ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Isokrates schrieb:
Nicht zusammen oder handelt es sich um unterschiedliche drei Gewerke?Ja die sind unterschiedlich. Wurde alles im März/April/Mai erledigt und in dem Zeitraum auch die Abschlagszahlungen gezahlt.Isokrates schrieb:
Aber wenn die Ausführung und die Abnahme, durch Unterschrift auf das Abnahmeprotokoll, schon im Mai/Juni war, kommt es halt auf die Vertragsbeziehung an.Zu dem Zeitpunkt (oder früher) gab es keine Abnahmen, weder vom Bauleiter, der Baufirma oder von mir. Es gab nur einen Abnahmezeitpunkt (letzte Woche), bei dem wir mit dem Bauleiter zusammen die drei Gewerke abgenommen haben und allen drei ausführenden Firmen einen Zettel in die Hand gedrückt haben nach dem Motto "Ja, ist alles okay, keine Mängel."Isokrates schrieb:
Meine Frage von weiter vorne ist ja noch offen, was bezüglich des Gefahrenübergangs (Beweislastumkehr) vereinbart wurde. Dieser spielt hier in der steuerlichen Beurteilung nämlich eine entscheidende Rolle.Oh sorry, das hatte ich total vergessen. Meinst du das hier? "Die Gewährleistung der ausführenden Firmen für ihre jeweiligen Leistungen beträgt vom Zeitpunkt der Abnahme des jeweiligen Gewerkes an gerechnet 5 Jahre gemäß Baugesetzbuch."I
Isokrates16.10.20 15:09Dann ist ja alles gut
Im Endeffekt hat mich dann nur das hier so extrem verwirrt:
Im Endeffekt hat mich dann nur das hier so extrem verwirrt:
Ben-man schrieb:Und das war ja auf das 1.Halbjahr bezogen
[...] wir haben die Abnahmeprotokolle für die einzelnen Gewerke der einzelnen Firmen unterschrieben.
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