Abnahme durch den Schornsteinfeger bei Neubau - wer muss den Schornsteinfeger bezahle

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StefanTina-1

Wir haben unser Haus durch eine Baubetreuung (Werkvertrag mit Festpreis) bauen lassen. Kurz nach dem Einzug kam der Schornsteinfeger um Heizung und Kamin abzunehmen. Jetzt weigert sicht die Baubetreuung diese Kosten zu übernehmen. Im Werkvertrag sind Heizung und Kamin natürlich enthalten. Nach unserer Meinung gehört die Abnahme einfach zum Gewerk dazu. Muss die Baubetreuung für die Kosten aufkommen? Wie lief das bei euch?
 
M

MODERATOR

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab, wer den Schornsteinfeger bezahlt; wenn das im Vertrag nicht geregelt ist, muss man die Überlegung anstellen: Ist das Haus mangelfrei ohne Abnahme des Kamins? Ich denke nicht, zumindest nicht bei einer "Schlüsselfertig"-Vereinbarung.

Schlagen Sie doch vor, dass Sie sich die Gebühr teilen; wegen diesen doch eher geringen Kosten einen Rechtsstreit anzustrengen, ist wohl nicht die beste Lösung.
 
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Louis-1

Bei uns war das im Vertrag enthalten. Aber ich bin auch über diese Frage gestolpert, denn es war vorher nicht enthalten. Ich habe das dann nachtragen lassen und das ging ohne Probleme.
 
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Mattia-1

Wenn ich mich richtig entsinne, dann war diese Gebühr mit in dem Gesangkosten enthalten Das stand auch so im Vertrag und der wurde erfüllt. Das ist ja auch gesetzlich vorgegeben und deshalb gehört das zu einer Abnahme. Wie die anderen auch.
 
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Annegret-1

Bei uns war das in den Gesamtkosten enthalten und wurde daraus auch bezahlt. Wir haben da nichts draufgelegt. Das war aber auch im Vertrag so enthalten.
 
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Sandraholster-1

Das ist natürlich auch eine Vertragsgestaltung. Für mich gehört das zur Wartung dazu. So bin ich nicht bereit diese Kosten zu tragen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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