Wir haben nun mehrere Angebote zum Hausbau auf dem Tisch. Bei allen ist auch eine Bauleitung dabei. Bei den verkaufsgesprächen würde auch von zwei erwähnt, dass der bauleiter auch über ein Versicherung verfügt. Mir wurde auch immer erklärt, dass dr Bauleiter auch die Qualität kontrolliert und im schlimmsten Fall dafür haftet.
Hier im Forum hört sich das aber eher so an, als ob der Bauleitung nur die Koordination übernimmt und einen schnellen bauabschluss will.
Wenn Du mit einem freien Architekten planst und baust - ihn also für beide Halbzeiten einschließlich der Leistungsphase 8 durchmandatierst - dann ist der Architekt Dein Vertragspartner für die Planung einschließlich der Bauleitung, und er hat eine zwangsweise Berufshaftpflichtversicherung (auch dafür, daß er beispielsweise Pfusch eine Abnahme erteilen würde).
Baust Du hingegen mit einem inklusive"architekten" eines Generalunternehmers oder mit der Planung durch einen nur für die erste Halbzeit mandatierten freien Architekten ("Leistungsphase 1 bis 4 - Achtung: das sind meist "
@Gerddieter warnt" Architekten !) und dann ausschreibungslos mit einem Generalunternehmer, dann bndet Dir der Generalunternehmer regelmäßig den Bären auf, daß Du einen Bauleiter gar nicht bräuchtest, weil ein "Bauleiter" bei seinen Angeboten inklusive sei. Ein solcher Auftragnehmerbauleiter bietet Dir allerdings nicht dasselbe wie Dein Architektbauleiter oder Dein baubegleitender Sachverständiger. Formell nennt sich der "Bauleiter" dann ebenfalls Bauleiter und ist es rechtlich auch insofern, wie er als Bauleitererklärungsunterschreiber fungiert (d.h. dem Bauamt den SiGeKo benennt und als Empfänger einer evtl. Baueinstellungsverfügung bereit steht).
Hinsichtlich Deines Qualitätssicherungsinteresses unterscheiden sich der Bauleiter (Architektbauleiter) und der "Bauleiter" (Auftragnehmerbauleiter) jedoch sehr wesentlich: nämlich daß Dein Architekt wie ein Rechtsanwalt Parteivertreter Deiner Interessen ist, während der Auftragnehmer"bauleiter" Parteivertreter Deines Auftragnehmers Generalunternehmer ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Baustellenobjektleiter zu sein. Das bedeutet, er moderiert zwischen den Subunternehmern (und, falls vorhanden, der Kernmannschaft des GU) und telefoniert verzögert oder falsch gelieferten Teilen hinterher. Du bist nicht sein Feind (insofern stört es ihn nicht, wenn seine Tätigkeit auch Deinen Interessen mit nützt), aber im Zweifel sein Gegner (insofern sich Deine Interessen von denen seines Brötchengebers unterscheiden). Seine Loyalität gehört dem GU, nicht Dir. Er ist Dir gegenüber nicht Vertragspartei (sondern nur deren Erfüllungsgehilfe und ggf. Bevollmächtigter). Ob und gegen was er versichert ist, geht Dich nichts an und entfaltet für Dich auch keinen Nutzen oder eine zusätzliche Sicherheit.
Im Ernstfall (daß es zu Pfusch kommt) unterscheiden sich die beiden dahingehend, daß Dein Architektbauleiter oder baubegleitender Sachverständiger als oberste Maxime die (Wieder)herstellung des vereinbarten Zustandes hat, ein mangelhaft ausgeführtes Bauteil also abreißen und neu aufbauen läßt. Die oberste Maxime des Auftragnehmerbauleiters ist jedoch eine gänzlich andere, nämlich der Schutz des Gewinns des GU gegen Mehrkosten. Er wird also einschätzen, ob der Pfusch Deine Abnahme der Leistungen des GU gefährdet bzw. wahrscheinlich macht, daß Du den Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit reklamierst. Ein Mangel, den Du innerhalb von fünf Jahren nicht sehen wirst, ist für ihn also gleichbedeutend mit einem nicht vorhandenen. Eine schiefe Mauer läßt der Bauleiter also schon unverputzt wieder abreißen, während der "Bauleiter" dafür sorgen wird, daß sie verputzt wie gerade gemauert aussieht. Der Lerninhalt des fünften Berufsjahres eines "Bauleiters" besteht im Auswendiglernen der tausend dreistesten "Dasmachtnix"-Lügen - Hauptsache, Du hältst kein Geld zurück.
Mir wurde auch immer erklärt, dass dr Bauleiter auch die Qualität kontrolliert und im schlimmsten Fall dafür haftet.
Ja, aber nicht zu Deinen Gunsten. Er haftet
gegenüber seinem Arbeitgeber für die Mehrkosten, wenn er fehlgeliefertes Material schuldhaft nicht rechtzeitig zurückweist und/oder zu verantworten hat, daß die korrekte Ersatzlieferung verzögert eintrifft.
Bei den verkaufsgesprächen würde auch von zwei erwähnt, dass der bauleiter auch über ein Versicherung verfügt.
Die Angebote dieser Schlitzohren kannst Du also gleich in die Rundablage befördern (und Dir merken, daß Du die nur Leuten empfiehlst, denen Du die Pest an den Hals wünschst).