W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

Musketier04.09.20 09:55
Hausbaer schrieb:

, sofern keine expliziten Änderungsmöglichkeiten im Vertrag vorgesehen sind."

Gibt es denn dazu was im Vertrag?
Wann wurde der Vertrag geschlossen (siehe §29 USTG)?
w w w.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html
Herr Stein04.09.20 12:58
Hallo Zusammen,

ich habe den Teil mit 16 % vs. 19 % soweit verstanden und unsere Baufirma hat das in der Schlussrechnung auch so abgerechnet. Mir ist aber noch nicht klar, was mit Nachtragsangeboten ist. Beispiel: Wir haben ein Nachtragsangebot für Erdarbeiten bekommen, die im November 2019 erledigt und bezahlt wurden. Natürlich mit 19 % MwSt. Einen gesonderten Termin zur Abnahme der Erdarbeiten gab es nicht. Abnahme vom kompletten Haus war letzte Woche. Zählt das Nachtragsangebot jetzt zum Gesamtpaket dazu, also wäre der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Erdarbeiten auch der August 2020? Dann müsste ja auch die MwSt. vom Nachtragsangebot korrigiert werden. Oder zählt das steuerrechtlich als eigenständige Leistung, auch wenn wir keine extra Abnahme dafür hatten?

Beste Grüße
Herr Stein
Musketier04.09.20 14:23
Meines Erachtens sind das Leistungen außerhalb des Vertrages. Du bekommst ja ein extra Angebot und zeichnest diesen Auftrag frei.
Du hättest ja auch die theoretische Möglichkeit die zusätzlichen Erdarbeiten fremd zu vergeben.

Anders wäre es vielleicht, wenn du das vielleicht schon als Wahloption mit festen Preisen im Vertrag stehen hast.
z.B.
-jede weitere Steckdose kostet 60€
-Treppe Buche ist inklusive - Aufmusterung auf Treppe Eiche 5000€


Das ist aber jetzt meine eigene Meinung. Genauere Infos gibts beim Steuerberater deines Vertrauens.
Hausbaer04.09.20 20:43
Musketier schrieb:

Gibt es denn dazu was im Vertrag?
Wann wurde der Vertrag geschlossen (siehe §29 USTG)?
w w w.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__29.html

Nur ein Satz, wie lange der Preis gilt, also wie lange die Baufirma sich daran gebunden sieht.
Der Vertrag ist im vorherigen Jahr geschlossen wurden.
Alessandro09.09.20 12:51
bei mir steht im BU Vertrag ein "Pauschalpreis von xxxx incl. 19% Mwst"
Dann erfolgen 10 Abschlagsrechnungen, von denen 8 bereits mit 19% bezahlt wurden.

Ist hier trotzdem die MwSt-Senkung auf die bereits gezahlten Abschlagsrechnungen anzuwenden?

PS: aus zeitgründen habe ich leider nicht den kompletten Thread gelesen.
Tarnari09.09.20 13:20
Wenn die Abschlagsrechnungen keine konkrete Leistung beinhalten und diese abgenommen wurden, sollte das am Ende bei Gesamtabnahme bzw. Endrechnung verrechnet werden.
Prinzipiell gilt das Datum der Erfüllung, welche durch Abnahme erfolgt.
vertragerdarbeitennachtragsangebotabschlagsrechnungenustgtreppe