Baufenster auf der Flurkarte - Genehmigung

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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laurooon

laurooon

Aber dieser Ganze Trick mit dem Erker geht nur dann, wenn es erlaubt wäre, den Erker außerhalb vom Baufenster zu bauen, oder? Ansonsten bringt es mir nichts. Wenn ich das Baufenster von 10x10 nicht überschreiten darf und das Haus hat 9,98*8,85, dann habe ich da keinen Raum mehr für einen Erker im EG.

Bitte vergesst nicht, das ich ein Fertighaus zu bauen gedenke. Das heißt die Außenmaße vom Haus sind fix und nicht veränderbar. Ich kann auch nicht den Erker in seiner Größe verändern. Weberhaus hat einen Standarderker, den ich entweder wählen, oder abwählen kann.
 
D

DG

Bitte vergesst nicht, das ich ein Fertighaus zu bauen gedenke. Das heißt die Außenmaße vom Haus sind fix und nicht veränderbar. Ich kann auch nicht den Erker in seiner Größe verändern. Weberhaus hat einen Standarderker, den ich entweder wählen, oder abwählen kann.
Ich will's mal so sagen:

In Deinem ET gehen Dir in Bezug auf Dein favorisiertes Grundstück bzw. das dazugehörige Baufenster Vokabeln wie "unfair", "nicht fair" über die Lippen resp. die Tastatur und das Bauamt kriegt auch gleich einen drüber, Zitat:"irgendein Depp hat 1975 gemeint, die Bauvorschriften korrigieren zu müssen."

An Deinem BV willst Du aber nicht rütteln, da ist alles fix und Standard,m die 108,5m² sollen gefälligst in ein 100m²-Baufenster passen, Dein Wohnzimmer muss zwingend 40m² groß sein etc. pp. und von uns bzw. hier im Forum willst Du jetzt hören, dass Du das Grundstück ruhig kaufen kannst/sollst, weil das wird schon irgendwie passen.

Mal im Ernst, gedenkst Du überhaupt mal nach, was Du da vorhast bzw. was Du hier im Forum erwartest?
  1. Deine Grundfläche hat fix 108,5m². Damit Dein BV in einem Baufenster überhaupt noch ein wenig geschoben werden kann, sollte Dein Grundstück ein Baufenster von mindestens 120m² resp. ca. 11x11m haben, besser 12x12m. Du versuchst also mit Gewalt 11l Wasser in einen 10l-Eimer zu pressen. Das gibt das Grundstück ohne Nachverhandlung mit dem Bauamt nicht her und hier ist niemand befähigt, in den Kopf des zuständigen Sachbearbeiters zu schauen.
  2. Du hast Dich für ein Weberhaus entschieden. Im Kaufvertrag ist eine Architektenleistung inkludiert. Aufgabe des Architekten - den Du bezahlst - wäre es, Deinen Grundriss auf dem Grundstück darzustellen und die Abweichungen zu beschreiben, die nötig sind. Das Grundstück bietet - so weit ich das aus dem Foto des B-Plans erkennen bzw. abgreifen/schätzen kann - nach Osten genügend Grenzabstand, sodass eine Erweiterung/Überschreitung des Baufensters um ~1,5m zumindest keine weiteren rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen würde (etwaig Abstandsflächenbaulast, wenn 3m-Standard unterschritten wird). Dazu wird, je nach Antwort/Einstellung des Bauamts ...
  3. ... entweder eine Anpassung des B-Plans fällig, zB aber nicht beschränkt auf die Möglichkeit eines vorhaben bezogenen B-Plans explizit zugeschnitten auf Dein BV. Oder aber und ebenfalls nicht beschränkt auf diese Möglichkeit ...
  4. ... eine Baugenehmigung mittels Abweichung vom Bebauungsplan und Nachbarzustimmung o.ä.
Mit anderen Worten: wenn Du denen beim Bauamt doof kommst, und die alle als Deppen bezeichnest, dann kannst Du Dir das Grundstück aus dem Kopf schlagen. Mit oder ohne Erker, das spielt dann keine Rolle. Wenn Du bereit bist, Zeit und womöglich etwas an Mehrkosten zu investieren, dann kann man Dein BV - wenn auch äußerst knapp - auf das Grundstück bekommen.

Das allerdings nur in Zusammenarbeit mit Deinem Architekten, dem zuständigen Sachbearbeiter und einem gewissen Maß an Kompromissbereitschaft Deinerseits. Wenn Dir das nicht gegeben ist, solltest Du definitiv ein Grundstück suchen, dass von Haus aus ein passendes Baufenster bietet.

