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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

kati133724.06.20 19:01
Aus dem Dokument:
"Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 bewirkt werden (vgl. Rzn. 2 und 3). Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist stets der Zeitpunkt, in Seite 5 dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE). Entsprechendes gilt für Teilleistungen (vgl. Rz. 2), für die die Rzn. 19 bis 25 besondere Übergangsregelungen enthalten. "

Was bedeutet das zB für unsere Küche, oder unsere Hausabnahme?
Küche wird im September aufgebaut und das Haus abgenommen. Abschlagszahlungen bisher alle mit 19%.
Küchenanzahlung auch bisher mit 19% gerechnet.
Im Vertrag mit dem Bauunternehmen ist ein passus drin, der eine MwSt-Erhöhung absichert. ("Sollte MwStt erhöht werden wird der Baupreis entsprechend geändert"). Meiner Laienmeinung nach wäre das dann doch rechtlich eine Übervorteilung einer Vertragspartei, wenn im Falle der Sekungung diese nicht entsprechend auf den Baupreis angewandt würde, oder?
Tolentino24.06.20 21:03
Ganz kurz: Wahrscheinlich ja. Was aber nicht heißt, dass das Bauunternehmen das genauso sieht. Evtl. musst du klagen.
Ich würde vorher ganz harmlos mal fragen, wenn der BU das nicht von selbst anspricht.
face2624.06.20 21:23
Das Problem ist, dass man schon das ganze Dokument lesen muss. Der Absatz den Du kopiert hast beschreibt eigentlich nur, dass bei Leistungserfüllung und Abnahmer im genannten Zeitraum mit 16% MwSt abgerechnet werden muss.

Das hilft Dir aber nicht, weil die Frage ist ja ob der Unternehmer Dir die Senkung weitergeben muss. Wie schon mehrfach hier diskutiert (ich kopier jetzt nicht nochmal den Link rein bei dem ich es laienhaft zusammengefasst habe, der ist eine oder zwei Seiten weiter vorne ) ist das was im restlichen Dokument entscheidend. Vertrag vor 01.03.20 = Unternehmer muss Senkung weitergeben. Vertrag zwischen 01.03. und 30.06. = Kann aber nicht muss.
Alle Klauseln etc sind dann Zivilrechtliche Fragen.
Aber Vorsicht, dass ist lediglich gängige Meinung zum Status Quo des Entwurfs.
Tolentino24.06.20 21:32
Es gibt im Verbraucherrecht allgemein die Regel, dass der Verbraucher nicht schlechter gestellt werden darf, als der Unternehmer. D.h. wenn der Unternehmer sich gegen eine Erhöhung absichert aber umgekehrt dem Verbraucher nicht zu gesteht, durch eine Senkung zu profitieren handelt es sich um eine Benachteiligung des Verbrauchers (Bsp. Kündigungsrechte bei Abos, die Kündigungsfrist des Verbrauchers darf nie länger sein als die des Unternehmens.
Hier liegt nun insofern kein ganz klarer Fall vor, als das es ja quasi um eine Umkehrung des spekulativen Falls geht, aber ich sehe (als Laie!) den Fall schon recht klar.
Deine Fristengeschichte dreht sich wohl eher um den Fall, dass es gar keine Klausel im Vertragswerk gibt.
face2624.06.20 21:36
face26 schrieb:

Dokument entscheidend. Vertrag vor 01.03.20 = Unternehmer muss Senkung weitergeben. Vertrag zwischen 01.03. und 30.06. = Kann aber nicht muss.
Alle Klauseln etc sind dann Zivilrechtliche Fragen.

...was ich ja bereits geschrieben habe...
saralina8724.06.20 21:39
Tolentino schrieb:

Es gibt im Verbraucherrecht allgemein die Regel, dass der Verbraucher nicht schlechter gestellt werden darf, als der Unternehmer. D.h. wenn der Unternehmer sich gegen eine Erhöhung absichert aber umgekehrt dem Verbraucher nicht zu gesteht, durch eine Senkung zu profitieren handelt es sich um eine Benachteiligung des Verbrauchers (Bsp. Kündigungsrechte bei Abos, die Kündigungsfrist des Verbrauchers darf nie länger sein als die des Unternehmens.
Hier liegt nun insofern kein ganz klarer Fall vor, als das es ja quasi um eine Umkehrung des spekulativen Falls geht, aber ich sehe (als Laie!) den Fall schon recht klar.
Deine Fristengeschichte dreht sich wohl eher um den Fall, dass es gar keine Klausel im Vertragswerk gibt.
Stimmt, so meinte face das auch
Aber: Im Zweifelsfall (Unternehmen gibt die Senkung einfach trotzdem nicht weiter) wird man klagen müssen. Und dabei stellt sich natürlich die Frage wie sinnvoll das ist. Ich hoffe weiterhin dass die Unternehmen eher versuchen werden Ärger aus dem weg zu gehen, aber wer weiß das schon...
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