W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauen ohne Vertrag - Bedenken?


Erstellt am: 18.05.2016 18:41

oleda222 19.05.2016 11:05
ypg schrieb:
Zumindest können diese Bauherren sich auf einen Vertrag berufen, wenn geklagt wird. Ohne Vertrag würde doch jeder RA abwinken.

Es kommt auch ohne das Wort "Vertrag" auf dem Papier ein rechtsgültiger Vertrag zustande sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen nicht mal schriftlich sein.

Es ist doch an den Haaren herbei gezogen, dass ein Anwalt auf der geschilderten Basis den TE nicht grundsätzlich vertreten würde oder zumindest beraten würde ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn der TE allerdings Ansprüche durchsetzen möchte (Fertigstellung zum Zeitpunkt x usw. usf.) die im geschlossenen Vertrag nicht geregelt wurden, sieht es mit der Durchsetzbarkeit wahrscheinlich schlecht aus. Warum sich ein Anwalt für den Versuch nicht trotzdem bezahlen lassen sollte, erschließt sich mir aber auch nicht. Anwälte werden meines Wissens in DE Erfolgsunabhängig bezahlt.

Musketier 19.05.2016 11:15


Alles schön und gut. Nur steht man schlimmstenfalls vor der Entscheidung Anwalt beauftragen, ggf. klagen und Kosten riskieren oder nicht klagen. Und genau an der Stelle steht vermutlich die Frage an den Anwalt, wie die Erfolgsaussichten sind. Und da ist der Inhaber eines schriftliches Vertrag wo schwarz auf weiß steht, welche Leistung der Unternehmer bis wann zu erbringen und was eine Nichterbringung ggf. für Konsequenzen hat, eindeutig im Vorteil

Musketier 19.05.2016 11:18
Im Übrigen konnten wir auch ohne Rechtsanwalt unseren Kaufpreis um einen Betrag x je überzogenen Monat mindern, weil es eindeutig im Vertrag stand.

ypg 19.05.2016 22:47
oleda222 schrieb:
Es kommt auch ohne das Wort "Vertrag" auf dem Papier ein rechtsgültiger Vertrag zustande sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen nicht mal schriftlich sein.

Es ist doch an den Haaren herbei gezogen, dass ein Anwalt auf der geschilderten Basis den TE nicht grundsätzlich vertreten würde oder zumindest beraten würde ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn der TE allerdings Ansprüche durchsetzen möchte (Fertigstellung zum Zeitpunkt x usw. usf.) die im geschlossenen Vertrag nicht geregelt wurden, sieht es mit der Durchsetzbarkeit wahrscheinlich schlecht aus. Warum sich ein Anwalt für den Versuch nicht trotzdem bezahlen lassen sollte, erschließt sich mir aber auch nicht. Anwälte werden meines Wissens in DE Erfolgsunabhängig bezahlt.

Dass ein Vertrag auch ohne Schriftstück zustande kommt, weiß ich und stell ich doch gar nicht in Frage - bitte lesen!

Dennoch sind die Erfolgsaussichten gleich Null (0), da der Anwalt sich auf nichts stützen kann. Das macht kein Richter mit! .
Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann! .

Bieber0815 19.05.2016 23:45
ypg schrieb:
Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann! .
Die Realität sieht aber anders aus; was aber sicher auch daran liegt, dass oft der Mangel an sich streitig ist. Und das regelt ja nicht der Vertrag.

oleda222 20.05.2016 00:16
ypg schrieb:
Zumindest können diese Bauherren sich auf einen Vertrag berufen, wenn geklagt wird. Ohne Vertrag würde doch jeder RA abwinken.
ypg schrieb:
Dass ein Vertrag auch ohne Schriftstück zustande kommt, weiß ich und stell ich doch gar nicht in Frage - bitte lesen!

Does Not Computer...
ypg schrieb:
Dennoch sind die Erfolgsaussichten gleich Null (0), da der Anwalt sich auf nichts stützen kann. Das macht kein Richter mit! .
Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann!

Es gibt doch einen Vertrag!!! Angebot + Annahme = zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag!

Das Angebot ist sogar schriftlich mit Bauleistungsbeschreibung.

Rechtsgrundlage VOB und/(oder nur) Baugesetzbuch

Wo siehst Du da ein Problem für einen Richter den Vertrag als solchen zu bewerten?

Warum kann ich lt. Angebot/Bauleistungsbeschreibung geschuldete Leistungen nicht reklamieren wenn diese nicht erbracht werden? Warum kann sich ein Anwalt nicht auf diesen rechtskräftigen Vertrag stützen aber auf einen wo "Vertrag" auf dem Vertrag steht?

Was genau ist nicht geregelt? Zahlungsplan? Wenn es eine detaillierte Aufstellung der Leistungen gibt, wird nach Baufortschritt bzw. nach Leistungserbringung abgerechnet.

Fertigstellungstermin? Will der TE nicht fixiert haben, Flexibilität ist da.

Was soll denn noch zusätzlich geregelt werden, wenn der BU bekannt ist? Die Farbe vom Toilettenhäuschen?

Welche Punkte fehlen denn noch deiner Meinung nach?
vertraganwaltschriftlichstützenwillenserklärungenklagenmangelbauleistungsbeschreibung