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Erstellt am: 03.06.20 22:46

Nummer1210.06.20 15:11
Ich kann auch nur spekulieren, aber meine Meinung:

1.) Der Gesetzentwurf liegt bereits vollständig der Presse vor. Bisher werden nur Tabakprodukte ausgenommen. Stimmen aus der Bauwirtschaft kritisieren zwar den bürokratischen Aufwand - aber ob das reicht, Änderungen nur für die Bauwirtschaft durchzukriegen? Denen gehts halt noch gut genug und es profitiert in erster Linie der Bauherr. Da kann man schon mal ein wenig herumjammern.
2.) Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen. Im Ergebnis würden die Leute größere Anschaffungen nach hinten schieben - das Gegenteil von dem, was gewollt wird. Eventuell wird um ein paar Wochen verschoben, aber auch das werden sie mit Blick auf die Außenwirkung vermeiden.
3.) Könnte ich mir vorstellen, wenn die Lage im Spätherbst nicht viel besser aussieht.
Nummer1212.06.20 13:01
Der Gesetzentwurf ist nun vom Kabinett auf den Weg gebracht worden und ist für alle auf der Seite des BMF einsehbar. Die einzige Beschränkung betrifft tatsächlich Tabakprodukte. Keine Beschränkungen für die Bauwirtschaft, kein Höchstbetrag. Der Bundesfinanzminister hat ebenfalls betont, dass er am Zeitpunkt 1. Juli festhalten möchte: "Das Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen und sie nicht ins nächste oder übernächste Jahr schieben." (Handelsblatt)
Musketier12.06.20 14:03
Man muß sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Am 29.06.2020 gibt es im Bundestag und Bundesrat dazu Sondersitzungen, in denen das beschlossen werden soll. Vielleicht wirds aber auch gekippt.
Wenn mans richtig nimmt, hat der Unternehmer damit effektiv 1 Tag, um die System anpassen zu lassen und die Mitarbeiter zu schulen.
Nummer1212.06.20 14:29
Klar, es bleibt ein Rest Ungewissheit. Allerdings gehe ich bei den Mehrheitsverhältnissen und dem klar geäußerten politischen Willen der großen Koalition davon aus, dass die Vorhaben ohne wesentliche Änderungen durch gehen. Lauteste Opposition kommt von den Linken, die spielen keine Rolle im Bundesrat.
Musketier12.06.20 15:24
Ich darf jetzt bei 13 Firmen in 5 verschiedenen ERP Systemen, 4 verschiedenen Buchhaltungssystemen zuzüglich verschiedender weiterer Systeme das ganze anpassen bzw. anpassen lassen, meine Buchhaltungsmitarbeiter schulen und alle Mitarbeiter, die Ausgangsrechnungen legen und Eingangsrechnungen prüfen und erfassen zumindest auf die groben Fallstricke hinweisen.
Und das in 3 Wochen.

Ich freu mich.
Nummer1212.06.20 15:29
Das tut mir leid! Profitierst Du wenigstens durch eine eh geplante, größere Anschaffung?
bauwirtschaftgesetzentwurf