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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

Musketier15.06.20 22:12
siehe Paragraph 1 Preisangabenverordnung
Danach ist generell der Bruttopreis anzugeben.
Ob das irgendwo noch Zivilrechtlich ne andere Regelung gibt, kann ich nicht sagen.
Tarnari15.06.20 22:34
Musketier schrieb:

siehe Paragraph 1 Preisangabenverordnung
Danach ist generell der Bruttopreis anzugeben.
Ob das irgendwo noch Zivilrechtlich ne andere Regelung gibt, kann ich nicht sagen.
Wird aber nicht immer (ich habe zumindest noch nie was anderes gesehen) Bruttopreis und USt. angegeben? Ich habe noch nie eine Rechnung gesehen = 119€ brutto. Eigentlich mindestens „119€ inkl. 19% USt.“ oder „100€ zzgl. 19€ USt.“
Meines Wissen nach gibt es eine Pflicht, die USt. auszuweisen.
Anders ist es wohl, wenn ich ein Grundstück kaufe und das zu bauende Haus darin enthalten ist. Dann fällt für das Haus keine USt. an, weil Grundstück und Haus mit der Grunderwerbsteuer besteuert werden.
Musketier15.06.20 23:02
Im Angebot ist keine Ust auszuweisen oder siehst du die im Supermarkt am Produkt? Dort ist immer der Bruttobetrag anzugeben. Im Gegensatz dazu ist in der Metro auch der Nettobetrag ausgewiesen. Ob es es eine Änderung zum Betrag kommt, wenn zusätzlich der Nettobetrag und die Ust ausgewiesen ist, ist eine Zivilrechtliche Frage und keine Steuerliche. Da kenne ich mich aber nicht aus. Alle steuerlichen Artikel, die ich dazu gelesen habe, enthalten sich zu der Frage und verweisen aufs Zivilrecht.
WingVII15.06.20 23:03
Musketier schrieb:

siehe Paragraph 1 Preisangabenverordnung
Danach ist generell der Bruttopreis anzugeben.
Ob das irgendwo noch Zivilrechtlich ne andere Regelung gibt, kann ich nicht sagen.
Das heißt aber noch lange nicht, dass der GU die 3% Mwst. einstecken kann. Bei der Schlussrechnung wird dann einfach der Bruttopreis auf die neue Steuer angepasst. Ich kann mir da einen Ertrag aus der Mehrwertsteuersenkung für den GU auch Buchhalterisch nicht vorstellen.
Tarnari16.06.20 00:03
Musketier schrieb:

Im Angebot ist keine Ust auszuweisen oder siehst du die im Supermarkt am Produkt? Dort ist immer der Bruttobetrag anzugeben. Im Gegensatz dazu ist in der Metro auch der Nettobetrag ausgewiesen. Ob es es eine Änderung zum Betrag kommt, wenn zusätzlich der Nettobetrag und die Ust ausgewiesen ist, ist eine Zivilrechtliche Frage und keine Steuerliche. Da kenne ich mich aber nicht aus. Alle steuerlichen Artikel, die ich dazu gelesen habe, enthalten sich zu der Frage und verweisen aufs Zivilrecht.
Naja, im Einzelhandel entsteht ein Auftrag an der Kasse. Wenn dort ein Angebot angenommen wird (also vom Käufer) entsteht ein Kaufvertrag, und erst da, an der Kasse. Die Rechnung, die dann ausgestellt wird (der Kassenbon) enthält sehr wohl die USt.
Das Preisschild im Supermarkt ist nur ein Angebot. Mehr nicht.
Im Supermarkt gestaltet sich die Situation etwas anders, weil spontangeschäft.
Musketier16.06.20 10:09
WingVII schrieb:

Das heißt aber noch lange nicht, dass der GU die 3% Mwst. einstecken kann. Bei der Schlussrechnung wird dann einfach der Bruttopreis auf die neue Steuer angepasst. Ich kann mir da einen Ertrag aus der Mehrwertsteuersenkung für den GU auch Buchhalterisch nicht vorstellen.

Versetz dich doch mal in den Unternehmer:
Es wurde mit dem Endkunden ein Bruttopreis vereinbart. Das hat laut Preisangabenverordnung immer brutto stattzufinden.
Warum soll der jetzt der Bruttopreis verändert werden? Welches Gesetz zwingt ihn den Preis anzupassen?
Theoretisch sind gegenüber Endkunden m.E. sogar die Einzelpreise Brutto auszuweisen oder zumindest ausweisbar:

Erdarbeiten 50.000€
Rohbau 100.000€
Sanitar 25.000€
Elektro 25.000€
Sonstiges 50.000
Brutto 250.000€
darin enthaltene UST 16% 34.482,75€

davon vorausgezahlt 238.000€
noch zu zahlen 12.000€

fertig.

Stellt euch doch mal die umgekehrte Situation vor. Ihr vereinbart mit dem Unternehmer einen Fixpreis 250T€.
Jetzt wird die UST spontan erhöht und ihr müßt plötzlich 3% mehr zahlen. Wäre das für Euch gerecht oder würdet ihr euren Fixpreis einklagen?
Genau deshalb werden die meisten GUs sowieso eine Regelung im Vertrag drinhaben, die Ihn berechtigt die Erhöhung obendrauf zu schlagen.
Die haben nämlich aus historischen UST-Erhöhungen gelernt, dass so eine Veränderung der UST zu Klagen führt.

Wenn aber keine Regelung im Vertrag steht, hat mir bisher keiner von euch eine gesetzliche Grundlage nennen können (außer der von mir erwähnte §29 USTG für Dauerverträge) die den Unternehmer zwingen könnte, von seinem vereinbarten Bruttopreis abzuweichen, außer seiner eigenen Kulanz.
unternehmerpreisangabenverordnungrechnunggrundstücknettobetragfixpreisvertrag