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ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020


Erstellt am: 03.06.20 22:46

Tolentino16.06.20 10:19
Richtig, es gibt kein Gesetz dazu, dass der Unternehmer die MwSt. -Senkung weitergeben muss. Und es ist m.W. auch nicht Teil des Gesetzesentwurfs (ohne den jetzt selbst gelesen zu haben).
Da es aber für den Unternehmer ein durchlaufender Posten ist, haben die diversen Politiker an die Unternehmer appelliert, diese entsprechenden Beträge an den Verbraucher weiterzugeben. Dass es teilweise einen unglaublichen Aufwand für die Unternehmen bedeutet, der bei vielen Produkten für keinerlei Mehrumsatz führen wird, lassen die Politiker gerne außer acht. Auf der anderen Seite werden einige Unternehmen, die es eben nicht weitergeben sicherlich einem Empörungswelle ausgesetz werden. Also was für den Verbraucher sicher nett gemeint ist, kostet der Volkwirtschaft insgesamt wahrscheinlich einfach nur Ressourcen.
Ich halte diese Maßnahme für eine grandiose Fehlleistung. Also für die Idee ne 1 für die Ausührung ne 5.
Musketier16.06.20 10:57
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Ben-man18.06.20 09:14
In unserem Bauvertrag steht:

"Eine eventuell anfallende Mehrwertsteuererhöhung wird zusätzlich berechnet"

eine eventuell anfallende Mehrwertsteuersenkung wird nicht erwähnt
Musketier18.06.20 09:39
Ich verweise mal dazu in den Nachbartread im Beitrag von face26 #79 Punkt 4 und die fortfolgenden Beiträge
https://www.hausbau-forum.de/threads/mwst-senkung-waehrend-des-hausbaus.35217/page-14#post-411254




Bei Langfristverträgen kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, ob ein Ausgleich nach §29 USTG stattzufinden hat oder ob das Zivilrecht anzuwenden ist. Das gilt aber nur wenn im Vertrag nichts dazu geschrieben ist. Bei dir ist im Vertrag zwar die MwSt Erhöhung geregelt, aber keine Senkung.
Ötzi Ötztaler18.06.20 12:47
Musketier schrieb:

Bei dir ist im Vertrag zwar die MwSt Erhöhung geregelt, aber keine Senkung.
Bei einer derart asymmetrischen Klausel in einem Verbrauchervertrag würde ich erstmal sehr glaubhaft einen Rechtsstreit androhen. Dann wird der Unternehmer die 3% schnell rausrücken... Wahrscheinlichkeit für dich, das zu gewinnen, ist recht hoch

Oder besser, einfach nur die Summe mit 16% Mehrwertsteuer überweisen und das andere als unberechtigte Forderung zurückweisen. Dann schauen was er macht.
face2618.06.20 12:56
Ötzi Ötztaler schrieb:

Bei einer derart asymmetrischen Klausel in einem Verbrauchervertrag würde ich erstmal sehr glaubhaft einen Rechtsstreit androhen.

...oder man fragt vielleicht erst mal wie der Bauunternehmer das gedenkt zu handhaben?
unternehmervertrag