Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk

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B

b_user

Hallo zusammen,

letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.

Meine Frage: Kann ich nun davon ausgehen, dass das Finanzamt in meinem Fall kein einheitliches Vertragswerk sieht? Oder, muss ich damit rechnen das nach Fertigstellung des Gebäudes (derzeit im Rohbau) noch mal ein (zweiter) Bescheid kommt, quasi für die Baukosten. Im ersten Bescheid steht nichts davon, dass dieser vorläufig sei.

Wie ist das bei Euch wenn Ihr ein einheitliches Vertragswerk habt und entsprechend die Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen habt? Habt ihr einen oder zwei Bescheide bekommen?

Wäre klasse, wenn jemand hier aus seiner Erfahrung berichten könnte, bisher habe ich leider nichts dazu gefunden, woran ich erkennen kann ob das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk sieht oder nicht.

Vielen Dank und schöne Grüße
b_user
 
Musketier

Musketier

Hast du einen Fragebogen ausgefüllt, in dem das einheitliche Vertragswerk hätte hervorgehen können und mit dem du alle Unterlagen eingereicht hast?
 
Musketier

Musketier

Der kam bei uns vor Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

Ich würde mich auf jeden Fall nicht zu früh freuen.
 
B

b_user

Hm, also vor dem ersten Bescheid (welcher basierend auf den Grundstückskosten berechnet ist) kam definitiv nichts. Kann denn dieser Fragebogen noch kommen?

Ich würde mich auf jeden Fall nicht zu früh freuen.
-> Das ist mir schon bewusst. Aber, muss ich auf eine Verjährung warten, oder kann ich vorher schon irgendwie davon ausgehen, dass kein weiterer Bescheid kommt?
 
Musketier

Musketier

Das mit den Fragebogen scheint somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.
Vielleicht kann sich ja mal jemand aus BW dazu äußern.


Zum Thema Änderung von Steuerbescheiden gibt es eine Litanei von Paragraphen in der Abgabenordnung wann ein Steuerbescheid geändert werden kann. (Einspruchsfrist/Vorläufigkeit/Vorbehalt der Nachprüfung usw.) Aus dem Thema bin ich aber etwas raus, so dass ich dazu keine Auskunft mehr geben kann, wann wer wie zugunsten oder zu Ungunsten Steuerbescheide ändern kann.

Falls du einen Steuerberater hast, dann einfach dort mal kurz anfragen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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