Schmales Baufenster und untergeordnetes Bauteil

4,50 Stern(e) 4 Votes
P

PaKa2018

Wir haben großes Grundstück (1000qm) mit mini Baufenster (6,50x10m). Die langen Seite (10m N/S) grenzt an Nachbargrundstücke, die breite Seite (6,50m O/W) an einen weiteren Neubau. Wir teilen uns in der Mitte einen Garagenplatz.
Wir möchten das Haus etwas größer - fühlt sich arg nach Streichholzschachtel an. N/S ist ausgeschöpft aufgrund der Abstandsregelung zum Nachbarn. Westen ebenso, aber im Osten haben wir sehr viel Platz, rund 50m Platz/Garten. Begrenzung ist durch das vorgegeben Baufenster.

Uns wurde vom Architekten gesagt 1x5m untergeordnetes Bauteil (Erker) im Osten möglich. Das sei das Maximum an Überschreitung. Ich habe ähnliche Zahlen (1,50x5m) bei der Bemessung der Abstandsfläche gefunden ("..Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben ausser Betracht (...) Erker wenn sie nicht breiter als 5m sind, nicht mehr als 1,5m vortreten).

Uns geht es jedoch nicht um die abstandsfläche sondern das Baufenster. Für diese Konstellation finde ich keine Infos bisher. Wir versuchen einen Termin im Bauamt zu bekommen, möchten uns aber vorbereiten.
 
E

Escroda

Ein Bild vom Bebauungsplan und evt. den schriftlichen Festsetzungen wäre nicht schlecht.
Uns wurde vom Architekten gesagt 1x5m untergeordnetes Bauteil (Erker) im Osten möglich.
Woher hat er diese Erkenntnis? Hat er in dem Baugebiet schon mehrere Projekte geplant? Ist er mit den Gepflogenheiten der zuständigen Genehmigungsbehörde sehr vertraut?
Da Du von den Festsetzungen des B-Planes abweichen willst, gilt das bundeseinheitliche Planungsrecht, hier §31 Baugesetzbuch:
§ 31 Ausnahmen und Befreiungen
(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplan können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplan kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplan zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Wie Du die Situation schilderst, könnte vielleicht mit 3. argumentiert werden. Dazu müsste man aber, wie bereits oben erwähnt, die Details zum Grundstück und dem Bebauungsplan kennen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42625 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schmales Baufenster und untergeordnetes Bauteil
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baufenster auf der Flurkarte - Genehmigung - Seite 539
2Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage - Seite 244
3Grundriss Einfamilienhaus auf schmalem Grundstück - Seite 324
4Baufenster und Grenzbebauung Neubaugebiet 22
5Geländemodellierung auf Grundstück erlaubt? 20
6Grundstück die Zweite - Bitte um Beurteilung - Seite 644
7Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? - Seite 887
8Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren - Seite 344
9Feedback zu unserer Grundrissidee, kleines Baufenster - Seite 9127
10Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster - Seite 220
11Einfamilienhaus 160qm erste Überlegung zur Lage auf dem Grundstück 22
12Mit Erker in die Abstandsflächen - in diesem Fall zulässig? - Seite 530
13Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
14Keller ja oder nein bei großem Baufenster? - Seite 212
15Bauen ohne Baufenster NRW 13
16130 m² Bungalow mit Doppelcarport bei 600m² Grundstück? 64
17Grundstück Hanglage, Höhenunterschied ca. 4 Meter 12
18Grundstück zuerst Kaufen dann Bauen - Erfahrungen / Tipps? 26
19Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?! 31
20Erster Grundriss-Versuch für Kettenhaus auf kleinem Grundstück 94

Oben