[ energieeinsparverordnung] in Foren - Beiträgen

Fensterangebote wie Tag und Nacht

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Ich ging bislang davon aus, dass bei einem Umbau und einer Umnutzung zu z.B. Wohnraum die aktuelle Energieeinsparverordnung eingehalten werden muss? Ist dem nicht so?

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Problem: Bei besagtem Gebäude muss noch eine 10cm Dämmung außen dran, um die Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Dafür müsste die Fensterlaibung auch gedämmt werden - es sollen 5cm links und rechts dran. Das bedeutet, die Fenster würden 10cm schmaler. Allerdings sind die Fenster sowieso schon ...

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... an eurer Stelle auch nichts dran machen. Die Fensterlaibung dämmen ist generell ne sinnvolle Maßnahme, hat aber eigentlich nichts mit der Energieeinsparverordnung zu tun (da gibt es keine Vorschrift, die sagt, dass man die dämmen müsste); da geht es eigentlich nur um die Wärmebrücke ...

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Diese Seite hatten wir auch gefunden. Da ist echt viel zur Energieeinsparverordnung erklärt. Danke Dir vielmals! Das Schwierige an dem Projekt wird am Ende wohl das Zusammentragen diverser Vorschriften für die Umnutzung - nicht nur die ...

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... Laibungsdämmung von ca. 4cm und werden entsprechend kleiner gemacht. Folgende Varianten: 1. Die Laibungsdämmung brauchen wir gar nicht für die Energieeinsparverordnung - nach meiner Einschätzung nicht unwahrscheinlich. Dann haben wir die umsonst. 2. Die Laibungsdämmung ist zu schwach. Hier ...

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Momentan verzetteln wir uns bei den Vorschriften. Im Netz haben wir das gefunden: Energieeinsparverordnung 2014: Bauteil-Anforderungen präzisiert Eine erfreuliche Klarstellung bringt die Energieeinsparverordnung 2014 im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden). Der erste Absatz des § 9 ...



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