W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

DaSch1704.06.20 14:11
Tassimat schrieb:

Sicher, dass das so klappt? Der Flyer ziehlt ja immer darauf ab, dass keine nachträgliche Steuererhöhung zu zahlen ist, aber nicht darauf, dass man das Recht auf eine nachträgliche Steuerminderung hat.

Beispiel:
Akontozahlung November 2019 15.000€ + 19%MwSt (explizit genannt)
Endabrechnung August 2020 30.000€ - 15.000 Akonto = 15.000 + 16%MwSt zu zahlen.

Wo steht, dass ich die 3% der ersten 15.000€ anrechnen kann bzw. zurückbekomme?

Würde sagen es kommt darauf an, was man mit dem GU vertraglich vereinbart hat.
Wenn die Leistung erst mit Endabnahme erbracht ist und somit auch erst dann die Gewährleistung läuft, sind die davor getätigen Zahlungen m. E. allesamt Vorauszahlungen und somit die MwSt. erst mit der Schlussrechnung zu bezahlen.
Der Storch04.06.20 14:21
Im Bauträgervertrag sieht der Passus wie folgt aus:

Dokument mit Hinweis auf Umsatzsteueränderungen und Anpassung von Kaufpreis/Raten.


Umsatzsteuer ändert Preis; Raten ab Inkraft anpassen; Ausnahmen weniger als 4 Monate nach Vertrag.
Musketier04.06.20 14:30
Der Storch schrieb:

Im Bauträgervertrag sieht der Passus wie folgt aus:

Ein Bauträgervertrag ist immer ohne Umsatzsteuer, es sei denn der Bauträger optiert zu Umsatzsteuer, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist!
§4 Nr. 9a USTG
Tassimat04.06.20 14:34
Musketier schrieb:

Im §13 USTG und §14(5) USTG.

Vielen Dank. §14(5) gefällt mir sehr gut

So spare ich wenigstens noch ein paar Euros für das Rumtrödeln der Handwerker...
((andreas))05.06.20 11:55
Hat jemand die Idee, wie das mit einem größeren Gewerk mit Einzelrechnungen zu handhaben ist?
Hintergrund: Im Neubau ist der Heizungsbauer seit ca. 1 Jahr zu Gange. Ich denke im Juli werden wir mit der Inbetriebnahme Heizung alles zum Abschluss bringen.
Bisher sind Teilrechnungen gezahlt worden für bereits verbaute Teile usw.
Die Schlussrechnung wird aber sicher in den spannenden Zeitraum ab Juli fallen.
Kann man Heizung/Sanitär als Gesamtgewerk sehen, bei dem die Gewährleistung ja auch erst mit der Inbetriebnahme startet und folglich mit 16 Prozent den Gesamtbetrag versehen?
Bei vielen Themen ist mir die Sache klar, nur bei diesem Gewerk bin ich zwiegespalten. Und der Posten ist auch relativ groß, weswegen es sich rentieren könnte.
Musketier05.06.20 14:27
Lass doch das letzte Waschbecken im Juli anbringen und die Heizungseinweisung ebenfalls im Juli stattfinden. Dann sind beide Teilgewerke im Juli abgeschlossen.
gewährleistungschlussrechnungbauträgervertragumsatzsteuergewerkinbetriebnahmeheizung