ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.2020 22:46
Tassimat 04.06.2020 09:01
Musketier schrieb:
Warum sollen da keine 19% darauf sein?Die Frage ist ja, wann wirklich die MwSt fällig wird. Bei der Endrechnung klar.. aber bei einer Akontozahlung bevor auch nur ein Handschlag getan wurde finde ich das nicht mehr so eindeutig. K1300S 04.06.2020 09:23
Das dürfte aber so sein, denn das Geld fließt dann ja auch.
schroedinxer 04.06.2020 09:58
Entscheidend wird das Datum der Leistungserbringung sein, das war auch schon bei der Erhöhung 2007 so.
Flyer der Verbraucherzentrale bei Google: flyer_mwst_2006.pdf
Flyer der Verbraucherzentrale bei Google: flyer_mwst_2006.pdf
DaSch17 04.06.2020 13:47
schroedinxer schrieb:
Entscheidend wird das Datum der Leistungserbringung sein, das war auch schon bei der Erhöhung 2007 so.
Flyer der Verbraucherzentrale bei Google: flyer_mwst_2006.pdfExakt. Die Teilzahlungen gem. Abschlags-/Zahlungsplan haben nur den Charakter von Vorauszahlungen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Daher gilt wohl relativ einfach: Datum Endabnahme = Datum Leistungserbringung
Ergo sollte man zusehen, dass man die Endabnahme noch bis zum 31.12.2020 hinbekommt.
Beispiel:
- Fertigstellung und Endabnahme am 15. Juli 2020
- Gesamtbaukosten: 450 TEUR Brutto (inkl. 19 % MwSt.) gem. Bauleistungsvertrag; davon bereits 400 TEUR in Abschlägen bezahlt
Endabrechnung: 450 TEUR / 1,19 * 1,16 = 438,7 TEUR
Zahlbar mit Endabrechnung: 38,7 TEUR
Ersparnis bzw. indirekte Förderung: 11,3 TEUR
Tassimat 04.06.2020 14:01
Sicher, dass das so klappt? Der Flyer ziehlt ja immer darauf ab, dass keine nachträgliche Steuererhöhung zu zahlen ist, aber nicht darauf, dass man das Recht auf eine nachträgliche Steuerminderung hat.
Beispiel:
Akontozahlung November 2019 15.000€ + 19%MwSt (explizit genannt)
Endabrechnung August 2020 30.000€ - 15.000 Akonto = 15.000 + 16%MwSt zu zahlen.
Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?
Beispiel:
Akontozahlung November 2019 15.000€ + 19%MwSt (explizit genannt)
Endabrechnung August 2020 30.000€ - 15.000 Akonto = 15.000 + 16%MwSt zu zahlen.
Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?
Musketier 04.06.2020 14:11
Tassimat schrieb:
Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?Im §13 USTG und §14(5) USTG.Vereinnahmt der Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgelts für eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung, gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. Wird eine Endrechnung erteilt, sind in ihr die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne der Absätze 1 bis 4 ausgestellt worden sind.