ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
M
Musketier04.09.20 09:55Hausbaer schrieb:
, sofern keine expliziten Änderungsmöglichkeiten im Vertrag vorgesehen sind."Gibt es denn dazu was im Vertrag?
Wann wurde der Vertrag geschlossen (siehe §29 USTG)?
w w w.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html
H
Herr Stein04.09.20 12:58Hallo Zusammen,
ich habe den Teil mit 16 % vs. 19 % soweit verstanden und unsere Baufirma hat das in der Schlussrechnung auch so abgerechnet. Mir ist aber noch nicht klar, was mit Nachtragsangeboten ist. Beispiel: Wir haben ein Nachtragsangebot für Erdarbeiten bekommen, die im November 2019 erledigt und bezahlt wurden. Natürlich mit 19 % MwSt. Einen gesonderten Termin zur Abnahme der Erdarbeiten gab es nicht. Abnahme vom kompletten Haus war letzte Woche. Zählt das Nachtragsangebot jetzt zum Gesamtpaket dazu, also wäre der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Erdarbeiten auch der August 2020? Dann müsste ja auch die MwSt. vom Nachtragsangebot korrigiert werden. Oder zählt das steuerrechtlich als eigenständige Leistung, auch wenn wir keine extra Abnahme dafür hatten?
Beste Grüße
Herr Stein
ich habe den Teil mit 16 % vs. 19 % soweit verstanden und unsere Baufirma hat das in der Schlussrechnung auch so abgerechnet. Mir ist aber noch nicht klar, was mit Nachtragsangeboten ist. Beispiel: Wir haben ein Nachtragsangebot für Erdarbeiten bekommen, die im November 2019 erledigt und bezahlt wurden. Natürlich mit 19 % MwSt. Einen gesonderten Termin zur Abnahme der Erdarbeiten gab es nicht. Abnahme vom kompletten Haus war letzte Woche. Zählt das Nachtragsangebot jetzt zum Gesamtpaket dazu, also wäre der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Erdarbeiten auch der August 2020? Dann müsste ja auch die MwSt. vom Nachtragsangebot korrigiert werden. Oder zählt das steuerrechtlich als eigenständige Leistung, auch wenn wir keine extra Abnahme dafür hatten?
Beste Grüße
Herr Stein
M
Musketier04.09.20 14:23Meines Erachtens sind das Leistungen außerhalb des Vertrages. Du bekommst ja ein extra Angebot und zeichnest diesen Auftrag frei.
Du hättest ja auch die theoretische Möglichkeit die zusätzlichen Erdarbeiten fremd zu vergeben.
Anders wäre es vielleicht, wenn du das vielleicht schon als Wahloption mit festen Preisen im Vertrag stehen hast.
z.B.
-jede weitere Steckdose kostet 60€
-Treppe Buche ist inklusive - Aufmusterung auf Treppe Eiche 5000€
Das ist aber jetzt meine eigene Meinung. Genauere Infos gibts beim Steuerberater deines Vertrauens.
Du hättest ja auch die theoretische Möglichkeit die zusätzlichen Erdarbeiten fremd zu vergeben.
Anders wäre es vielleicht, wenn du das vielleicht schon als Wahloption mit festen Preisen im Vertrag stehen hast.
z.B.
-jede weitere Steckdose kostet 60€
-Treppe Buche ist inklusive - Aufmusterung auf Treppe Eiche 5000€
Das ist aber jetzt meine eigene Meinung. Genauere Infos gibts beim Steuerberater deines Vertrauens.
Musketier schrieb:
Gibt es denn dazu was im Vertrag?
Wann wurde der Vertrag geschlossen (siehe §29 USTG)?
w w w.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.htmlNur ein Satz, wie lange der Preis gilt, also wie lange die Baufirma sich daran gebunden sieht.
Der Vertrag ist im vorherigen Jahr geschlossen wurden.
A
Alessandro09.09.20 12:51bei mir steht im BU Vertrag ein "Pauschalpreis von xxxx incl. 19% Mwst"
Dann erfolgen 10 Abschlagsrechnungen, von denen 8 bereits mit 19% bezahlt wurden.
Ist hier trotzdem die MwSt-Senkung auf die bereits gezahlten Abschlagsrechnungen anzuwenden?
PS: aus zeitgründen habe ich leider nicht den kompletten Thread gelesen.
Dann erfolgen 10 Abschlagsrechnungen, von denen 8 bereits mit 19% bezahlt wurden.
Ist hier trotzdem die MwSt-Senkung auf die bereits gezahlten Abschlagsrechnungen anzuwenden?
PS: aus zeitgründen habe ich leider nicht den kompletten Thread gelesen.
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