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ᐅ Eckgrundstück mit Einliegerwohnung


Erstellt am: 25.10.24 16:35

Hausmma27.10.24 10:54
Arauki11 schrieb:

Meiner Erfahrung nach ist es so, dass Jemand, der überhaupt keine Treppen mehr steigen kann meist gar nicht mehr alleine vor die Haustür kann
Das stimmt und spätestens dann denkt man vielleicht wieder über eine andere Wohnform nach
Leider las es sich bisher hier so,als müsste man mit Ü60/U70 schon ein Apartment in Pflegeheim-Größe beziehen
In meinem Umfeld sind viele Ü70 noch in der Blüte ihres Lebens
Oder sie sind schon längst verstorben...
Arauki11 schrieb:

und am Ende kommt es doch wieder anders
Das sowieso.
Arauki11 schrieb:

Was ich damit sagen will ist, dass ich bei Eurer Sitiuation tatsächlich auch darüber nachdenken würde, die Einliegerwohnung ins OG zu verlegen und zur Sicherheit bereits die Anschlüsse für einen Treppenlift vorsehen. Von oben hat sie bestimmt ne gute Aussicht und ihr könnte unten freier planen.

Wie kann man sich das vorstellen?
Dann hätte sie aber auch nicht das ganze OG?Und man braucht 2 Treppen?

Hatte auch schon mal kurz überlegt,das ganze als Doppelhäuser zu gestalten,aber das kommt sicher teurer.Ist es dann noch sinnvoll nur mit einer Heizung zu planen.....
Hausmma27.10.24 11:00
ypg schrieb:

Du müsstest hier schon alles einstellen, um überhaupt rauszulesen, ob man die Wahl der Straße hat.

Ungern alles - dann könnte ich ja auch die genaue Adresse nennen
(Ist auch alles noch ein Geheimprojekt)
ypg27.10.24 11:19
Hausmma schrieb:

Ungern alles - dann könnte ich ja auch die genaue Adresse nennen
Naja, teils verstehe ich es, teils wiederum nicht.
Du wärest nicht der einzige, der den Bebauungsplan hier einstellen würde, um dann auch wirklich durch das Teilen zu wissen, dass ein Helfender hier oder gemeinsam genau das herauslesen kann, was man wissen muss. Es bringt ja nichts, die ganz tolle Skizze sich über mehrere Tage zu erarbeiten, wenn dies oder das nicht erlaubt ist.
Wir setzen hier ja erst einmal voraus, dass eine Einliegerwohnung überhaupt erlaubt ist. Dann wäre zB. noch die Frage der Stellplätze. Darüber müsste ja auch etwas geschrieben sein: Anzahl pro Wohneinheit und ob man die überhaupt im "Vorgarten" platzieren dürfte und in welcher Form mit wieviel Abstand.
Der Vorgarten (Punkt 2?) ist ja hier definiert betrachtet, dass man den mit nach Punkt 7.7 bepflanzen muss. das reguliert denn Punkt 1 überhaupt?
Hausmma schrieb:

Ich habe es so verstanden, als dürfte man sich beim Eckgrundstück eine Vorgartenseite aussuchen- mit lauter Vorgaben wie der Vorgarten bepflanzt werden darf. Das wäre dann Westen in deinem Vorschlag. Die Garage darf in eine seitliche Abstandsfläche - wäre dann die Nordseite
Das zB. ist eine Interpretation von Dir und gleichwohl durch Dich eine Einschränkung.
Hausmma27.10.24 11:49
ypg schrieb:

Wir setzen hier ja erst einmal voraus, dass eine Einliegerwohnung überhaupt erlaubt ist

Natürlich, zwei Wohnungen pro Wohngebäude sind erlaubt.
ypg schrieb:

Dann wäre zB. noch die Frage der Stellplätze. Darüber müsste ja auch etwas geschrieben sein: Anzahl pro Wohneinheit und ob man die überhaupt im "Vorgarten" platzieren dürfte und in welcher Form mit wieviel Abstand.

2 pro Wohneinheit
Habe ich doch im Eingangspost ausgefüllt. D.h. die Garage + Einfahrt + 2 weitere Stellplätze
Garagen und Carports dürfen in die seitlichen Abstandsflächen.
Allerdings leider 1m seitlichen Abstand zu Strassen und 5m davor.
Einfache Stellplätze dürfen in den Vorderen Abstandsbereich.

