Hallo,
das finde ich in keinster weise gewagt
Seufz, das habe ich nahezu befürchtet, ich wage nicht zu fragen, was Du beruflich machst
ich denke, dass da auch nicht irgendwelche vertraglichen interpretationen weiterhelfen, da die sachlage eindeutig ist.
Das Wort „Vertrag“ kommt von „vertragen“ - hast Du sicher schon einmal Irgendwo gehört oder gelesen. Der Vertrag regelt dem zufolge auch die Art und Weise wie Probleme – hier fehlender Erker – behoben werden müssen. Vielleicht gibt es auch noch Anlagen zum Vertrag, wo von der VOB/dem Baugesetzbuch abweichende Positionen festgehalten sind, vielleicht hat es EL gegeben usw.
Was ich an Deiner Antwort ganz besonders zielführend finde, ist die Aufforderung an ‚Krolock‘ eigenmächtig in die Vertragsgestaltung einzugreifen, in dem er
„den bereich des hauses/daches abtragen lassen und richtig machen soll“. Du hast scheins auch noch Nichts davon gehört, dass dem Bauunternehmer ein Recht auf Beseitigung des vmtl. Säumnisses innerhalb gewisser Fristen zusteht, noch dass kein BU davor gefeit ist, Fehler zu machen (es sind Menschen am Werk und Menschen machen Fehler) das Einfamilienhaus aber lediglich „mängelfrei“
übergeben werden muß?
Auch dieses Statement
„Kostenübernahme, anteilig an planer und rohbauer“ ist herzallerliebst. Der Rohbauer arbeitet die ihm ausgehändigten Ausführungspläne ab. Bevor Du Dich also mit vorschnellen Schuldzuweisungen beschäftigst, müsste doch zunächst einmal geklärt werden, wo der Fehler entstanden ist: beim Planer oder beim Rohbauer. Erst wenn keine Einigkeit im Sinne des Vertrages, seiner möglichen Anhänge und ganz sicher im Sinne ‚Krolock´s‘, erzielt werden konnte – sollten in enger Absprache mit einem hinzuzuziehenden Sachverständigen, weiterführende Maßnahmen ergriffen werden.
So wie Du Dich hier präsentierst, kann ich Dir nur wünschen, dass bei Deinem BV kein minimaler Fehler unterläuft – Deine Hitzköpfigkeit, wie hier gezeigt - bringt Dich gewiß in „Teufels Küche“
Freundliche Grüße