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Mike_Ef
Liebe Community,
wir haben ein Einfamilienhaus erworben, in dem wir eine neue Küche haben einbauen lassen. Auf Empfehlung aus der Familie haben wir einen Unternehmer (über 20 Jahre tätig), der eine Hausbaufirma betreibt (1 Angestellter), mit folgendem beauftragt:
- Kernbohrung für eine 15cm Durchmesser Abluft der Dunstabzugshaube der Küche
- Bau einer Trockenbauverkofferung von Bohrung zur Abzugshaube
mit Einbringung des Aluminium-Flexrohres (aufgrund enger Winkel war ein Rund- oder Vierkantrohr nicht möglich)
Umsetzung:
Der Unternehmer bohrte in die Außenwand ein Loch mit 15 cm Durchmesser. Die Größe der Bohrung war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Ich hatte aber klar mitgeteilt, dass die Abluft 15 cm betragen soll. Beim Einbau des von mir besorgten Mauerkastens passte dieser natürlich nicht, weil die Kernbohrung dafür hätte größer sein müssen. Daher wurde auf eine 12,5 cm Abluft umgeschwenkt. Weiterhin viel mir auf, dass er beim Verlegen des Aluminium-Flexrohres dieses einfach auseinanderzog, obwohl auf der Verpackung deutlich abgebildet war, dass das Auseinanderziehen in einer Drehbewegung erfolgen soll, damit dieses nicht reißt.
Erwähnt werden muss auch, dass er bei der Kernbohrung ein Kabel durchbohrte, obwohl zuvor darauf hingewiesen wurde, dass ein Kabel in der Wand verläuft. Das Kabel haben wir durch einen bekannten selbst Elektriker flicken lassen.
Nachdem (rückblickend naiverweise von uns nicht intervenierend) weitere Arbeiten nicht sauber erfüllt wurden, sind wir derart verärgert, dass sich nun folgende Fragen an die Experten dieses Forums stellen:
1) Müssen wir den geringere Kernbohrdurchmesser hinnehmen? Die Abzugshaube hat ja nun dauerhaft weniger Power, weil sie "dank" des Durchmessers von 12,5 cm (anstatt 15 cm) einfach weniger absaugen kann. Hätte man etwas anderes kommunizieren müssen: z.B. "Die Abluftanlage soll mit einem 15 cm Rohr betrieben werden, d.h. die Kernbohrung muss größer sein, und zwar entsprechend der Vorgabe des Mauerkasten-Herstellers"? Ich gehe doch grundsätzlich davon aus, dass ein "Bauprofi" mit jahrelanger Erfahrung weiß, dass man eine größere Bohrung machen muss als der Durchmesser des Rohres ist!?
2) Wenn man die Kernbohrung vergrößern wollte (was natürlich jetzt mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre, da die Küche nun bereits drin ist), wäre das überhaupt möglich? Wenn ja, wie würde das praktisch durchgeführt werden können? Trockenbau teilweise entfernen? Hängeschränke abhängen? Kernbohrmaschine in hoffentlich passender Höhe und Winkel ansetzen und durchbohren?
3) Das Setzen der Profile der Verkofferung wurde gut ausgeführt, allerdings gibt es optische Probleme:
- der Stoß zwischen 2 Gipskartonplatten ist zu sehen - Ich vermute, dass nicht ordentlich gespachtelt wurde und sich die Spachtelmasse in den Spalt gezogen ist
- zudem sind teilweise in der Verkofferung Rillen zu sehen - vermutlich durch das Abziehen mit der Kelle entstanden und dann einfach so gelassen
--> Frage siehe Punkt 4)
4) Wäre nach den vorgenannten Punkten eine Kürzung der erbrachten Leistung gerechtfertigt? Müsste man nicht sogar überlegen den entstandenen Schaden (Durchbohrtes Kabel, geringere Leistung der Abzugshaube) ggü. dem Unternehmer zu beziffern?
