Kernbohrung / Installation Abluft Küche / Bewertung der Ausführung

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M

Mike_Ef

Liebe Community,

wir haben ein Einfamilienhaus erworben, in dem wir eine neue Küche haben einbauen lassen. Auf Empfehlung aus der Familie haben wir einen Unternehmer (über 20 Jahre tätig), der eine Hausbaufirma betreibt (1 Angestellter), mit folgendem beauftragt:
- Kernbohrung für eine 15cm Durchmesser Abluft der Dunstabzugshaube der Küche
- Bau einer Trockenbauverkofferung von Bohrung zur Abzugshaube
mit Einbringung des Aluminium-Flexrohres (aufgrund enger Winkel war ein Rund- oder Vierkantrohr nicht möglich)

Umsetzung:
Der Unternehmer bohrte in die Außenwand ein Loch mit 15 cm Durchmesser. Die Größe der Bohrung war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Ich hatte aber klar mitgeteilt, dass die Abluft 15 cm betragen soll. Beim Einbau des von mir besorgten Mauerkastens passte dieser natürlich nicht, weil die Kernbohrung dafür hätte größer sein müssen. Daher wurde auf eine 12,5 cm Abluft umgeschwenkt. Weiterhin viel mir auf, dass er beim Verlegen des Aluminium-Flexrohres dieses einfach auseinanderzog, obwohl auf der Verpackung deutlich abgebildet war, dass das Auseinanderziehen in einer Drehbewegung erfolgen soll, damit dieses nicht reißt.
Erwähnt werden muss auch, dass er bei der Kernbohrung ein Kabel durchbohrte, obwohl zuvor darauf hingewiesen wurde, dass ein Kabel in der Wand verläuft. Das Kabel haben wir durch einen bekannten selbst Elektriker flicken lassen.

Nachdem (rückblickend naiverweise von uns nicht intervenierend) weitere Arbeiten nicht sauber erfüllt wurden, sind wir derart verärgert, dass sich nun folgende Fragen an die Experten dieses Forums stellen:

1) Müssen wir den geringere Kernbohrdurchmesser hinnehmen? Die Abzugshaube hat ja nun dauerhaft weniger Power, weil sie "dank" des Durchmessers von 12,5 cm (anstatt 15 cm) einfach weniger absaugen kann. Hätte man etwas anderes kommunizieren müssen: z.B. "Die Abluftanlage soll mit einem 15 cm Rohr betrieben werden, d.h. die Kernbohrung muss größer sein, und zwar entsprechend der Vorgabe des Mauerkasten-Herstellers"? Ich gehe doch grundsätzlich davon aus, dass ein "Bauprofi" mit jahrelanger Erfahrung weiß, dass man eine größere Bohrung machen muss als der Durchmesser des Rohres ist!?

2) Wenn man die Kernbohrung vergrößern wollte (was natürlich jetzt mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre, da die Küche nun bereits drin ist), wäre das überhaupt möglich? Wenn ja, wie würde das praktisch durchgeführt werden können? Trockenbau teilweise entfernen? Hängeschränke abhängen? Kernbohrmaschine in hoffentlich passender Höhe und Winkel ansetzen und durchbohren?

3) Das Setzen der Profile der Verkofferung wurde gut ausgeführt, allerdings gibt es optische Probleme:
- der Stoß zwischen 2 Gipskartonplatten ist zu sehen - Ich vermute, dass nicht ordentlich gespachtelt wurde und sich die Spachtelmasse in den Spalt gezogen ist
- zudem sind teilweise in der Verkofferung Rillen zu sehen - vermutlich durch das Abziehen mit der Kelle entstanden und dann einfach so gelassen
--> Frage siehe Punkt 4)

4) Wäre nach den vorgenannten Punkten eine Kürzung der erbrachten Leistung gerechtfertigt? Müsste man nicht sogar überlegen den entstandenen Schaden (Durchbohrtes Kabel, geringere Leistung der Abzugshaube) ggü. dem Unternehmer zu beziffern?

