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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.2020 22:46

Tarnari 06.07.2020 23:01
Stefan890 schrieb:

Wie verhält sich denn das ganze, wenn die Schlussrechnung nach Abnahme aller Leistungen erstellt werden soll, allerdings noch Mängel bestehen? D.h. die eigentliche Leistung ist vor dem 1.7. erfolgt, die Beseitigung der Mängel dann entsprechend später.
Wenn noch nicht abgenommen (stichwort leistungsübergabe) wurde, dann gilt der jeweils geltende USt.-Satz. Soweit die bisherige Regelung und meines Erachtens auch die jetzige.
Wenn Abnahme erfolgt und nachträglich Mängel gerügt, sieht es möglicherweise anders aus.

Holger S 14.08.2020 10:09
Hallo Zusammen,
Zugegebenermaßen habe ich nicht alle 35 Seiten hier gelesen.

Möchte trotzdem unsere Erfahrung bezüglich der Reduzierung der Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer teilen.

Wir haben mit DFH AG ( Okal Haus, Massa Haus und Allkauf Haus ) ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus gebaut und hatten unsere Endabnahme Ende Juli.

Haben auch vor Kurzem unsere Schlussrechnung und eine Mitteilung zum Thema Mehrwertsteuerreduzierung bekommen.

Die DFH ( im speziellen Fall bei uns Okal Haus) gibt "nur" die 3% Reduzierung auf die Rechnungen, die im Zeitraum vom 01.07 bis 31.12. ausgestellt wurden/werden.
Rückwirkend wird keine Reduzierung der Mwst gewährt.

Da es sich bei uns jetzt um die Schlussrechnung handelt, bekommen wir nur auf die letzten 10% der Projektsumme eine MWSt von 16%. Alles bereits zuvor gezahlten Abschlagszahlungen, wurden mit 19% berechnet und nicht geändert.

Zwei Anwälte haben uns gesagt, dass laut Empfehlung der Finanzverwaltung auch die zuvor gezahlten Rechnungen nachträglich reduziert werden sollten.

Ein Arbeitskollege von mir baut gerade mit Heins van Heinen. Er hat ein Schreiben bekommen, dass sie auch bereits gezahlte Teilrechnungen nachträglich reduziert werden, wenn die Abnahme vor dem 31.12.2020 stattfinden wird.

Leider muss ich in diesem Fall erneut feststellen, dass die Entscheidung mit Okal Haus (DFH) zu bauen eine Fehlentscheidung war.

Tolentino 14.08.2020 10:12
Darf man eigentlich in so einem Fall auch die 2,5x % einbehalten? Man behält ja bis zur Abnahme 5% ein.
Wäre ja quasi ein Mangel der Gesamtrechnung

kati1337 14.08.2020 10:24
Holger S schrieb:


Zwei Anwälte haben uns gesagt, dass laut Empfehlung der Finanzverwaltung auch die zuvor gezahlten Rechnungen nachträglich reduziert werden sollten.

Ein Arbeitskollege von mir baut gerade mit Heins van Heinen. Er hat ein Schreiben bekommen, dass sie auch bereits gezahlte Teilrechnungen nachträglich reduziert werden, wenn die Abnahme vor dem 31.12.2020 stattfinden wird.

Leider muss ich in diesem Fall erneut feststellen, dass die Entscheidung mit Okal Haus (DFH) zu bauen eine Fehlentscheidung war.

So wie ich das verstehe macht deren Argumentation nur die Schlussrechnung zu reduzieren auch keinen besonders großen Sinn. Die Abschlagszahlungen nicht nachträglich zu verrechnen und die MwSt nicht anzupassen wäre nur zulässig wenn ihr vorher Teilabnahmen gemacht hättet.
Da ihr ja (vermutlich) die gesamte Leistung zu Ende Juli abgenommen habt fällt auch auf die gesamte Leistung nur 16% MwSt an, folglich habt ihr in den Abschlägen zuvor zu viel MwSt entrichtet. Diese gehört verrechnet.

Musketier 14.08.2020 10:27


Du hast Anrecht auf eine ordnungsgemäße Rechnung. Die hast du nicht erhalten.
Ich würde eine Aufstellung erstellen, den Gesamtnettobetrag mit 16% ausrechnen und von dieser Bruttosumme die bisherigen Bruttoabschläge abziehen.
Das wird überwiesen und nicht mehr. Danach diese Aufstellung Okal Haus zusenden und eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen.

Ich kenne das von Architekten und Bauingenieuren. Da werden die Rechnungen für die Kunden kontrolliert und falsche berechnete Positionen, Preise, Steuerberechnungen, Skonto etc. direkt auf der Rechnung handschriftlich sauber korrigiert. Je nachdem, wie die Rechnung aussieht, könntest du das auch so machen.


Annahme: keine Teilabnahmen vereinbart

Ben-man 14.08.2020 10:27
Ich habe gestern auch mit unserer Baufirma gesprochen. Die machen sich es einfach und sagen "Das entscheiden die Firmen der einzelnen Gewerke selbst" - finde ich komisch weil mit den einzelnen Firmen haben wir ja keinen Vertrag abgeschlossen. Bin mal gespannt was es da noch für einen Tumult geben wird
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