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Wir haben ein Grundstück (rund 600qm, Ost-West, Blick ins Grüne im Ersten) und eigentlich ist alles super. Nun steigen wir in die Planung ein und natürlich fangen die Probleme an - für uns ganz aktuell Grund für Kopfzerbrechen ist das Maß der Bebauung. Wir sind beide RA, aber leider nicht Sinnvolles in der Praxis gelernt und daher bei §34 Baugesetzbuch für die Praxis gerade ratlos. Wir haben eine erste Indikation eines befreundeten Bauunternehmens, aber sind uns nicht sicher, ob hier "mehr möglich" wäre, ggfs. mit Gang zum Architekten.
Das Grundstück liegt zweite Reihe unterhalb eines Bebauungsplan, dort haben die Gebäude keinen Kniestock, nur Drempel. Das kann für uns für 34 aber wohl keine Rolle spielen (zumal im Bebauungsplan auf der anderen Straßenseite dann sogar zwei VG möglich wären, die Stadt hat aber schon angedeutet, dass sie zwei VG nicht sehen bei uns).
Unser Grundstück hat ca. 16m Breite, selbst wenn wir die 3m Abstandsfläche ausreizen auf 10m Hausbreite gehen, kommen wir gerade auf das Problem, die nähere Bebauung festzulegen. Die vier Häuser unmittelbar wären wohl zu wenig, können wir zehn Häuser weiter gehen? Aktuell haben wir beim Vermesser ein paar Höhen bereits bekommen, zwei Häuser weiter wäre die TH 4,5m und FH 8,im, was aber laut Indikation des Bauunternehmens zu einem sehr niedrigen Kniestock von 60-80cm bei KfW40 Holzständerbauweise führt. Zwar wäre die Dachneigung kein Problem, aber wir haben hier gerade massive Bauchschmerzen mit derart niedrigem Kniestock, da unsere Söhne bereits in jungen Jahren jegliche Perzentile nach in oben reißen. Falls relevant auch noch ein paar Bilder der unmittelbaren umgebenden Bebauung, das Haus mit Flachdach und der Neubau der nach (fast?) zwei VG aussieht, sind allerdings schon 6 bzw 14 Häuser weiter.
Was tun? Gang zum Architekten (wenn ja, für welche Leistungsphasen?) oder lohnt es sich bei so was bei dem Flachdach bzw dem Neubau Mal zu klingeln und sich auszutauschen und ggfs deren Erfahrung bei der Stadt abzufragen? Oder ruft man bei so was bei der Stadt an und fragt nach deren Meinung vorab (sind zwar bisher sehr freundlich und schnell, aber betonen auch, dass es auf das gesamte Haus ankommt und nicht nur einen Wert wie den Kniestock).
Das Grundstück liegt zweite Reihe unterhalb eines Bebauungsplan, dort haben die Gebäude keinen Kniestock, nur Drempel. Das kann für uns für 34 aber wohl keine Rolle spielen (zumal im Bebauungsplan auf der anderen Straßenseite dann sogar zwei VG möglich wären, die Stadt hat aber schon angedeutet, dass sie zwei VG nicht sehen bei uns).
Unser Grundstück hat ca. 16m Breite, selbst wenn wir die 3m Abstandsfläche ausreizen auf 10m Hausbreite gehen, kommen wir gerade auf das Problem, die nähere Bebauung festzulegen. Die vier Häuser unmittelbar wären wohl zu wenig, können wir zehn Häuser weiter gehen? Aktuell haben wir beim Vermesser ein paar Höhen bereits bekommen, zwei Häuser weiter wäre die TH 4,5m und FH 8,im, was aber laut Indikation des Bauunternehmens zu einem sehr niedrigen Kniestock von 60-80cm bei KfW40 Holzständerbauweise führt. Zwar wäre die Dachneigung kein Problem, aber wir haben hier gerade massive Bauchschmerzen mit derart niedrigem Kniestock, da unsere Söhne bereits in jungen Jahren jegliche Perzentile nach in oben reißen. Falls relevant auch noch ein paar Bilder der unmittelbaren umgebenden Bebauung, das Haus mit Flachdach und der Neubau der nach (fast?) zwei VG aussieht, sind allerdings schon 6 bzw 14 Häuser weiter.
Was tun? Gang zum Architekten (wenn ja, für welche Leistungsphasen?) oder lohnt es sich bei so was bei dem Flachdach bzw dem Neubau Mal zu klingeln und sich auszutauschen und ggfs deren Erfahrung bei der Stadt abzufragen? Oder ruft man bei so was bei der Stadt an und fragt nach deren Meinung vorab (sind zwar bisher sehr freundlich und schnell, aber betonen auch, dass es auf das gesamte Haus ankommt und nicht nur einen Wert wie den Kniestock).
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