Ich danke im Voraus für die Rückmeldungen und Erfahrungen. Wie zu sehen, waren Erfahrungen bei uns nicht vorhanden, weswegen wir dem o.g. Vorgehen "ausgeliefert" waren.
 
kbt09

kbt09

Ich schreibe mal nur aus Küchenplanungssicht:

Kernbohrung für eine 15cm Durchmesser Abluft der Dunstabzugshaube der Küche
Dazu hätte gehört, den geplanten Mauerkasten und dessen Werte zu übermitteln. Und nicht 15 cm Durchmesser zu verlangen.

Zum Flexrohr .. da hätte man auf jeden Fall die Planung überarbeiten oder anpassen sollen und auf Flexrohr verzichten sollen.

Wenn man die Kernbohrung vergrößern wollte (was natürlich jetzt mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre, da die Küche nun bereits drin ist), wäre das überhaupt möglich?
Da wir die Lage und das Drumherum nicht kennen, wie soll man das beurteilen?
 
N

nordanney

mit folgendem beauftragt:
- Kernbohrung für eine 15cm Durchmesser Abluft der Dunstabzugshaube der Küche
Eine Bohrung mit 15cm beauftragt oder klar kommuniziert, dass der Mauerkasten 15cm Durchmesser hat und in ein zu bohrendes Loch passen muss?
Ich hatte aber klar mitgeteilt, dass die Abluft 15 cm betragen soll. Beim Einbau des von mir besorgten Mauerkastens passte dieser natürlich nicht, weil die Kernbohrung dafür hätte größer sein müssen. Daher wurde auf eine 12,5 cm Abluft umgeschwenkt.
Warum? Es wäre doch 0 Problem gewesen, die Bohrung mal eben zu vergrößern? Du hast also in Absprache mit dem Handwerker die 12,5cm akzeptiert.
Erwähnt werden muss auch, dass er bei der Kernbohrung ein Kabel durchbohrte, obwohl zuvor darauf hingewiesen wurde, dass ein Kabel in der Wand verläuft.
Was hätte der Handwerker machen sollen? Das Kabel löst sich nicht in Luft auf.
Das Kabel haben wir durch einen bekannten selbst Elektriker flicken lassen.
Warum nicht durch den Handwerker? Da muss ja ordentlich geschlitzt und neu verlegt werden.
Weiterhin viel mir auf, dass er beim Verlegen des Aluminium-Flexrohres dieses einfach auseinanderzog, obwohl auf der Verpackung deutlich abgebildet war, dass das Auseinanderziehen in einer Drehbewegung erfolgen soll, damit dieses nicht reißt.
Und? Ist das Rohr gerissen oder nicht? Falls nicht, kann es Dir egal sein.

Nun noch ein paar Sätze zu Deinen Fragen:
1: Habt Ihr doch schon in Absprache mit dem Handwerker! Hast ja sogar einen kleineren Mauerkasten besorgt.
2: Klar. Platz schaffen und neu bohren. Quasi die ganze Arbeit noch einmal.
3: Leider sehe ich die Probleme nicht. Die Bilder werden bei mir nicht angezeigt. Daher kann ich dazu nichts sagen.
4: Mit dem Handwerker würde ich schon reden. Aber einen Schaden in Rechnung stellen wegen zu schwacher Leistung der Haube? Das sehe ich nicht. Kann aber auch die Daten der Haube nicht lesen. Wird mir auch nicht angezeigt.
 
F

FloHB123

125mm ist zu klein für aktuelle Dunstabzugshauben. Ja es funktioniert, du verlierst aber die Garantie, da der Verschleiß deutlich höher ist. Wahrscheinlich ist es auch deutlich lauter.
Wenn du 150mm beauftragst, bekommst du diese auch. Du hättest handeln müssen, als du gemerkt hast, dass das Loch zu klein ist.
Das Kabel wäre doch in jedem Fall an dieser Stelle gewesen. Oder wäre es dir lieber gewesen, wenn das Loch versetzt wird? Dann hättest du das dem Handwerker mittteilen müssen.
 
