34er Gebiet - Grüne Wiese, Unsicherheit bei der Traufhöhe bzw Kniestock

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Lsawesome

Wir haben ein Grundstück (rund 600qm, Ost-West, Blick ins Grüne im Ersten) und eigentlich ist alles super. Nun steigen wir in die Planung ein und natürlich fangen die Probleme an - für uns ganz aktuell Grund für Kopfzerbrechen ist das Maß der Bebauung. Wir sind beide RA, aber leider nicht Sinnvolles in der Praxis gelernt und daher bei §34 Baugesetzbuch für die Praxis gerade ratlos. Wir haben eine erste Indikation eines befreundeten Bauunternehmens, aber sind uns nicht sicher, ob hier "mehr möglich" wäre, ggfs. mit Gang zum Architekten.

Das Grundstück liegt zweite Reihe unterhalb eines Bebauungsplan, dort haben die Gebäude keinen Kniestock, nur Drempel. Das kann für uns für 34 aber wohl keine Rolle spielen (zumal im Bebauungsplan auf der anderen Straßenseite dann sogar zwei VG möglich wären, die Stadt hat aber schon angedeutet, dass sie zwei VG nicht sehen bei uns).

Unser Grundstück hat ca. 16m Breite, selbst wenn wir die 3m Abstandsfläche ausreizen auf 10m Hausbreite gehen, kommen wir gerade auf das Problem, die nähere Bebauung festzulegen. Die vier Häuser unmittelbar wären wohl zu wenig, können wir zehn Häuser weiter gehen? Aktuell haben wir beim Vermesser ein paar Höhen bereits bekommen, zwei Häuser weiter wäre die TH 4,5m und FH 8,im, was aber laut Indikation des Bauunternehmens zu einem sehr niedrigen Kniestock von 60-80cm bei KfW40 Holzständerbauweise führt. Zwar wäre die Dachneigung kein Problem, aber wir haben hier gerade massive Bauchschmerzen mit derart niedrigem Kniestock, da unsere Söhne bereits in jungen Jahren jegliche Perzentile nach in oben reißen. Falls relevant auch noch ein paar Bilder der unmittelbaren umgebenden Bebauung, das Haus mit Flachdach und der Neubau der nach (fast?) zwei VG aussieht, sind allerdings schon 6 bzw 14 Häuser weiter.

Was tun? Gang zum Architekten (wenn ja, für welche Leistungsphasen?) oder lohnt es sich bei so was bei dem Flachdach bzw dem Neubau Mal zu klingeln und sich auszutauschen und ggfs deren Erfahrung bei der Stadt abzufragen? Oder ruft man bei so was bei der Stadt an und fragt nach deren Meinung vorab (sind zwar bisher sehr freundlich und schnell, aber betonen auch, dass es auf das gesamte Haus ankommt und nicht nur einen Wert wie den Kniestock).
 

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ypg

Die vier Häuser unmittelbar wären wohl zu wenig, können wir zehn Häuser weiter gehen?
Der 2-geschossige Flachdachbau ist die 74? Viel zu weit weg. Das zweigeschossige mit dem Satteldach, wo steht das?
ich habe es mal von einem Vermesser aus dem Forum gelernt, dass die Häuser direkt nebenan gelten. Dann ergibt sich ein homogener Straßenstrich.

„(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

Pragmatisch betrachtet wäre bei Euch einiges erlaubt. Man kann eigentlich keine einschränkende Struktur erkennen, außer dass es sich wohl um Wohnhäuser mit ein oder zwei Wohneinheiten handelt. Das kann ein Fachmann aber ganz anders sehen. Ein Architekt aus der Region kennt das Bauamt und weiß, wie er mit dem Amt umzugehen hat.
 
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Lsawesome

Der 2-geschossige Flachdachbau ist die 74? Viel zu weit weg. Das zweigeschossige mit dem Satteldach, wo steht das?
Das ist die 40, also vier Häuser weiter. Dadurch, dass das Grundstück derart in der Kurve liegt und unterhalb des Bebauungsplan-Gebiets, an dem wir uns aber nicht orientieren dürfen (26,51 sind bspw noch im Bebauungsplan) ist die Menge an unmittelbaren Referenzgebäuden leider nicht so hoch.


