Wohnförderkonto Wohn-Riester

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bluminger

bluminger

Hallo.

Würde mich mal interessieren, wie Eure allgemeine Meinung zum Thema Wohn-Riester ist?
Wir sind momentan sehr unschlüssig, auch weil es das ganze komplizierter macht...
 
T

toxicmolotof

Riester als solches kann ein nettes Beiwerk sein. Auch in Form von Wohnriester, auch um später zusätzlich zu Entschulden. Aber in den seltensten Fällen würde ich das fest einbauen.
 
T

tb111

Wir hatten auch wegen Riester überlegt, allerdings dann schnell wieder abgehakt, als wir gehört haben, dass das Wohnförderkonto mit 2% verzinst wird, unser Kredit aber darunter liegt. Es macht für mich wenig Sinn den Kredit mit geringerem Zins zu tilgen und dafür einen neuen "Kredit" in Form des Wohnförderkontos aufzunehmen.
 
Judyyy

Judyyy

Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin gerade dabei mich beim Wohn-Riester einzulesen und habe da mal eine Verständnisfrage, ausgehend von dieser Beispielrechnung, die ich im Internet gefunden habe...


Zusammen 70.000 €, verheiratet, 1 Kind




Verträge: zwei Verträge

Eigenanteil (jährlich):
3.592 €

Zulagen (jährlich):
813 €

Steuervorteil (effektiv):
1.421 €

Gesamt-förderung:
1.421 €

Förder- quote: 40 %



Welcher Betrag wird jetzt auf dem Wohnförderkonto angerechnet und jährlich zu 2% verzinst????


Vielen Dank schon einmal im Voraus.


Mit besten Grüßen
Judyyy
 
Judyyy

Judyyy

Oh da ist ein Fehler passiert beim kopieren... :eek::confused::oops:.

Zusammen 70.000 €, verheiratet, 1 Kind



Verträge: zwei Verträge

Eigenanteil (jährlich):
3.592 €

Zulagen (jährlich):
608 €

Steuervorteil (effektiv):
813 €

Gesamt-förderung:
1.421 €

Förder- quote: 40 %
 
C

Caspar2020

google mal nach "wohnförderkonto beispielrechnung finanztip"

Kurz zusammengefasst. Die 2% Verzinsung fangen erst dann an, wenn eine Entnahme des geförderten Kapitals begonnen wird, bzw (und dann auf die ganze angesparte Summe). Sprich, man bespart Wohn-Riester, dann wenn die Zuteilung erfolgt, und man das Eigenkapital und Darlehen nutzt, fängt das Wohnförderkonto an. Zudem werden, wenn die Tilgung auch riestergefördert wird, fließen diese auch mit ins Wohnförderkonto.

Natürlich spielt das Wohnförderkonto dann eine Rolle in der Steuerberechnung im Alter um die Steuerlast zu berechnen, und nicht als "ganzer" Betrag.

Man kann auch nicht einfach die 2% mit den Darlehenszinsen einer Hypothek vergleichen.

Für uns wird es sich rechnen (natürlich darf man den Steuervorteil nicht einfach so ausgeben, sondern Sondertilgung oder für Rücklagen nutzen). Wir haben aber jetzt ein Modell mit unserer Bank errechnet, wo wir nicht jetzt die Entnahme realisieren werden, sondern das bis jetzt angesparte Kapital überführen werden in einen Wohn-Riester/TA Konstrukt, in der die Zuteilung in ca. 16 Jahren stattfinden wird. Dann sind wir 52. Ab da wird dann Wohnförderkonto "aktiviert"...

Für uns persönlich rechnet sich das. (der steuervorteil z.Z. ist knapp 1000).
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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