Bezahlt der Verkäufer die Vermessung der Grenzen oder der Käufer?

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Nordlys

Nordlys

Zu evolith. Das der Notar vom Verkäufer vorgegeben wird, ist eine Frechheit. Da der Käufer ihn zahlt, soll er ihn wählen. Das Recht sollten wir uns nicht nehmen lassen. Ansonsten siehe escoda. So wird es in der Regel sein. Übrigens, es ist Eure Pflicht, Euer Haus einmessen zu lassen. Bitte schiebt das nicht so vor Euch her, sonst wirds Amt amtlich.
Und noch was. Es ist nicht unüblich, das ohne Vermesser nur durch die Bauleute festgelegt das Schnurgerüst gesetzt wird, hier war es so. Daher sind die Holzpflöcke, die die Grenzsteine ersetzen, wichtig. Karsten
 
E

Evolith

Es gibt diverse Szenarien, wie Euer Grundstück entstanden sein könnte und demnach diverse Möglichkeiten, wer die Abmarkung bezahlen muss. Hier meine Vermutung:
Ihr habt in einem Neubaugebiet mit Bebauungsplan gebaut. Die Gemeinde hat ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Ein oder mehrere Zuteilungsberechtigte haben ihre Grundstücke einer Firma (Bauträger?) verkauft, die die Grundstücke parzellieren ließ, um sie einzeln zu verkaufen (mit Haus?). Da unter o.g. Voraussetzungen ein Koordinatenkataster vorliegt und die Straßen noch nicht ausgebaut sind, wird die Abmarkung der Grenzen zurückgestellt, da die Grenzpunkte im Zuge der Straßenbauarbeiten nur schwer zu erhalten sind. Die Vermessungsstelle vollzieht die Teilung am PC, reicht sie beim Katasteramt ein und erhält ihre Gebühren nach Übernahme ins Kataster vom Auftraggeber (Verkäufer) mit der Verpflichtung, die Abmarkung spätestens nach Fertigstellung der Straße nachzuholen.
Sollte das für Euren Fall zutreffen und Ihr jetzt euren Zaun ziehen wollt und nicht wisst, wo die Grenze verläuft, erfragt beim Verkäufer (oder Katasteramt) die zuständige Vermessungsstelle und stellt einen Antrag auf Abmarkung. Sollte die Straße allerdings immer noch nicht ausgebaut sein und die Grenzpunkte verloren gehen und Ihr könnt nicht beweisen, wer dafür verantwortlich ist, müsstet Ihr die erneute Abmarkung zahlen, sofern Ihr sie dann noch benötigt.
Die Grundstücke entstammen der Teilung einer großen Wiese, die ehemalige Rekultivierungsfläche dieser Firma war. Als wir unser Grundstück gekauft haben, wurde mitgeteilt, dass die Einmessung beim Katasteramt liegt und in der Bearbeitung ist. Sprich in der ersten Version des Kaufvertrages stand nur eine Flurnummer drin und in der zweiten Ausführung wurde dann die genaue Bezeichnung und Nummer eingesetzt.
Anschließend wurden dann bereits gesetzte Holzpflöcke neu gesetzt, die durch das Mähen der Wiese abhanden gekommen waren. Ein Eckpflock war dabei um über einen Meter zu weit rein gesetzt (haben wir erst später mitbekommen). Wir hatten eher das Gefühl, dass die Pflöcke für potenzielle Käufer gedacht war, um die Dimensionen der Grundstücke zu zeigen.

Locker ein halbes Jahr später haben wir dann das ganze Grundstück aufgeschüttet und unsere Baumaßnahmen gestartet.
Danach haben wir 2 Grenzseiten einmessen lassen, damit wir das Garagenfundament setzen und jetzt demnächst weiter auffüllen können. Die Straßenseite (wir haben eine Zufahrt) , sowie die zum linken Nachbarn ist noch nicht vermessen.

... Übrigens, es ist Eure Pflicht, Euer Haus einmessen zu lassen. Bitte schiebt das nicht so vor Euch her, sonst wirds Amt amtlich....
Werden wir machen, sobald alle größeren Gebäude stehen. Es fehlt noch Garage und Carport. Ohne die macht es herzlich wenig Sinn. Ich glaube auch nicht, dass das Amt dieses Jahr da fordernd werden würde. Die haben 2 Wochen vor Einzug unsere Rohbauabnahme gebacken bekommen.
 
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Escroda

Vermessung, Erstvermessung, Abmessung, Landvermessung, Einmessung, Neuvermessung. Interessant wie viel in einem einzigen Thread gemessen wird.
Fangen wir mit der großen Wiese an. Diese wurde durch Teilungsvermessung, die nach deinen Schilderungen der Verkäufer beauftragt hat, im Kataster in viele kleine Flurstücke zerlegt, und das Grundbuchblatt in viele Grundbuchblätter aufgeteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen, die hier offensichtlich vorliegen, kann die Abmarkung der Grenzen zurückgestellt werden. Die Abmarkung gehört aber, zumindest in NRW, zwingend zur Teilungsvermessung dazu.
§20 VermKatG:
... (3) Die Abmarkung ist zurückzustellen, wenn und soweit Grundstücksgrenzen, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, vorübergehend nicht dauerhaft gekennzeichnet werden können. Die jeweilige Vermessungsstelle ist verpflichtet, die Abmarkung nach Wegfall der Hinderungsgründe vorzunehmen.

Wenn also in deinem Kaufvertrag nichts von Kostenübernahme der Vermessung steht, hat der Verkäufer die Teilungsvermessung und damit auch die Abmarkung bereits bezahlt. Wenn Du zur Zeit nicht wissen musst, wo die Grenze genau verläuft, kannst Du abwarten, bis die Vermessungsstelle die Abmarkung vornimmt.
Wenn Du klug bist, findest Du heraus, welche Vermessungsstelle zuständig ist und gibst dort die Gebäudeeinmessung in Auftrag. Die Gebührenordnung lässt Raum für Nachlässe bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Vermessungen (hier: Grenzabmarkung und Gebäudeeinmessung) für ein Grundstück oder mehrere ortsnahe Grundstücke, die die Vermessungsstelle hoffentlich an den Kunden weitergibt.
 
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Egon12

eine Einmessung von Amtswegen wird nur ausgeführt, wenn der Einmessungspflichtige nicht im Ansatz mitarbeitswillig ist. Bis dahin gehen 2-3 Jahre ins Land, die VermKostVO ändert sich ja alle Jahre mal, in MV gibt es zwei Billigkeitstatbestände (wenn die Einmessung im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung vorgenommen wird -30%, wenn der ÖbVI die Einmessung vornimmt der auch die Gebäudeabsteckung vorgenommen hat -30%) machte bei uns aus einer ~800 Euro Rechnung eine ~350 Euro Rechnung.

Ansonsten ist hier Vieles gesagt, jetzt musst du deine Hausaufgaben machen. Wobei ich nie verstehen werde, wieso man in ein Forum rennt für eine Rechtsberatung die beim Notar inklusive gewesen wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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