Regelungen für Unterkellerung?

4,50 Stern(e) 4 Votes
K

Katcha

Hallo, wir befinden uns gerade in der Planungsphase für ein Grundstück, welches wir gedenken zu kaufen - geplant ist eine Doppelhaushälfte mit Keller. Nun müssen wir wegen einiger baulicher Auflagen leider wohl kleiner bauen als gedacht. Unsere Idee war nun, zumindest den Keller richtig gross auszubauen (z Bsp unter die Terrasse), also größer, als das Haus, was dann im Endeffekt drauf steht. Nun meinte unser Architekt, dass das nur bedingt möglich ist, also bis max Geschossflächenzahl. Wir sind immer davon ausgegangen, dass Geschossflächenzahl sich nur ab Bodenplatte bezieht. Leider ist nun Freitag Abend, der Architekt nicht mehr zu erreichen und wir bräuchten schnell eine Antwort.

Kann uns hier evtl jemand helfen? Gibt es Grössenbeschränkungen für Keller?

Vielen Dank
Kat
 
B

BauLine

Hallo Kat

Nun wenn Du die Telefonnummer von Deinem Architekten hast, dann rufe ich doch morgen einfach an.. wenn diese Frage nun, am Wochenende, so wichtig für Dich ist?

Grundlegend hängt es davon ab, in welchem Bundesland Du bauen wirst? Das schreibst Du hier ja nicht.
In der Landesbauordnung (die kannst Du selbst einsehen...auf der HP des Landes) ist geregelt, was ...ab wann.. ein Vollgeschoss ist? Der Keller zählt meist nur dann hinzu, wenn er eine gewisse Größe, die er frei steht, überschreitet. Hier kann man meist durch passende Anschüttungen das ganze auch entsprechend anpassen. Aber wieviel.. also prozentual, frei stehen dürfen, damit der Keller eben nicht als Vollgeschoss zählt, dass musst Du nachlesen.

Geschossflächenzahl = Geschossflächenzahl.... also die Anzahl an Geschossen, deren Fläche dazu herangezogen werden, um die Geschossflächenzahl zu ermitteln. Wenn der Keller nun, in Hinblick auf die Anrechenbarkeit laut Landesbauordnung, nicht als Vollgeschoss zählt, dann wird auch dessen Gesamtfläche nicht zur Geschossflächenzahl addiert.... und schon ist dieses Geschoss nicht vorhanden...also in der Aufstellung.
 
K

Katcha

Danke für die schnelle Antwort. Wir sind in Bayern, werde mich mal durch die Verordnung lesen.

Telefonnummer habe ich leider nicht, sonst hätte ich ihn schon gerne genervt :)
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
Im Forum Keller gibt es 349 Themen mit insgesamt 3685 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Regelungen für Unterkellerung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hausplan von Architekt 2 Geschosse mit Keller 18
2Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
3Keller für 20m² mehr Wohnfläche opfern? - Seite 215
4Wer hat mit Architekt gebaut? Erfahrungen?? - Seite 385
5Grundrissplanung Keller, EG + DG 12
6Einfamilienhaus Grundriss mit Keller, Version 2 23
7Architekt und Budgetgrenze...Absicherung? Möglichkeiten - Seite 325
8Einfamilienhaus mit Keller - Optimierungsvorschläge? 12
9Keller ursprünglich zum teil in Beton, nun ggf. komplett gemauert 28
10Baukosten Einfamilienhaus 190m² + Keller inkl. Einliegerwohnung - Seite 328
11Voraussichtliche Baukosten in Hessen Architekt vs Bauunternehmer - Seite 693
1212x9,6m 2 Vollgeschosse, Keller, DG, 4 Kinderzimmer 153
13Bauvorhaben Einfamilienhaus 140qm mit Keller 44
14Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke - Seite 5237
15Planung Einfamilienhaus - ca. 170m2 ohne Keller 13
16Reihenhausnachbar ohne Keller? 20
17Flachdach auf 170 qm² mit Keller am Hang - Seite 433
18Grundriss Einfamilienhaus Satteldach 1 Vollgeschoss 140qm 45
19Einfamilienhaus (2Etagen+Wohn-Keller+ausgebautes Dach) etwa 200qm -Änderungen - Seite 17162
20Neubau Einfamilienhaus ca. 174 m² Grundriss Architekt - Seite 355

Oben