ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Subwkloofer09.06.20 08:44
DaSch17 schrieb:
Exakt. Die Teilzahlungen gem. Abschlags-/Zahlungsplan haben nur den Charakter von Vorauszahlungen auf den vereinbarten Gesamtpreis.
Daher gilt wohl relativ einfach: Datum Endabnahme = Datum Leistungserbringung
Ergo sollte man zusehen, dass man die Endabnahme noch bis zum 31.12.2020 hinbekommt.
Beispiel:
- Fertigstellung und Endabnahme am 15. Juli 2020
- Gesamtbaukosten: 450 TEUR Brutto (inkl. 19 % MwSt.) gem. Bauleistungsvertrag; davon bereits 400 TEUR in Abschlägen bezahlt
Endabrechnung: 450 TEUR / 1,19 * 1,16 = 438,7 TEUR
Zahlbar mit Endabrechnung: 38,7 TEUR
Ersparnis bzw. indirekte Förderung: 11,3 TEURRichtig, so verhält es sich.
Teilweise sind in den Verträgen extra Klauseln eingebaut, die eine "wahrscheinlichere" MwSt-Erhöhung für den Unternehmer abfangen, aber auch eine "unwahrscheinliche" MwSt-Minderung für den Auftragnehmer gutschreibt.
Ausschlaggebend, ist die Abnahme und der damit verbundene Gewährleistungsstart und die volle erbrachte Leistung des GU.
Also Leute seht zu, dass ihr eure Abnahme noch dieses Jahr hinbekommt.
Nummer1209.06.20 09:07
Das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" soll am 12. Juni im Kabinett beschlossen werden, damit das weitere Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Bisher sind nur Ausnahmen für Tabakprodukte bekannt. Da der Entwurf der Presse vorliegt, scheint es für das Baugewerbe keine Einschränkungen zu geben - das wäre schon thematisiert worden.
exto179109.06.20 11:02
Haben auch diverse Angebot von GU mit 19% MWSt. Eines der Angebote werden wir auch annehmen, allerdings wird unsere Finanzierung erst im Februar 2021aufgrund verschiedener Angebote etc. erst abgeschlossen.
Seht ihr da irgend eine Möglichkeit den Vertrag des Hauses bereits im Jahr 2020 zu unterschreiben, die erste Zahlung eventuell mit Valuta o.ä. auf den Februar 2021 zu schieben und somit die MwSt-Senkung mitzunehmen? Wenn ich sowas verhandelt bekomme, wäre das doch machbar oder nicht?
Ist ja wie bereits angesprochen für den GU ein durchlaufender Posten und sollte ihm keine Probleme bereiten.
Seht ihr da irgend eine Möglichkeit den Vertrag des Hauses bereits im Jahr 2020 zu unterschreiben, die erste Zahlung eventuell mit Valuta o.ä. auf den Februar 2021 zu schieben und somit die MwSt-Senkung mitzunehmen? Wenn ich sowas verhandelt bekomme, wäre das doch machbar oder nicht?
Ist ja wie bereits angesprochen für den GU ein durchlaufender Posten und sollte ihm keine Probleme bereiten.
face2609.06.20 11:27
exto1791 schrieb:
Seht ihr da irgend eine Möglichkeit den Vertrag des Hauses bereits im Jahr 2020 zu unterschreiben, die erste Zahlung eventuell mit Valuta o.ä. auf den Februar 2021 zu schieben und somit die MwSt-Senkung mitzunehmen? Wenn ich sowas verhandelt bekomme, wäre das doch machbar oder nicht?Nope, denn es geht nicht darum wann den Vertrag unterschreibst sondern wann die Leistung erfüllt wird/Schlussrechnung kommt. Ihr fangt ja so wie es sich liest noch nicht mal an dieses Jahr.
exto179109.06.20 11:31
face26 schrieb:
Nope, denn es geht nicht darum wann den Vertrag unterschreibst sondern wann die Leistung erfüllt wird/Schlussrechnung kommt. Ihr fangt ja so wie es sich liest noch nicht mal an dieses Jahr.Okay, also ist tatsächlich die Schlussrechnung entscheidend, nicht die Erstzahlung bzw. der Vertragsabschluss?
Eigentlich ja auch logisch.. Ja wir fangen erst nächstes Jahr an
K1300S09.06.20 11:43
Vielleicht wird die Senkung ja noch etwas verlängert.
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