M

Mike_Ef

Guten Abend,

ich danke herzlich für die Rückmeldungen.

Und möchte Folgendes zurückmelden:


Eine Bohrung mit 15cm beauftragt oder klar kommuniziert, dass der Mauerkasten 15cm Durchmesser hat und in ein zu bohrendes Loch passen muss?
Es wurde klar gesagt, was geplant ist. Selbstredend habe ich nicht gesagt, dass ich ein 15 cm Loch haben will, sondern die Abluft mit einem 15 cm Rohr betrieben werden soll. Der Mauerkasten war übrigens zur Hand. Es wurde ja dann sofort festgestellt, dass das Loch zu klein ist. Also wäre so zu verfahren gewesen, dass ich die Packungsbeilage noch lese und ihm sage, wie groß das Loch sein soll (in diesem Fall mindesten 16,2 cm), Selbst bei einem Durchmesser von 12,5 cm, ist ein gebohrtes Loch von 15 cm zu groß. Insoweit sehe ich das Loch von 15 cm als fachlich falsch ausgeführt.
Anmerken möchte ich noch, dass es ja gar keinen Mauerkasten für eine 15 cm Bohrung gibt, zumindest nach meiner Recherche. Den Handwerker hatte ich seinerzeit damit konfrontiert, Reaktion "Ach so".

Warum? Es wäre doch 0 Problem gewesen, die Bohrung mal eben zu vergrößern? Du hast also in Absprache mit dem Handwerker die 12,5cm akzeptiert.
Das wurde mir so nicht kommuniziert, dass das einfach so ginge. Im Gegenteil. Daher hier meine Nachfrage. Aufgrund des Drucks wegen der Lieferung der Küche habe ich mich bereit erklärt, einen Mauerkasten für eine 12,5 cm Abluft zu nehmen.
Ich sehe nun, dass das ein Fehler meinerseits war! Gewissermaßen lässt sich das als Zustimmung werten.

Was hätte der Handwerker machen sollen? Das Kabel löst sich nicht in Luft auf.
Es wäre möglich gewesen einfach 1 cm weiter daneben zu bohren, worauf ich hingewiesen hatte.


Warum nicht durch den Handwerker? Da muss ja ordentlich geschlitzt und neu verlegt werden.
Korrekt. Es fand nicht statt, weil der Dude kein Elektriker ist und ich einen solchen privat kenne, der dies übernommen hat – im Übrigen haben wir diesbezüglich keinen Abzug auf der Rechnung erhalten. Zudem bestand der zeitliche Druck wegen der Küchenlieferung.


Nun noch ein paar Sätze zu Deinen Fragen:
Danke für die Zusammenfassung. Klar und präzise. Super :)


125mm ist zu klein für aktuelle Dunstabzugshauben. Ja es funktioniert, du verlierst aber die Garantie, da der Verschleiß deutlich höher ist.
Es ist tatsächlich so, dass die Haube für 12,5 oder 15 cm zugelassen ist. Man musste aber eben auch mit einem Verengungsstück von Haube zu 12,5cm Schlauch arbeiten. Ich denke die Gewährleistung sollte gegeben sein. Wissen tue ich es aber nicht sicher.


Zum Flexrohr .. da hätte man auf jeden Fall die Planung überarbeiten oder anpassen sollen und auf Flexrohr verzichten sollen.
Das wäre mir auch sehr lieb gewesen, es ließ sich leider aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht machen.


Insgesamt vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise!
 
kbt09

kbt09

Das wäre mir auch sehr lieb gewesen, es ließ sich leider aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht machen.
Das kann ich mir fast nicht vorstellen, da wäre evtl. eine Planungsanpassung sinnvoll gewesen. Auf jeden Fall hat die Haube kombiniert aus nur 12,5 cm Abluft und Flexrohr einen Leistungsverlust.

Der Mauerkasten war übrigens zur Hand.
Hast du den vor dem Lochbohren an den Handwerker gegeben?
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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