ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Jiink-188715.06.20 14:42
Also Abnahme ist erst am Ende und Teilabnahmen werden nicht gemacht. Die 3% würden bei uns landen.
Das wäre ein nettes Corona Geschenk
Das wäre ein nettes Corona Geschenk
Musketier15.06.20 14:45
Jiink-1887 schrieb:
Die 3% würden bei uns landen.Steht das bei euch im Vertrag?
Tarnari15.06.20 14:47
Nur mal aus Interesse, da wir in Einzelvergabe bauen, bei der sich diese Thematik nicht stellt:
Heißt das, bei einem GU werden die Fenster nach Einbau nicht abgenommen sondern erst wenn alles fertig ist? Oder missverstehe ich das?
Was ist denn wenn am Ende ein Mangel festgestellt wird, dieser aber nicht mehr verhältnismäßig behoben werden kann, weil bereits zu viele andere Gewerke "darüberliegen"?
Heißt das, bei einem GU werden die Fenster nach Einbau nicht abgenommen sondern erst wenn alles fertig ist? Oder missverstehe ich das?
Was ist denn wenn am Ende ein Mangel festgestellt wird, dieser aber nicht mehr verhältnismäßig behoben werden kann, weil bereits zu viele andere Gewerke "darüberliegen"?
Jiink-188715.06.20 14:51
Ich suche nachher den genauen Wortlaut raus,
Aber im groben steht es so drin;
Die Summe beträgt für die Leistungen gemäß Angebot Summe XY Ohne Mehrwertsteuer.
Dann kommt ein Text der sich auf Änderungen der Steuer bezieht.
Dann die Mehrwertsteuer bei 19% beträgt Summe Xx
Die gesamt Summe beträgt Summe XC
Oder wie siehst du das?
Aber im groben steht es so drin;
Die Summe beträgt für die Leistungen gemäß Angebot Summe XY Ohne Mehrwertsteuer.
Dann kommt ein Text der sich auf Änderungen der Steuer bezieht.
Dann die Mehrwertsteuer bei 19% beträgt Summe Xx
Die gesamt Summe beträgt Summe XC
Oder wie siehst du das?
Musketier15.06.20 15:33
Ich denke, das werden strittige Punkte bleiben, die wenn der Unternehmer nicht kulant ist ggf. vereinzelt auch bis vor Gericht gehen.
Im §29 USTG steht dazu, wer von beiden Anspruch auf die UST hat, wenn nichts dazu im Vertrag geregelt ist.
Da kommt es darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Sichtag für den Vertragsabschluss ist da 4 Monate vor Umstellung der UST.
Das gilt aber nur für langfristige Verträge und da bin ich mir nicht sicher, ob die (Bau)Werkverträge mit reinfallen.
Im §29 USTG steht dazu, wer von beiden Anspruch auf die UST hat, wenn nichts dazu im Vertrag geregelt ist.
Da kommt es darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Sichtag für den Vertragsabschluss ist da 4 Monate vor Umstellung der UST.
Das gilt aber nur für langfristige Verträge und da bin ich mir nicht sicher, ob die (Bau)Werkverträge mit reinfallen.
WingVII15.06.20 21:02
Musketier schrieb:
Fraglich ist nur, was im Vertrag steht, wer die 3% bekommtIch kann hier nicht ganz nachvollziehen, wo du den Anspruch des GU's gegenüber der Mwst. siehst. Die Steuer ist doch ein reiner Durchlaufposten die den GU nichts angeht.Ähnliche Themen