Haus im Hang - schmale Straßenfront

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H

hoppeline

Hallo zusammen,

wir planen gemeinsam mit meinen Schwiegereltern ein Haus zu bauen.

Da die Eingänge komplett getrennt werden sollen und wir sowieso bergig wohnen, würden wir gerne am Hang bauen.

Grundidee: Wir wohnen EG + 1.OG, die Schwiegereltern bekommen das UG als Wohnkeller.
Wir haben ein schönes Grundstück gefunden, sind uns aber total unsicher, ob unsere Idee zu dem Grundstück passt.

Erste Gespräche mit Firmen (Generalunternehmen) laufen, aber bevor wir jetzt in die Detailplanung starten, hätte ich gerne eine grobe Einschätzung.

Das Grundstück hat ca. 15% Gefälle, Straße ist oben, Hang dann abschüssig nach unten (dahinter ist Wald). Knapp 800 qm - Straßenfront sind ca.18m, Seitenlänge ca. 32m und hinten sind es 29m (leicht diagonaler Verlauf).

Unsere Idee: 6m Doppelgarage auf die Grundstücksgrenze links, 9m Hausbreite. Rechts 3m Abfahrt nach unten und da dann eine Garage für die Eltern.

Haltet ihr das für grundsätzlich machbar oder ist das zu knapp?

LG
 
A

Anhalter

Wir planen gerade auch am Hang mit obenliegender Straße und ähnlichen Dimensionen. Unsere Doppelgarage haben wir zur Hälfte ins Haus gerückt, wodurch sich dann nach hinten (bei uns die Aussichtsseite) größere Räume darstellen lassen. (Weil das Haus dann 11,35 breit wird statt 9) Auf die andere Seite kommt ein Stellplatz auf Straßenniveau, wovon dann eine Treppe am Haus entlang in den Garten und zur Eingangstür der Einliegerwohnung im UG führt. Ich bin persönlich kein Freund von Abfahrten zu Stellplätzen und versuche das bei uns zu vermeiden. Wenn man aber trockenen Fußes vom Carport ins UG kommen will, kommt man da möglicherweise nicht dran vorbei.
Wichtig ist auf jeden Fall, setzt euch früh mit eurer Bauordnung und eurem Bauamt auseinander, da es bei einer zu Hälfte ins Haus gerückten Garage in Bezug auf die Möglichkeit zur Grenzbebauung doch erhebliche Unterschiede in den Bauordnungen und deren Auslegung gibt. Stichwort: Eigenständigkeit.
 
11ant

11ant

Dass das Grundstück tiefer ist als breit, bedeutet nicht automatisch auch ein Baufenster, das sich mit einer Hausachse in gleicher Richtung (Giebel zur Straße) verträgt. Der Bebauungsplan schafft da Klarheit, was geht.
 
H

hoppeline

Bebauungsplan liegt vor - ist aber sehr schlicht gehalten. First bzw. Giebelausrichtung ist nicht vorgeschrieben. Durchgehen müsste die Planung so - mir geht es eher darum, ob das ganze auch Sinn macht und vor allem ob wir mit der Einfahrt an der anderen Seite hinkommen.

Schöner würde ich die Einfahrt neben der Garage finden, aber dann kommen wir mit der Breite nicht hin. Und die Abfahrt muss sein - das UG soll stufenlos erreichbar sein.
 
11ant

11ant

Bebauungsplan liegt vor - ist aber sehr schlicht gehalten.
Meist enthält er aber ein Baufenster, dargestellt als unscheinbare Linien. Ich mache mal ein Beispiel: ein typisches Baufenster wäre 14 m tief, und man mag einen Grund haben, von der Straße einen Meter weiter weg zu bleiben als man müßte. Dann bleiben noch 13 m übrig, hier in der Folge also 9 x 13 m Grundfläche (falls man hinter der Garage nicht breiter werden kann).

Schöner würde ich die Einfahrt neben der Garage finden, aber dann kommen wir mit der Breite nicht hin.
Da komme ich nicht ganz mit: was ändert die Anordnung links oder rechts des Haus-Garage-Ensembles an der Addition der Breiten ?

Und die Abfahrt muss sein - das UG soll stufenlos erreichbar sein.
Wenn man bei Stufenlosigkeit an Altersgerechtheit denkt, dann bedeutet das auch moderate Steigungswinkel, sonst treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Du kannst ja mal einen Bebauungsplan-Ausschnitt einstellen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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