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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.2020 22:46

T_im_Norden 04.06.2020 06:30
Tolentino schrieb:

Ja ein GU schon eher. Aber der Einzelhandel wird garantiert nicht die (Brutto-)Preise um 3% senken!

Es wird aber auch GUs geben, die den Bruttopreis gleich lassen und klammheimlich den NEttopreis versuchen werden, zu erhöhen. Ich rechne zumindest bei mienem damit...
Die Steuer ist ein fester Wert da kann der Unternehmer nicht einfach sagen ich nehme 19 % Mwst auch wenn es gesetzlich 16 % sind .

Tassimat 04.06.2020 08:10
Wenn es ein Angebot gegeben hat, dann ist die Sache klar, der netto-Preis bleibt und dann kommen nur noch 16% darauf.
Ich denke im Supermarkt oder an der Dönerbode ist die Sache nicht mehr so einfach, da bleibt der brutto-Preis wie er ist und der Verkäufer verdient mehr.

Musketier 04.06.2020 08:30
Ich glaube in den meisten Veträgen ist ein Passus hinsichtlich der Anpassparkeit des Angebotspreises an den aktuellen Mehrwertsteuersatzes enthalten. In der Regel ist die Steuer bisher immer erhöht worden, so dass das Bauunternehmen sonst hätte drauflegen müssen.

Aber meines Erachtens ist auch zu beachten, wie der Vertrag gestrickt ist.
Da in der Regel keine abgeschlossenen Teilleistungen vereinbart sind, sondern pauschale Abschläge, kann es durchaus sein, dass die Abschläge mit 16% abgerechnet werden. Und dann wenn die Schlussrechnung vielleicht erst 2021 gestellt wird, ist auf alles 19% fällig.

Für diejenigen, die jetzt Verträge abschließen und dieses Jahr noch anfangen wollen zu bauen,
könnte der Gang zum Steuerberater zwecks Vertragsgestaltung lohnenswert sein. Dann könnte man ggf. Rohbau und Innenausbau in getrennte Verträge packen. Ist der Rohbau dann noch dieses Jahr fertiggestellt, sind 16% fällig und auf den Innenausbau dann nächstes Jahr 19%.

Tassimat 04.06.2020 08:47
Ich habe eben auch meine Akonto-Rechnungen geprüft. Da waren überall die aktuell gültigen 19% ausgewiesen Also alle Arten von Abschlägen werden wohl immer mit dem tagesaktuellen MwSt Satz ausgewiesen. (Schöner für mich wäre es, wenn die MwSt nur auf der Schlussrechnung in den nächsten Monaten gewesen wäre)

Musketier 04.06.2020 08:49
Warum sollen da keine 19% darauf sein?

In der Regel sollte die Schlussrechnung den Komplettbetrag umfassen und dann von der Gesamtsumme noch die bisher geleisteten BRuttobeträge abgezogen werden.

halmi 04.06.2020 08:53
Ihr habt mit den Firmen immer Nettopreise vereinbart, ob die MwSt bei der Rechnungsstellung 11% oder 21% beträgt, ist dem "Verkäufer" komplett egal. Das ist bloß für den Endverbraucher interessant, der Zahlt die Steuer nämlich.

Wenn der Bruttobetrag auf dem Angebot z. B. bei 300.000,- € liegt, zahlt ihr dann halt nur 292.436,97€ ((300.000 / 119) * 116) wenn die Rechnung in dem Zeitraum vom 01.07. - 31.12. gestellt wird.
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