Hausbau auf Grundstück/Verwandten, Voraussetzungen / Pflichten?

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E

elaxel84

Hallo,

ich wollte Fragen, wie es ausschaut, wenn man sein Haus auf fremdem Grundstück bauen möchte?
Sprich, das Grundstück gehört einem nicht selbst, sondern der Verwandtschaft.

Was gibt es dazu zu beachten?
Gibt's Quellen zum Nachlesen?
 
T

toxicmolotof

Dann gehört auch das neu errichtete Haus der Verwandtschaft.

Wer bezahlt denn das Haus und aus welchen Mitteln? Kredit? Sparbuch?

Und wer stellt die Sicherheit bei einem Kredit und in welcher Form?

Spontan fällt mir nur Miete zahlen an die Verwandtschaft, die wiederum dann baut oder ein Erbpachtrecht ein.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo elaxel84,

das ist eine heiße Kiste, die Du da in Erwägung ziehst...

Kurz zusammengefasst: Da das Haus fest mit dem Grundstück verbunden ist, ist der Eigentümer des Grundstücks auch automatisch Eigentümer des Hauses.

Eine Finanzierung durch Bankmittel setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer mit der Eintragung einer Grundschuld einverstanden ist, was im Zweifel bedeutet,
dass ihm das Grundstück versteigert werden kann, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß bedient wird. Kannst Du anderweitig Sicherheiten für die Bank stellen,
ist dieser Punkt natürlich nicht relevant.

Stirbt der Grundstückseigentümer wird die Sache noch komplizierter, dann kannst Du Dich im Zweifel mit einer Erbengemeinschaft rumschlagen.

In welchem Verwandtschaftsgrad würdest Du denn zum Eigentümer des Grundstücks stehen?

Ich persönlich würde niemals auf einem Grundstück bauen, welches mir nicht gehört...

Grüße,

Dirk
 
D

DG

Ja, Erbpacht ist die einzige Möglichkeit, wie man Haus und Grund rechtlich halbwegs sauber voneinander trennen kann, wobei das innerhalb der Verwandtschaft selten einen Sinn ergibt: ein Haus hat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 60-80 Jahren, Erbpacht wird daher idR auf 99 Jahre festgelegt. Für Eltern ist eine Zeitspanne von 99 Jahren trotz aller medizinischen Fortschritte eher uninteressant, selbst für Geschwister ändert es nichts daran, dass man das Ende des Erbvertrages nicht erleben wird. Kirche und Staat dürfen/können da anders denken, aber privatrechtlich ist das wenn überhaupt nur aus steuerrechtlicher Sicht interessant und es sollte so konzipiert werden, dass das Grundstück im Erbfall an die Eigentümer des Hauses fällt.

Alle anderen Konstellationen können mWn nicht im Grundbuch verankert werden und sind daher mit Risiken verbunden, will heißen: ich würde mein Haus nicht im Traum auf einem Grundstück meiner Familie bauen, wenn ich dabei nur einen privatrechtlichen Vertrag in Händen halte und keinerlei grundbuchliche Sicherheit in Form von Eigentum oder einem Eigentumsgleichen Recht, sprich: Erbpacht.

MfG
Dirk Grafe
 
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nordanney

Es gibt auch die Möglichkeit, außerhalb des Erbbaurechts. Stichwort "Scheinbestandteil". Hab ich schon mal finanziert, würde es aber nie wieder tun und auch niemandem empfehlen. Grundschuldeintragung nicht möglich, Zession des Hauses erforderlich.
Kenne zzt. auch keine Bank, die dieses Spiel mitmachen würde.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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