Aufstockung Anbau auf Grenze

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R

Reiner74

Hallo zusammen,
evtl. kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen.
An meinem Haus befindet sich ein kleiner Flachdachanbau der auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. Das Nachbargrundstück besteht zunächst aus einem kleinen Garten gefolgt von einer kleinen Mietwohnung des Nachbarn.
Um nun mehr Wohnraum zu schaffen würde ich gerne auf meinen Flachdachanbau ein zusätzliches Zimmer bauen, also aufstocken.
Muss ich dazu die Zustimmung des Nachbarn einholen oder benötige ich diese nicht da mein Gebäude schon auf der Grenze steht und ich "nur" nach oben aufbaue?
Vielen Dank
 
W

Wastl

Dazu kann dir dein Bebauungsplan bzw die Verträge mit deinem Nachbarn bzw das Bauamt deiner Gemeinde weiterhelfen.
Ohne die rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten zu kennen ist es unmöglich was zu sagen. Prinzipiell: Ja der Nachbar muss dem zustimmen, bzw auch Baulasten bei sich eintragen. Hat er dies schon gemacht (in dem Umfang) dann sollte es gehen. Die Aufstockung muss aber beantragt werden (Bauantrag). Daher brauchst du einen Architekten (oder Bauzeichner). Der kann die auch zu der Thematik weiterhelfen.
 
Y

ypg

Gerade eine Grenzbebauung ist nur bis einer bestimmten Höhe erlaubt, meist in der Höhe einer gängigen Garage (250/300 oder so).
Ein Anruf beim Bauamt kann Dich schnell aufklären, ob Du überhaupt eine Chance mit einem Bauantrag hast oder ob Du es generell sein lasse kannst.
 
B

Bauexperte

Hallo,

An meinem Haus befindet sich ein kleiner Flachdachanbau der auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. Das Nachbargrundstück besteht zunächst aus einem kleinen Garten gefolgt von einer kleinen Mietwohnung des Nachbarn.
Um nun mehr Wohnraum zu schaffen würde ich gerne auf meinen Flachdachanbau ein zusätzliches Zimmer bauen, also aufstocken.
Muss ich dazu die Zustimmung des Nachbarn einholen oder benötige ich diese nicht da mein Gebäude schon auf der Grenze steht und ich "nur" nach oben aufbaue?
Was ist denn in diesem "Flachdachanbau" untergebracht und liegt eine Baugenehmigung dafür vor?

Grundsätzlich läßt sich erklären, daß wir in Deutschland fast nichts ohne Ämterbeteiligung bauen dürfen. Ich möchte daher meinen, daß Du die Nachbarzustimmung in jedem Fall benötigst; ob das Bauplanungsamt dieser Maßnahme zustimmt, steht aber noch auf einem anderen Blatt.

Ein Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern wird Dich weiterbringen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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