Pragmatisch betrachtet wäre bei Euch einiges erlaubt. Man kann eigentlich keine einschränkende Struktur erkennen, außer dass es sich wohl um Wohnhäuser mit ein oder zwei Wohneinheiten handelt. Das kann ein Fachmann aber ganz anders sehen. Ein Architekt aus der Region kennt das Bauamt und weiß, wie er mit dem Amt umzugehen hat.
Von der Form Grundstück ja, aber alle scheinen einen niedrigen Kniestock zu haben (außer ggfs die 40) und das bereitet uns Sorgen, da unser Grundstück Recht schmal ist und wir gleichzeitig mit 8,8 jetzt nicht ewig hoch kommen. Hätten wir 1,20 bzw 1,40m Kniestock, würden wir uns viel wohler fühlen.


Örtlicher Architekt hieße dann Leistungsphasen 1&2?
 
wiltshire

wiltshire

Hallo in den Nachbarkreis!
Ein Architekt aus der Region kennt das Bauamt und weiß, wie er mit dem Amt umzugehen hat.
Das ist auch unsere Erfahrung. Dazu kam, dass man beim Bauamt ganz froh war, dass sich die Baulücke schloss und sehr entgegenkommend bei der Auslegung war. Es gibt keinen Grund für Berührungsängste.
Eine weitere Möglichkeit ist es, einmal in den öffentlichen Teil einer Bauausschuss-Sitzung zu gehen und Kontakt zu einem der Ehrenamtler dort aufzu nehmen, der einem sympathisch vorkommt. Auch die kennen das zuständige Bauamt bestens. Derzeit dürfte allerdings Sommerpause sein.
Örtlicher Architekt hieße dann Leistungsphasen 1&2?
Nein, das heißt erst einmal Beratungsgespräch.
 
wpic

wpic

Lassen Sie die Ausgangsituation und die bau- und planungsrechtlchen Handlungsmöglichkeiten durch einen Architekten analysieren, auch in Rücksprache mit den örtlichen Baubehörden. Alles andere ist nicht zielführend, sondern begünstigt phantasievolle Planungen, da aber ggf. recht bald an der baurechtlichen und behördlichen Realität scheitern.

Der Architekt kann Ihnen auch bei vorliegendem Raumkonzept -Ihre Aufgabe- eine erste konzeptionelle Studie anfertigen, die er dann mit den Baubehörden auf prinzipielle Realisierbarkeit abstimmt. Ggf. muss dazu auch eine Bauvoranfrage gestellt werden. Wenn mit den Behörden offen und konstruktiv gesprochen wird, ist i.d.R. viel möglich. Allerdings muss die Kommunikation und das Konzept überzeugend und auf "Augenhöhe" sein.. Vage, unpräzise Anfragen an die Baubehörden werden wieder an Sie zurückgespielt mit dem Hinweis ".... lassen Sie sich durch einen Architekten beraten."
 
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Lassen Sie die Ausgangsituation und die bau- und planungsrechtlchen Handlungsmöglichkeiten durch einen Architekten analysieren, auch in Rücksprache mit den örtlichen Baubehörden. Alles andere ist nicht zielführend, sondern begünstigt phantasievolle Planungen, da aber ggf. recht bald an der baurechtlichen und behördlichen Realität scheitern.

Der Architekt kann Ihnen auch bei vorliegendem Raumkonzept -Ihre Aufgabe- eine erste konzeptionelle Studie anfertigen, die er dann mit den Baubehörden auf prinzipielle Realisierbarkeit abstimmt. Ggf. muss dazu auch eine Bauvoranfrage gestellt werden. Wenn mit den Behörden offen und konstruktiv gesprochen wird, ist i.d.R. viel möglich. Allerdings muss die Kommunikation und das Konzept überzeugend und auf "Augenhöhe" sein.. Vage, unpräzise Anfragen an die Baubehörden werden wieder an Sie zurückgespielt mit dem Hinweis ".... lassen Sie sich durch einen Architekten beraten."
Vielen Dank! Haben wir befürchtet. 34BauGB ist da schlicht zu weit und wie es die lokale Behörde handhabt sehr unterschiedlich.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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