Deshalb bietet es sich ja an die Nordseite dafür zu nutzen.
ypg schrieb:

Der Vorgarten (Punkt 2?) ist ja hier definiert betrachtet, dass man den mit nach Punkt 7.7 bepflanzen muss. das reguliert denn Punkt 1 überhaupt?
Was genau meinst du?
ypg27.10.24 14:51
Hausmma schrieb:

Was genau meinst du?
Die textliche Festsetzung.. Punkt 1
Hausmma schrieb:

2 pro Wohneinheit
Habe ich doch im Eingangspost ausgefüllt. D.h. die Garage + Einfahrt + 2 weitere Stellplätze
Garagen und Carports dürfen in die seitlichen Abstandsflächen.
Allerdings leider 1m seitlichen Abstand zu Strassen und 5m davor.
Einfache Stellplätze dürfen in den Vorderen Abstandsbereich.
Nein, nicht wirklich. du hast bei Bebauungsplan/Einschränkungen dieses hier geschrieben.
Hausmma schrieb:

Anzahl Stellplatz 3
Wenn wir das wörtlich nehmen, wären 3 für Euer Bauvorhaben vonnöten.

Jetzt scheibst Du 2 pro Wohneinheit. Das macht ja einen Unterschied.

Ich will das jetzt hier auch nicht verkomplizieren. Nur ist es etwas anderes, was man braucht, was man muss und was man meint zu müssen oder zu dürfen.
11ant27.10.24 15:20
Hausmma schrieb:

Irgendwie habe ich geahnt dass das kommt
Die Threads kenne ich. Habe ich tatsächlich schon studiert-daher weiss ich auch meine Mutter als U70 zu beschrieben.
Das Grundstück ist auch wirklich ähnlich, die letzten Vorschläge fand ich auch gut. Hätte mich sehr interessiert, was daraus geworden ist - war ja 2022
Wenn Du nicht Claudia-Marlen bist, aber deren Threads schon studiert hast, dann solltest Du in deren Verläufen auch reichlich Gelegenheiten finden, die Murks Stellen in Deinem Planungsprozess zu erkennen und ihnen fliehen zu können.

Und dann mache ich mir gerne auch die Mühe, Dir zu helfen, und mich mit Deiner Planungsmisere auseinanderzusetzen:

Gehe der familiären Situation angemessen zu einem freien Planer. Die gezeigten Entwürfe sind nicht nur jeder für sich genommen schlecht, sondern wenn sie wirklich vom selben Planer stammen und der keine gespaltene Persönlichkeit ist, dann spricht das um so klarer für ein offensichtlich völlig konzeptloses Vorgehen. Ein Räume in Grundrisse Stopfer ist etwas völlig anderes als jemand, der als Architekt Entwerfen gelernt hat.

Eine einläufige gerade Treppe ist eine Hypothek für jeden Grundriss. Hier ist zwar das Haus insgesamt gerade so breit genug dafür, jedoch im geteilten EG entschieden nicht mehr. Dann wird von den sechs Stakeholdern jede/r einen anderen Entwurf als den besseren / minderschlechten empfinden, denn zahlreiche Aspekte werden jeweils unterschiedlich schlecht berücksichtigt. In "weiß" hat die Mutter eine L-Küche und kann beim Frühstücken innen und außen die Morgensonne genießen, in "rot" bewegt sie sich in der Küche ständig mit seitlichen Schritten, und hat Morgensonne nur ohne Außen-Frühstücksplatz. Das EG "rot" könnte nett sein, wenn Norden planoben und Euer EG-Teil die Mutterwohnung wäre - hätte hätte Fahrradkette. Als Kind 3 wäre ich für "weiß", weil ich in "rot" das Stiefkinderzimmer hätte. Das Elternschlafzimmer hat nominell eine bequeme Größe, aber in beiden Entwürfen nur eine mögliche Stellsituation für das Ehebett-Nachtschränkchen-Ensemble. Die Ankleide ist in "rot" ein Tanzsälchen ohne daß man die anderthalbfache Größe ggü. "weiß" nützlich merkt, dafür ist sie dann ungünstiger zum Bad gelegen, da wird der/die Längerschlafende auf jeden Fall vom Vorbeilaufen wach. Und so kann man das mit den nicht überzeugenden Punkten endlos fortführen.
Hausmma schrieb:

Ungern alles - dann könnte ich ja auch die genaue Adresse nennen
(Ist auch alles noch ein Geheimprojekt)
Ohne Dich naß zu machen, können wir Dich hier nicht waschen. So eine Ambulanz im Internet hat keine separaten Behandlungsräume, da findet die Behandlung im Anmelde- und Wartebereich statt. Offene Sprechstunde wörtlich genommen, ist halt so. Du kannst aber auch zu freien Bauberatern gehen. Aktuell habe ich Annahmestopp, aber schließlich auch mehrere Mitbewerber. Termine werde ich erst im neuen Jahr wieder machen, also frühestens für die Zeit "Karneval bis Ostern". Dein Planer sollte übrigens den Bebauungsplan eigentlich korrekt interpretieren können.
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