Grundstücksauswahl im Neubaugebiet für Einfamilienhaus - Rangfolge

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H

hanghaus2023

bin ich davon ausgegangen, dass jegliche Möglichkeiten ein entsprechendes Satteldach über dem ersten Vollgeschoss nach oben zum Raumgewinn "aufzulockern" nicht zulässig sind. Bin ich hier ebenfalls auf dem Holzweg?
So wie in #39 bereits geschrieben sehe ich das wie @11ant.

Das sollte Dein Architekt ebenfalls bewerten können.
 
M

-Malte-

Danke für die weiteren Hinweise. Ich hab noch gar nicht gesehen, dass die Stadt zwischenzeitlich auf der Webseite als auch im Exposee die Darstellung der zulässigen Haustypen ausgetauscht hat. Da stand nämlich ursprünglich eine Darstellung, laut der ein Satteldach auch über dem zweiten Vollgeschoss erlaubt wäre. Möglicherweise war ich nicht der einzige, der diesbezüglich angefragt hat.

Nun sind die drei grundsätzlichen Optionen aber ja klar. Was letztlich die sinnvollste Variante für unser Raumprogramm ist wird sich dann im Rahmen der Planung zeigen. In dem Zuge könnte ggfls. auch durch den Architekten geklärt werden, ob ein Quergiebel, doch ein versetztes Pultdach oder andere Dinge möglich wären.
 
H

hanghaus2023

Die Darstellung aus Beitrag#44 ist nicht aus dem Bebauungsplan sondern aus der Vermarktungsanzeige. Den Bebauungsplan kann ich leider nicht finden. Zeig uns doch mal die Ausschnitte aus dem Bebauungsplan die die Gestaltung betreffen. Text und Plan.

Nun sind die drei grundsätzlichen Optionen aber ja klar. Was letztlich die sinnvollste Variante für unser Raumprogramm ist wird sich dann im Rahmen der Planung zeigen. In dem Zuge könnte ggfls. auch durch den Architekten geklärt werden, ob ein Quergiebel, doch ein versetztes Pultdach oder andere Dinge möglich wären.
Nicht nur klären was möglich ist sondern vorrangig das was man bezahlen kann und will.
 
M

-Malte-

Die Darstellung aus Beitrag#44 ist nicht aus dem Bebauungsplan sondern aus der Vermarktungsanzeige. Den Bebauungsplan kann ich leider nicht finden. Zeig uns doch mal die Ausschnitte aus dem Bebauungsplan die die Gestaltung betreffen. Text und Plan.
Da Verlinkungen hier ja nicht erlaubt sind kann ich leider nur auf eine Google Suche nach "Bebauungsplan 8-23 bocholt loikumer weg" verweisen. Anbei ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan sowie die aus meiner Sicht besonders relevanten textlichen Festsetzungen.
  • 2 Vollgeschosse als Höchstmaß
  • 0,4 Grundflächenzahl, 0,8 Geschossflächenzahl
  • Sockelhöhe max. 0,5m, Traufhöhe max. 6,5m, Firsthöhe max. 11,0m
F 3 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 16 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Baunutzungsverordnung)
(siehe Zuordnung im Bebauungsplan)
Die maximal zulässige Sockelhöhe bezieht sich auf die Höhe des Schnittpunkts der Außenkante des aufgehenden
Mauerwerks des entsprechenden Baukörpers mit der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden). Besteht das
Erdgeschoss aus unterschiedlich hohen Ebenen, so ist die höchste Ebene maßgebend.

Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) bei einem Gebäude mit einem Satteldach und die analog zu betrachtende Attikahöhe
bei einem Gebäude mit einem Flachdach (FD) bezieht sich auf die Höhe des Schnittpunkts der Dachhaut mit der Außenkante
des aufgehenden Mauerwerks des entsprechenden Baukörpers bzw. Oberkante der Attika bei einem Gebäude mit Flachdach.
Eine höhere als die maximal zulässige Traufhöhe kann zugelassen werden, wenn sie bei einem durch Vor- oder Rücksprünge
gegliederten Grundriss eines Gebäudes entsteht. Ihre Länge wird auf höchstens 1/3 der Trauflänge der betreffenden
Gebäudeseite, gemessen zwischen den Außenwänden des entsprechenden Gebäudes, begrenzt.

Die maximal zulässige Firsthöhe (FH) bei einem Gebäude mit geneigten Dächern bzw. die Höhe der Attika bei einem
Staffelgeschoss bezieht sich auf die höchste Stelle. Lichtkuppeln und Glasdächer sowie haustechnische Anlagen, wie z.B.
Luftwärmepumpen oder Solarkollektoren, Photovoltaikanlagen dürfen die Oberkante der Attika bei einem Gebäude mit einem
Flachdach um maximal 0,75 m überschreiten.

F 9 Dachneigung
Über dem II. bzw. III. Vollgeschoss sind Flachdächer oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 22° bis 30° zulässig.
Alternativ sind Staffelgeschosse mit einem Flachdach oder einem flach geneigten Dach bis 16° zulässig, Garagen, Carports
und Nebenanlagen nach §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung sind nur mit einem Flachdach zulässig.

F 11 Dachgauben
Dachgauben, Dachaufbauten und Loggias sind unzulässig.
Letztlich landet man damit bei der von dir hier geposteten Abbildung aus Exposee/Webseite was die möglichen Haustypen angeht.

Nicht nur klären was möglich ist sondern vorrangig das was man bezahlen kann und will.
Genau das war meine Intention, nämlich hier schon einmal eine Idee bzgl. Preis/Leistung der einzelnen Haustypen zu erhalten. Da wir aufgrund der Bodenverhältnisse gerne auf Bodenplatte bauen möchten, sehe ich das größte Thema darin den Raumbedarf inkl. Stauraum sinnvoll unterzubringen. Mit ausgebautem Dach, kann man aus meiner Sicht dort gut erreichbaren Stauraum sowie bspw. das Büro unterbringen und erhält so vernünftig Platz in EG und OG die Haustechnik plus familiengerechte Garderobe, Abstellkammer etc zu platzieren. Bei vielen Standardgrundrissen fehlt mir das ehrlich gesagt. Ohne ausgebautes Dach müsste man wohl schlicht die Grundfläche vergrößern.

Ich vermute, dass man die Anforderung letztlich am budgefreundlichsten in einem 1,5 Geschosser mit steilem Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss hinbekommt, oder liege ich da falsch? Wie seht ihr ein zweigeschossiges Haus mit Pultdach (Vorgabe Neigung ist 22-30°), wo man dann an der hohen Seite im Dachgeschoss ebenfalls Büro/Stauraum unterbringen könnte? Vom Aussehen ist das für mich weiter aufgrund der echt massiven Front in der Vorstellung gewöhnungsbedürftig.

Viele Grüße
Malte
 

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Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
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