Ich danke im Voraus für die Rückmeldungen und Erfahrungen. Wie zu sehen, waren Erfahrungen bei uns nicht vorhanden, weswegen wir dem o.g. Vorgehen "ausgeliefert" waren.
wir haben ein Einfamilienhaus erworben, in dem wir eine neue Küche haben einbauen lassen. Auf Empfehlung aus der Familie haben wir einen Unternehmer (über 20 Jahre tätig), der eine Hausbaufirma betreibt (1 Angestellter), mit folgendem beauftragt:
- Kernbohrung für eine 15cm Durchmesser Abluft der Dunstabzugshaube der Küche
- Bau einer Trockenbauverkofferung von Bohrung zur Abzugshaube
mit Einbringung des Aluminium-Flexrohres (aufgrund enger Winkel war ein Rund- oder Vierkantrohr nicht möglich)
Umsetzung:
Der Unternehmer bohrte in die Außenwand ein Loch mit 15 cm Durchmesser. Die Größe der Bohrung war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Ich hatte aber klar mitgeteilt, dass die Abluft 15 cm betragen soll. Beim Einbau des von mir besorgten Mauerkastens passte dieser natürlich nicht, weil die Kernbohrung dafür hätte größer sein müssen. Daher wurde auf eine 12,5 cm Abluft umgeschwenkt. Weiterhin viel mir auf, dass er beim Verlegen des Aluminium-Flexrohres dieses einfach auseinanderzog, obwohl auf der Verpackung deutlich abgebildet war, dass das Auseinanderziehen in einer Drehbewegung erfolgen soll, damit dieses nicht reißt.
Erwähnt werden muss auch, dass er bei der Kernbohrung ein Kabel durchbohrte, obwohl zuvor darauf hingewiesen wurde, dass ein Kabel in der Wand verläuft. Das Kabel haben wir durch einen bekannten selbst Elektriker flicken lassen.
Nachdem (rückblickend naiverweise von uns nicht intervenierend) weitere Arbeiten nicht sauber erfüllt wurden, sind wir derart verärgert, dass sich nun folgende Fragen an die Experten dieses Forums stellen:
1) Müssen wir den geringere Kernbohrdurchmesser hinnehmen? Die Abzugshaube hat ja nun dauerhaft weniger Power, weil sie "dank" des Durchmessers von 12,5 cm (anstatt 15 cm) einfach weniger absaugen kann. Hätte man etwas anderes kommunizieren müssen: z.B. "Die Abluftanlage soll mit einem 15 cm Rohr betrieben werden, d.h. die Kernbohrung muss größer sein, und zwar entsprechend der Vorgabe des Mauerkasten-Herstellers"? Ich gehe doch grundsätzlich davon aus, dass ein "Bauprofi" mit jahrelanger Erfahrung weiß, dass man eine größere Bohrung machen muss als der Durchmesser des Rohres ist!?
2) Wenn man die Kernbohrung vergrößern wollte (was natürlich jetzt mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre, da die Küche nun bereits drin ist), wäre das überhaupt möglich? Wenn ja, wie würde das praktisch durchgeführt werden können? Trockenbau teilweise entfernen? Hängeschränke abhängen? Kernbohrmaschine in hoffentlich passender Höhe und Winkel ansetzen und durchbohren?
3) Das Setzen der Profile der Verkofferung wurde gut ausgeführt, allerdings gibt es optische Probleme:
- der Stoß zwischen 2 Gipskartonplatten ist zu sehen - Ich vermute, dass nicht ordentlich gespachtelt wurde und sich die Spachtelmasse in den Spalt gezogen ist
- zudem sind teilweise in der Verkofferung Rillen zu sehen - vermutlich durch das Abziehen mit der Kelle entstanden und dann einfach so gelassen
--> Frage siehe Punkt 4)
4) Wäre nach den vorgenannten Punkten eine Kürzung der erbrachten Leistung gerechtfertigt? Müsste man nicht sogar überlegen den entstandenen Schaden (Durchbohrtes Kabel, geringere Leistung der Abzugshaube) ggü. dem Unternehmer zu beziffern?
Ich danke im Voraus für die Rückmeldungen und Erfahrungen. Wie zu sehen, waren Erfahrungen bei uns nicht vorhanden, weswegen wir dem o.g. Vorgehen "ausgeliefert" waren.