Bodenplatte Sockelhöhe Vermessung

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Hangman

Hangman

Frohe Weihnachten erst einmal :)

Hier geht es um Holzrahmenbau, und da ist der Fußbodenaufbau an sich zunächst einmal irrelevant. Es geht um die untere (Holz-) Schwelle der Außenwand die auf der Bodenplatte aufliegt, und vor Nässe geschützt werden muss. Daher ist Abb 14 des Sollzustandes korrekt (OK Bodenplatte = Gelände +15cm). Ich vermute ebenfalls ein Missverständnis zwischen Oberkante Fertigfußboden und OKRFB (OK Bodenplatte). Kurzum, das Haus muss wirklich 15cm höher.
Im Ergebnis bedeutet das natürlich, dass ihr zwischen Gelände und Oberkante Fertigfußboden ca 31cm Unterschieb haben werdet, ergo ein Eingangspodest o.ä. benötigt.
 
Nida35a

Nida35a

Unser Wunsch war auch alles eben, quasi der Mähroboter kann bis ins WZ fahren, Massivhaus.
Die Realität legte die OKFB ca 60cm über 0,
und nach Auffüllung Wege und Garten mit notwendigen Gefällen haben wir eine Stufe ins Haus,
bei Starkregen super beruhigend.
Die Stufe ist am Eingang und von der Terrasse in den Garten
 
Tolentino

Tolentino

Eigentlich gar nicht so dumm.
So ein Hybrid könnte im Garten auch Laub saugen und im Haus nicht aufgeräumtes Spielzeug zerhäckseln. Als erzieherische Maßnahme für die Brut...
 
K

Kalibri

Wir haben nun mit unserem Architekten telefoniert. Er wird die Bodenplatte um 15cm anheben.

Er meinte, da es im Bebauungsplan keine Höhenangaben gibt, wäre keine Änderung beim Bauantrag notwendig. Der ist nämlich schon eingereicht.

Ist das so? Oder fahren wir damit auf "Gut Glück"?
 
11ant

11ant

Wir haben nun mit unserem Architekten telefoniert. Er wird die Bodenplatte um 15cm anheben.
Hat er auch gesagt, mit was ? - "anheben" ist übrigens nur der richtige Begriff, wenn sie bereits liegt.
Er meinte, da es im Bebauungsplan keine Höhenangaben gibt, wäre keine Änderung beim Bauantrag notwendig. [...]
Ist das so? Oder fahren wir damit auf "Gut Glück"?
Letzteres. Der Bebauungsplan mag keine Begrenzung enthalten (was ich jetzt nicht nachgeprüft habe !), aber im Plan des Architekten stehen welche drin. Im Bauantrag ist das ein Dokument. Eine Tektur würde ich da schon einreichen, ansonsten lasse Dir eine Haftungsfreistellung von ihm geben.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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