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Bauherrin123
Fangen wir mal mit dem Zaun auf der Grenze an. Den kann Dein Nachbar als übliche Einfriedung fordern und Du musst Dich mit 50% an den Kosten beteiligen. Einigt Ihr Euch nicht auf einen Zaun, so musst Du "nur" die Kosten (50%) der ortsüblichen Einfriedung bezahlen.
Daneben geht es um einen weiteren Zaun hinter der gemeinsamen Einfriedung. Der ist auch möglich, Du solltest aber etwas Abstand zum Zaun auf der Grenze halten. Daneben darf der Zaun den Nachbarn nicht schikanieren bzw. eine "unzumutbare Beeinträchtigung" sein. Also eine 2m hohe Betonwand als Zaun würdest Du wahrscheinlich auf Verlangen wieder abreißen müssen. Ein normaler Zaun (Doppelstabmatte o.ä.) in z.B. 50cm Abstand sind bis 2m Höhe erlaubt.
Einschränkung: Schau in den Bebauungsplan, dort können vom Nachbarschaftsrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
Vielen lieben Dank für die nochmals ausführliche Erläuterung. Was wäre denn eine übliche Einfriedung? Würde hier auch ein Maschendrahtzaun gehen? Weil auch wenn nur 50% ich mich beteiligen müsste, will ich keine Tausende für Euros dafür ausgeben müssen. Der Nachbar möchte einen Doppelstabmattenzaun in 120, ich nicht unbedingt, bin mir noch nicht sicher, was ich will. Aber füge mal ein Bild in welche Eichtung es gehen soll. Und ja, 180 reicht mir vollkommen. Wie gesagt, es ist nicht meine Absicht, den Nachbarn zu verärgern, ich will Sichtschutz in einer angemessenen Höhe. Da vorne bei uns die Straße ist, und nach Links das Nachbargrundstück unbebaut ist, werden wir da 180cm machen, und das kleine Stück zum Nachbarn Müller dann auch 180. 7m sind es glaub ich.
Übrigens habe ich dir Antwort vom Bauamt liegen, füge sie mal ein unten. Also wenn ich Zäune mache, muss ich drumherum Pflanzen machen oder wie versteht ihr das?
Übrigens die Frau von der Stadtplanung kennt unseren Herrn Müller, er hat sich dort mal angelegt, weil er ein Parkplatz nicht bebauen darf, dass er vom Bauträger als Parkplatz verkauft bekommen hat. Hat grosses Theater gemacht, wobei es ja auch teils verständlich ist, hat jedenfalls 7000Euro.dafür zurück bekommen und darf es als Wiese behalten. Er hat sonst zu wenigg Grünfäche wenn er es bebaut, aufgrund der Teilung der Grundstücke. Er hat aber trotzdem gegen die Baugenehmigung darauf gebaut. Das heisst, bisher habe ich es immer gemieden, schlafende Hunde zu wecken, aber wenn es nicht anders geht, werde ich die Stadtplanung auch noch um Rat bitten, da mir mittlerweile es egal ist, ob dann nicht hier doch überprüft wird und sein illegal Bau raus kommt. Da mich das nicht betrifft, stört mich sein Bau nicht, im Gegenteil, durch seinen illegalen Parkpkatz, hat er gebug Plätze seine Autos unterzubekommen, sonst stand der gute Herr auf MEINEM Grundstück und ich hatte für mich keinen Parkplatz.
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