Treppe Laufbreite unter DIN Norm : Mangel & Minderung in € Euro

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Mimi123

Hallo zusammen!

Wir haben eine Doppelhaushälfte im Rohbau gekauft. Nun stellt sich bei der Abnahmeplanung der Holztreppe heraus, dass die Laufbreite unter der DIN Norm 18065, also unter 80 cm, bleibt. Wir suchen eine Lösung mit der Baufirma, möchten vom Forum aber wissen, mit wievielen Euros Minderung wir rechnen können, wenn es keine Lösung gäbe. Nur zur Info: Die einzig mögliche Lösung wäre, das Treppenhaus nachträglich zu verbreitern, indem man das Treppenauge verkleinert.

Welche Minderung in EUR müsste man hier ansetzen?

Vielen Dank!
 
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Malunga

Mangel im Sinne von Vorher nicht bemerkt und nun is die Katze im Sack oder anders geplant und nun nicht realistisch?
Größter Platzfresser der Treppenbreite ist ein separates Geländer inkl Handlauf.
Evtl lässt sich durch die Planung der Treppe etwas mehr Breite generieren.

Loch größer machen geht nicht.
Also umplanen. Wie viel Kohle danach übrig bleibt hängt davon ab, welchen Vorwurf ihr wem machen könnt.
Bei „gekauft wie gesehen“ wirds schwer
 
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Mimi123

Hallo Malunga,

danke für deine Antwort! Wir haben tatsächlich nicht gekauft wie gesehen. Es ist ein Planungsfehler des Architekten, der das Treppenhaus zu klein ausgelegt hat. Handlauf anpassen löst das Problem nicht. Deswegen interessiert uns nun die maximale Preisminderung, die wir verlangen könnten. Den Mangel hat der Bauträger bereits bestätigt, nicht jedoch die Höhe der Minderung.
 
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Mimi123

Guten Morgen! Wir haben eine Abweichung um 2,5 cm von der DIN Norm, also nicht im Bereich der zulässigen Toleranzen.
 
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Simon-189

Hallo,

ich weiß nicht, was man hier als Minderung ansetzen kann.
Was spricht denn gegen eine Verkleinerung des Treppenauges 2x 2,5cm? Was ist hier bisher als Lichte zwischen den Handläufen geplant?
Ich nehme an, es handelt sich hier um eine Treppe mit Zwischenpodest?

Ich sehe das ganze eher so, dass die Treppe im Zweifelsfall ein Fluchtweg sein muss und mir hier jeder erdenkliche Millimeter wichtiger ist als ein paar Euro Minderung. Sprecht mit dem Treppenhersteller, was die Änderung mehr kostet und lasst die Mehrkosten vom BU übernehmen. So gibt es eine für beide Seiten einwandfreie Lösung, konstruktiv wird das nicht schwer umzusetzen sein.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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