Last Not least: wenn einer der Nachbarn querschießt, kannst Du die Idee mehr oder weniger sofort begraben bzw. Du wirst Dich auf einen Klageweg mit ungewissem Ausgang einstellen müssen, wobei unklar ist, ob Du den Klageweg überhaupt wirst bestreiten können. Der Bebauungsplan für das Grundstück ist zunächst mal verbindlich und Du hast keine Möglichkeit, auf eine Änderung zu klagen.

Insofern ist Deine Verhandlungsposition ggü. den "Deppen" vom Bauamt ziemlich schwach. Das solltest Du bei den Gesprächen im Hinterkopf behalten.

MfG
Dirk Grafe
 
laurooon

laurooon

Ich gebe zu, dass in meinem Eingangspost durchaus Verdrießlichkeit über die Tatsache mitschwingt, das Grundstücke nicht verfügbar sind, oder für Mondpreise verkauft werden. Diejenigen sogenannten "Baulücken", die verfügbar sind, sind "unvorteilhaft" (ich vermeide das Wort strunzdämlich) geschnitten, haben Hanglage, wodurch ich unterkellern muss und haben überdies noch Bauvorschriften die aus Zeiten stammen, als Leute noch kermitgrüne Badezimmerfließen in Verbindung mit schweinchenrosa Sanitärobjekten schön fanden.

Hinzu kommt die Tatsache, das eine Anfrage zur Abweichung vom Bebauungsplan auch noch eine langwierige Sache ist. Ich habe kein Problem mit den Kosten für eine Bauvoranfrage, nur dauert das Palavern über die Anfrage noch ein gleich 3-6 Monate, wie die sehr freundliche Dame bei der Stadt mir bestätigt hat. In dieser Zeit ist das Grundstück schon längst verkauft, was ich dem Besitzer nicht übel nehmen kann.

Vielleicht bin ich bei der Bezeichnung "Deppen" ja zu weit gegangen, das mag sein. Dann sorry. Trotzdem könnte man sich, etwas mehr in Leute hineinversetzen die zum ersten Mal bauen, noch keine Bauerfahrung haben, die Stolpersteine nicht kennen, die nach Grundstücken suchen, nur Schrott finden und dann auch noch auf lahme Verwaltungsapparate stoßen, die flexibel wie eine Brechstange einen wie den Hauptmann von Köpenick von Pontius nach Pilatus schicken.

Für alle Hinweise und Tipps, die mir jedoch weiterhelfen bin ich weiterhin SEHR dankbar.

MfG
laurooon
 
E

Escroda

Fahr zum Bauamt und rede mit denen.
Hast Du schon einen Termin?
Dein Themenstart strotzt nur so vor Ressentiments, die Du vorher unbedingt ablegen solltest. Derart vorbelastet wird kaum eine Gesprächsatmosphäre entstehen, in der deine und die stadtplanerischen Interessen sachlich gegeneinander abgewogen werden können.
Nach den von Dir geschilderten Fakten verstößt deine Planung gegen die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist damit zunächst einmal nicht genehmigungsfähig. §31 Baugesetzbuch nennt aber Voraussetzungen, nach denen eine Befreiung möglich ist:
(2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplan kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplan zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da der Bebauungsplan älter als 40 Jahre ist und der direkte Nachbar bereits gegen die Festsetzungen des B-Planes verstößt, sehe ich gute Chancen, dass die Genehmigungsbehörde einer guten Argumentation folgen könnte.
Zu deinen Fragen:
Nun ist die Frage, muss die Stadt auch mit die 3m genehmigen?
nein
Hab ich da ein Recht darauf, wenn die anderen das auch dürften?
Dürfen die das denn? Wenn ja, warum?
Kann ich mich gegen diese Ungleichbehandlung effektiv wehren
Theoretisch schon. Wenn deine Bauvoranfrage abgelehnt wird, kannst Du dagegen klagen.
oder bin ich der Gnade des Amtes ausgeliefert.
Praktisch ja, den Grund nennst Du im nächsten Satz ja selbst.
Passt das Haus also nicht auf dieses Stück, muss es ein anderes Stück sein.
So ist es wohl. Nach derzeit dort geltendem Planungsrecht passt es nicht. Wenn Du oder der Verkäufer nicht die Zeit hat abzuklären, ob es vielleicht doch passen könnte, finde ich es nicht fair, der Behörde den schwarzen Peter zuzuschieben.
 
seth0487

seth0487

Was möchtest du denn jetzt genau wissen?

Die einzige Möglichkeit aktuell besteht darin, zunächst ein unverbindliches Gespräch mit dem zuständigen Bauamt zu führen, um abzuwägen, ob eine Abweichung generell möglich wäre. Dann kann man weitere Schritte planen...
 
77.willo

77.willo

... oder wie schon mehrfach beschrieben, ein Haus zu bauen was auf das Grundstück passt, oder eben ein anderes Grundstück für die Hülle ums Heimkino suchen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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