W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

Alessandro09.09.20 14:20
die Abschlagsrechnungen wurden ohne Abnahme meinerseits bezahlt.

Die letzte Abschlagszahlung wird nach der Abnahme gestellt, ist also die Schlussrechnung.
Octrineddy09.09.20 14:23
und dann kommt es für die Bemessung der Steuer darauf an, ob diese Abnahme in 2020 oder in 2021 stattfindet.
Dann wird die Bausumme Netto * Steuersatz - Abschlagszahlungen (brutto) = Restforderung gerechnet.
DaSch1709.09.20 14:48
Alessandro schrieb:

die Abschlagsrechnungen wurden ohne Abnahme meinerseits bezahlt.

Die letzte Abschlagszahlung wird nach der Abnahme gestellt, ist also die Schlussrechnung.

Dann sieht es ja eigentlich recht gut für Dich aus. Entscheidend ist m. E. aber, was der GU bei seiner Umsatzsteuererklärung in 2020 angibt bzw. was er für 2019 (sofern Du da schon einen Abschlag bezahlt hast) angegeben hat.

Denke final lösen kannst Du das nur, wenn Du mit Deinem GU bzw. seinem Steuerberater sprichst...
Musketier09.09.20 17:06
DaSch17 schrieb:

Entscheidend ist m. E. aber, was der GU bei seiner Umsatzsteuererklärung in 2020 angibt bzw. was er für 2019 (sofern Du da schon einen Abschlag bezahlt hast) angegeben hat.
Das ist völlig Rille.

So wie @Allesandro den Fall schildert sind 16% zu zahlen. Die Frage ist nur, wie sich der Preis ermittelt und da kommt es auf die Vertragschließung an (Siehe §29 USTG). Wenn ich es aber richtig mitbekommen habe, waren die meisten GU bereit die Senkung weiterzugeben.
OWLer13.09.20 10:13
Mal so ne blöde Frage zwischendurch: Welche Fehler fallen euch eigentlich so ein, wie man die MwSt-Ersparnis falsch berechnen kann?

Hintergrund: unser GU hat anscheinend nicht mit Preis/119*116 gerechnet und kommt somit auch nicht auf -2,52%. GU rechnet mit einer Reduzierung von -2,91%. Ich meine, wenn zufällig doch die MwSt-Senkung bis ins Jahr 2021 verlängert werden sollte, kann ich dann nochmal bisschen sparen, weil er zu dumm ist zu rechnen. Mich interessiert aber, durch welchen Rechenfehler man auf das falsche Ergebnis kommt.
Tolentino13.09.20 12:45
der übliche Fehler ist die 19% nicht auf Basis des Netto-, sondern des Brutto Wertes zu berechnen.
Also x - x*19/100 + x*16/100
das würde allerdings glatte 3% geben und kann hier nicht der Fehler sein. Aber willst du ernsthaft von einem Irrtum profitieren? Mal abgesehen davon, dass der Vertrag auf Grund dieses Irrtums rückabgewickelt werden kann, hast es doch ein wenig dreist, findest du nicht? gibst du zu viel gegebenes Rückgeld nicht zurück?