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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

Hausbaer 13.09.20 13:22
OWLer schrieb:

Mal so ne blöde Frage zwischendurch: Welche Fehler fallen euch eigentlich so ein, wie man die MwSt-Ersparnis falsch berechnen kann?

Hintergrund: unser GU hat anscheinend nicht mit Preis/119*116 gerechnet und kommt somit auch nicht auf -2,52%. GU rechnet mit einer Reduzierung von -2,91%. Ich meine, wenn zufällig doch die MwSt-Senkung bis ins Jahr 2021 verlängert werden sollte, kann ich dann nochmal bisschen sparen, weil er zu dumm ist zu rechnen. Mich interessiert aber, durch welchen Rechenfehler man auf das falsche Ergebnis kommt.

Wie wurde die Reduzierung denn kommunziert? Wird per Abschlag gezahlt? Dann zählt nach meinem Verständnis sowieso nur die Schlussrechnung, die dann ja evtl. korrekt ist.

kati1337 13.09.20 13:38
OWLer schrieb:

Mal so ne blöde Frage zwischendurch: Welche Fehler fallen euch eigentlich so ein, wie man die MwSt-Ersparnis falsch berechnen kann?

Hintergrund: unser GU hat anscheinend nicht mit Preis/119*116 gerechnet und kommt somit auch nicht auf -2,52%. GU rechnet mit einer Reduzierung von -2,91%. Ich meine, wenn zufällig doch die MwSt-Senkung bis ins Jahr 2021 verlängert werden sollte, kann ich dann nochmal bisschen sparen, weil er zu dumm ist zu rechnen. Mich interessiert aber, durch welchen Rechenfehler man auf das falsche Ergebnis kommt.
Abseits davon, dass das ethisch fragwürdig ist (vie Tolentino schon sagte), glaube ich auch nicht, dass man mit dieser "Ersparnis" durchkommt.
Die meisten Bauunternehmen werden Steuerberater haben. Und denen wird das definitiv auffallen.

Musketier 14.09.20 07:34
kati1337 schrieb:

Die meisten Bauunternehmen werden Steuerberater haben. Und denen wird das definitiv auffallen.
Der aber gar keine Ahnung hat, was vertraglich vereinbart wurde wie sich die Einzelpreise zusammensetzen, sondern nur brutto, Netto und UST auf Plausibilität prüft und ob die gezahlten Abschläge zu den Abschlägen in der Schlussrechnung passen. Ist dort kein Fehler drin, wird der das ggf. nie feststellen.

WildWestWorker 04.10.20 23:17
Hallo liebes Forum,
aus einem stillen Gastleser wird heute ein angemeldetes Mitglied, weil bei mir das Thema Mwst-Senkung zum Spezialfall wird und wieso fragt ihr ?! Hier meine Timeline:

Oktober 2019 - Werkvertrag mit Festpreis Summe 365.000€ (Im Vertrag steht: Die gesetzliche Mwst. i.H.v. 19% ist in den Preisen enthalten.)
Juni 2020 - Abnahme Haus mit mehreren Mängeln an verschiedenen Gewerken ( Restarbeiten erforderlich, d.h. Leistungserbringung nicht abgeschlossen)
***Mwst-Senkung zum 01.07.2020***
Juli 2020 - Erledigung aller Restarbeiten ( Mängel an den Gewerken wurden behoben)
September 2020 - Schlussrechnung i.H.v. 5% der 365.000€ (Rechnung wurde trotz Mwst-Senkung mit 19% Mwst ausgestellt!)

Frage: Darf ich nun 16% Mwst. auf die 365.000€ zahlen, weil Schlussrechnung erst im September gestellt wurde oder zählt die Senkung der Mwst nur auf die Schlussrechnung weil Abnahme vor dem 01.07.2020 statt fand?

Es wurde mit der Baufirma ein Zahlungsplan mit 10 Raten vereinbart in denen nach Erstellung von einzelnen Bauabschnitten (Bodenplatte gegossen, Erdgeschossdecke gegossen, u.s.w.) bezahlt werden musste. Bis auf die letzte Rate wurde alles vor dem 01.07.2020 gezahlt. Meine Hoffnung auf Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Mwst. liegen voll auf der Schlussrechnung nach der Mwst-Senkung...

Vielen Dank vorab an dieses Forum und den Mitgliedern, was hat es mir Zeit, Nerven und Geld erspart beim Hausbau die letzten Monate.

Viele Grüße
Andy aus Monnem

gibt es bei Dir schon Neuigkeiten, ich konnte in deinem Beitrag #204 Ähnlichkeiten zu meinem Fall entnehmen?

Hausbaer 05.10.20 00:04
WildWestWorker schrieb:

Hallo liebes Forum,
aus einem stillen Gastleser wird heute ein angemeldetes Mitglied, weil bei mir das Thema Mwst-Senkung zum Spezialfall wird und wieso fragt ihr ?! Hier meine Timeline:

Oktober 2019 - Werkvertrag mit Festpreis Summe 365.000€ (Im Vertrag steht: Die gesetzliche Mwst. i.H.v. 19% ist in den Preisen enthalten.)
Juni 2020 - Abnahme Haus mit mehreren Mängeln an verschiedenen Gewerken ( Restarbeiten erforderlich, d.h. Leistungserbringung nicht abgeschlossen)
***Mwst-Senkung zum 01.07.2020***
Juli 2020 - Erledigung aller Restarbeiten ( Mängel an den Gewerken wurden behoben)
September 2020 - Schlussrechnung i.H.v. 5% der 365.000€ (Rechnung wurde trotz Mwst-Senkung mit 19% Mwst ausgestellt!)

Frage: Darf ich nun 16% Mwst. auf die 365.000€ zahlen, weil Schlussrechnung erst im September gestellt wurde oder zählt die Senkung der Mwst nur auf die Schlussrechnung weil Abnahme vor dem 01.07.2020 statt fand?

Es wurde mit der Baufirma ein Zahlungsplan mit 10 Raten vereinbart in denen nach Erstellung von einzelnen Bauabschnitten (Bodenplatte gegossen, Erdgeschossdecke gegossen, u.s.w.) bezahlt werden musste. Bis auf die letzte Rate wurde alles vor dem 01.07.2020 gezahlt. Meine Hoffnung auf Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Mwst. liegen voll auf der Schlussrechnung nach der Mwst-Senkung...

Vielen Dank vorab an dieses Forum und den Mitgliedern, was hat es mir Zeit, Nerven und Geld erspart beim Hausbau die letzten Monate.

Viele Grüße
Andy aus Monnem

gibt es bei Dir schon Neuigkeiten, ich konnte in deinem Beitrag #204 Ähnlichkeiten zu meinem Fall entnehmen?

Ich vermute, es kommt hier auf das Detail "Abnahme" an, da du mit dieser Erklärung die Leistungserbringung bestätigst. Hast du die Abnahme im Juni denn verweigert und erst nach Erledigung der Restarbeiten erklärt?

Dein Beitrag liest sich so, als wäre die Abnahme im Juni erklärt wurden. Ich gehe daher davon aus, dass die Firma hier korrekt hantiert. Du solltest dir aber vermutlich lieber Expertenrat suchen.

Tarnari 05.10.20 00:26
Für mich liest es sich auch so, als sei die Abnahme vorher erfolgt und danach „lediglich“ mängelrüge ausgesprochen wurden.
Könnte schwierig sein.
schlussrechnungleistungserbringung