Fragen zu Architektenhonorar, wie berechnet es sich?

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H

haba11

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Architektenhonorar. In unserem Vertrag steht für den Energieeinsparverordnung nachweis, dass sich das Honorar nach HOAI Anlage 1 1.2.1-1.2.3 richtet, alternativ auf Grundlage des AHO (Honorartafel 1.4.).
Kann ich irgendwo nachsehen wie das Honorar nach HOAI bzw. AHO berechnet wird?
Bzw. wo liegen die Unterschiede beim Honorar nach HOAI bzw. AHO?

Schöne Grüße
haba
 
emer

emer

Selbst wenn du beide Abrechnungswege kennst, gibt es so viele Variablen da drin, dass es auch im Ermessen des Statikers / Architekten liegt, wie Hoch die Rechnung am Ende ausfällt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich habe eine Frage zum Architektenhonorar. In unserem Vertrag steht für den Energieeinsparverordnung nachweis, dass sich das Honorar nach HOAI Anlage 1 1.2.1-1.2.3 richtet, alternativ auf Grundlage des AHO (Honorartafel 1.4.).
Kann ich irgendwo nachsehen wie das Honorar nach HOAI bzw. AHO berechnet wird?
Bzw. wo liegen die Unterschiede beim Honorar nach HOAI bzw. AHO?
Das Honorar ist bei Deiner Frage nicht der Punkt. Denn, die HOAI, Anlage 1, 1.2.1 beschreibt lediglich den Anwendungsbereich (also die Grundlage des Honorars) und die Honorartafel 1.4 die, für die Leistung Nachweis Energieeinsparverordnung, anrechenbaren Kosten. Beide "Hinweisen" dienen nur dem Zweck, Dir ein besseres Verständnis zu ermöglichen. Es gibt kein besser oder schlechter, bzw. teurer oder preiswerter; die HOAI ist für alle Architekten gleichermaßen verbindlich.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

haba11

Ist die Honorartafel denn irgendwo einsehbar? Konnte bislang nichts finden.
Im Abschnitt 1.2.3 der HOAI kann man das Honorar ja ablesen, so ähnlich muss es doch auch in der Honorartafel 1.4 des AHO stehen, oder?
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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