[ energieeinsparverordnung] in Foren - Beiträgen

Luft-Wasser-Wärmepumpe Dimensionierung im Neubau

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Hi Leute, ich habe natürlich keine Berechnung bisher gesehen/ erhalten... Welche Daten aus dem Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung wären wichtig (sind 16 Seiten) Ich habe Mal die Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz angehängt und die Ergebniseiten aus dem Wärmeschutznachweis nach ...

... gibt es ja in der Ausführung 4-9 KW reicht das wirklich nicht für diese Fläche? Und was haltet ihr von dem Angebot? Ich habe vorliegen den Energieeinsparverordnung Wärmeschutznachweis und ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz falls daraus Infos benötigt werden. Vielen Dank! LG

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Diese Energieeinsparverordnung-Berechnungen habe ich nie verstanden. Die nützt dir auch nichts. Du brauchst die Heizlastberechnung nach DIN 12831 oder so. Danach wählt man die Wärmepumpenleistung dann aus, nicht nach irgendwelchen Energieeinsparverordnung-Berechnungen. Wenn du folgende Daten ...

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... damit ich die Haustechnik bauseits vergeben kann. Im Bezug auf den Verzicht auf die Einzelraumregelung wussten die noch nicht mal das man laut Energieeinsparverordnung bei Räumen kleiner wie 6m2 wohl drauf verzichten darf. Die hätten mir sonst in ne 1,5 m2 große Speisekammer 10 m ...

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... total außeinander gehen. Unser Einfamilienhaus (KfW55) + Einliegerwohnung und Wohnkeller wird in Summe ca. 290m² beheizte Fläche haben. Laut Energieeinsparverordnung liegt der Heizwärmebedarf bei 0,276 W/(m²K). Das wären nach meiner Rechnung 8kW. Wenn ich von 6 Personen x 0,25kW für Warmwasser ...


KfW - Bau ist es nötig oder nicht?

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... normalen" EHF. Aber ich vertraue momentan noch meinem Bauchgefühl das mir sagt ich baue meine KfW40+ Doppelhaushälfte günstiger als rein nach Energieeinsparverordnung oder KfW55. Der Ökölogische Effekt ist uns aber auch sehr wichtig. D.h. wir treffen auch mal die eine oder andere Entscheidung ...

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... dass man mir unbedingt beweisen will dass ein "Ökohaus" (man beachte bitte die Anführungszeichen) im Prinzip nicht ökologischer ist als ein Energieeinsparverordnung-Haus. Und das, bei allem Respekt, halte ich nach wie vor für falsch. "Gewalt" und "Quatsch" sind im Übrigen tatsächlich nicht so ...

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... und sowieso alle ökologischen Gedanken unnötig finde. Und noch zu dem Zitat oben: du baust doch nach KfW. Du musst doch wissen, dass ein "Energieeinsparverordnung-Haus" und ein "KfW"-Haus auch so zustande kommen können, dass das Energieeinsparverordnung-Haus einfach eine der verschiedenen ...

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2021/22 sind keine Passivhäuser, da hier die bisherigen Energieeinsparverordnung Häuser weiter laufen.

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... dürfte das KfW55 folgen. Aber hier geht es genau um den Vergleich. Wobei es auch heute noch eine Frage ist, nach welcher DIN überhaupt die Energieeinsparverordnung berechnet wird. Das haben wir gesehen, als wir auf die DIN 18599 umgestellt hatten

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... zusammehangslos, deine Kernaussagen kann ich entweder nicht herausarbeiten oder finde sie nicht schlüssig. Neben KfW55 ist günstiger zu bauen als Energieeinsparverordnung noch so eine Aussage, die ich absolut nicht nachvollziehen kann. Dadurch das immer noch nicht wenige Polykristalinen Module ...

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... es zu völlig sinnfreien Behauptungen kommt, wie ein Gas wäre ähnlich zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Jede Luft-Wasser-Wärmepumpe ist bis zur Energieeinsparverordnung 2014 durchgefallen. Erst als die Politik beschlossen hat, der tatsächliche Primärenergiefaktor wird jetzt einfach politisch ...



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