Antworten!
 
B

Bauexperte

Prinzipiell gehe ich davon aus, dass das alles noch als Vorleistung zu sehen ist, aber was sagt der Gesetzgeber dazu?
Du willst nicht mehr beim Anbieter unterschreiben?

Grundsätzlich sind bei Gesprächen mit BT, GU/GÜ- sofern nichts anderes _schriftlich_ vereinbart wurde und anders, als bei _freien_ Architekten, sämtliche Vorarbeiten kostenlos für einen Interessenten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 04.06.2025
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