34er Gebiet - Grüne Wiese, Unsicherheit bei der Traufhöhe bzw Kniestock

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Lsawesome

Das ist genau mein bevorzugter Humor-Trockenheitsgrad: es gilt die Landesbauordnung aus der Zeit der Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes. Im §34-Gebiet gibt es dieses Bezugsdatum praktisch nicht. Insofern ist die Argumentation mit einer Lockerung dieser Rahmenbedingungen ein sehr spezieller Insiderwitz für Baujuristen.
Ist halt so, Juristen haben ja sonst nichts, da muss man über so was lachen.
(Die Änderung der Landesbauordnung ist in mein zweites StEx gefallen, das war ganz schön nervig)
 
11ant

11ant

Was tun? Gang zum Architekten (wenn ja, für welche Leistungsphasen?) oder lohnt es sich bei so was bei dem Flachdach bzw dem Neubau Mal zu klingeln und sich auszutauschen und ggfs deren Erfahrung bei der Stadt abzufragen? Oder ruft man bei so was bei der Stadt an und fragt nach deren Meinung vorab (sind zwar bisher sehr freundlich und schnell, aber betonen auch, dass es auf das gesamte Haus ankommt und nicht nur einen Wert wie den Kniestock).
Der Architekt kann Ihnen auch bei vorliegendem Raumkonzept -Ihre Aufgabe- eine erste konzeptionelle Studie anfertigen, die er dann mit den Baubehörden auf prinzipielle Realisierbarkeit abstimmt.
Wir hatten da schon Kontakt. Alles nett und freundlich, aber bei Fragen zum Kniestock mehr als ausweichend, da wollen sie erst quasi den ganzen Plan sehen - nur ist davon halt erst der Plan für uns abhängig.
Gang zum Architekten ja klar. Klingeln beim Nachbarn auch gut. Für das Gespräch mit dem Bauamt langt eine Bauvoranfrage, und für diese mehr oder weniger ein Geodreieck (also noch nicht einmal zwingend ein vollständiger Vorentwurf). @wpic: ist Overath von Bad MüEi noch im Rahmen ?
Der benachbarte Bebauungsplan mag hier de iure nicht verfangen, taugt jedoch je jünger er ist um so besser als Indikator, wo der planerische Wille der Gemeinde hin geht und welche Befreiungen aussichtsreich sind (und zu deren Argumentation). Nicht vergessen: einen Kollegen einschalten, nicht nur wegen des Fachgebiets.
Örtlicher Architekt hieße dann Leistungsphasen 1&2?
Der empfohlene Leistungsumfang wäre (siehe Hausbau-Fahrplan, Weg bekannt) schon klassisch Leistungsphase 1 bis 8, das Modul A ist lediglich eine sinnvolle Tranche (und zwar bekanntlich diejenige vor der Teigruhe).

Zusätzlich hätten wir gerne 140+cm Kniestock (oder wenigstens 120cm) und genau an dem Thema hängt halt auch die Raumaufteilung für das 1. OG . Das Bauunternehmen hat erstmal mit 80cm angesetzt (eigentlich sogar erst nur 60cm, wenn die Raumhöhe unten 270cm ist), da die unproblematisch scheinen. Aber hier wäre ich bereit um jeden Zentimeter zu kämpfen.
Na, dann ist ja alles klar. 250 reichen völlig, also kann man schon gleich 20 cm nach oben umverteilen.
 
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Lsawesome

Gang zum Architekten ja klar. Klingeln beim Nachbarn auch gut. Für das Gespräch mit dem Bauamt langt eine Bauvoranfrage, und für diese mehr oder weniger ein Geodreieck (also noch nicht einmal zwingend ein vollständiger Vorentwurf).
Tendieren auch immer mehr dazu eine zu stellen. Heute Mal beim Nachbarn fragen gehen.

@wpic: ist Overath von Bad MüEi noch im Rahmen ?
Was meinst du damit?
Der benachbarte Bebauungsplan mag hier de iure nicht verfangen, taugt jedoch je jünger er ist um so besser als Indikator, wo der planerische Wille der Gemeinde hin geht und welche Befreiungen aussichtsreich sind (und zu deren Argumentation).
Von 1979
Nicht vergessen: einen Kollegen einschalten, nicht nur wegen des Fachgebiets.
Ne bloß nicht, wenn ich da jetzt einen Baurechtler reinhole, vergifte ich die Atmosphäre früh und alles dauert ewig ;). Reicht schon, dass das Amt weiß, dass ich RA bin, hätte ich lieber vermieden.

Der empfohlene Leistungsumfang wäre (siehe Hausbau-Fahrplan, Weg bekannt) schon klassisch Leistungsphase 1 bis 8, das Modul A ist lediglich eine sinnvolle Tranche (und zwar bekanntlich diejenige vor der Teigruhe).
Mh, ich hielt eigentlich Architekten für ein einfaches Einfamilienhaus nicht für wirklich notwendig. 1-4 bzw 1-2 wären schon mehr als anfangs gedacht...

Na, dann ist ja alles klar. 250 reichen völlig, also kann man schon gleich 20 cm nach oben umverteilen.
Wir hätten gerne 260 im EG und OG, haben wir in der aktuellen Wohnung und mögen wir.
 
11ant

11ant

Was meinst du damit?
Nur weil er nicht in ganz NRW aktiv ist.
Mh, ich hielt eigentlich Architekten für ein einfaches Einfamilienhaus nicht für wirklich notwendig. 1-4 bzw 1-2 wären schon mehr als anfangs gedacht...
Ein 34er Gebiet ist nicht einfacher als eine Hanglage. Das Modul A braucht man immer, sogar als Normalfamilie mit Normalgrundstück. Leistungsphase 1 bis 4 ist ein gefährlicher Mandatsumfang, zweitens weil er die Leistungsphase 5 nicht enthält und erstens weil man dabei besonders leicht an "@Gerddieter warnt" Architekten gerät (Grundrißmalkünstler mit einer Budgetdisziplin nahe Null). Ein freier Architekt ist schon deshalb notwendig, weil man von GU-Inklusivarchitekten buchstäblich nur "notwendige Architektenleistungen" zu erwarten hat.
Wir hätten gerne 260 im EG und OG, haben wir in der aktuellen Wohnung und mögen wir.
Ich bin schon ewig 250 gewöhnt, laufe aber auch unter Deckenlampen her. Baute ich, genügten mir 230 (in BW okay, andere Bundesländer verlangen meist mehr). Mein Patenonkel wohnt in 230 und damit so viel niedriger wie er höher gewachsen ist, und geht nirgends mit eingezogenem Kopf durchs Haus. Le Corbusier fand, sogar ergonomisch begründet, 226 richtig.
 
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Lsawesome

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: unsere Vorlieben stehen ja nicht zur Debatte ;) meine Elterngeneration wohnt auch in Häusern mit niedrigeren Decken, aber so wird heute wohl eher nicht gebaut
 
Tolentino

Tolentino

Aber der Hinweis, das Moden keine Gesetze, schon gar keine Naturgesetze sind und man sich beim Erreichen des Gesamtziels mit dem unbeirrbaren aber irrigem Festhalten an einem Teilziel evtl selbst im Weg steht, kann doch schon erlaubt bleiben. Und zwischen Berliner Jugendstil Altbau und Kriechboden gibt es ja auch noch einige Graustufen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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