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ᐅ Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung


Erstellt am: 02.10.17 23:25

Otus1112.06.18 14:42
R.Hotzenplotz schrieb:
Das ist die ganze Legende.

Da fehlt mir dann aber immer noch der Bezugspunkt - was hier offenbar auch Ursache der Misere ist/war.
Bei uns hieß es z. B.:

"DIE ANGEGEBENEN BRÜSTUNGSHÖHEN BEZIEHEN SICH AUF OK ROHFUSSBODEN UND OK SOHLBANK


DIE ANGEGEBENEN INNENTÜRHÖHEN BEZIEHEN SICH AUF OKRD ODER SOHLE

FENSTERANSCHLAG IM EG UND DG = 5 cm."


In Schnitten sieht man dann auch die Einbauhöhen und vermaßten Lagen der Fenster.
Otus1112.06.18 14:48
R.Hotzenplotz schrieb:


Auf der Dachterrasse ist ein Bodenaufbau von 30cm vorgesehen. Von daher war dieser Test heute morgen mit dem Durchsteigen bei 16cm ja absolut sinnfrei.

Obacht, das ergibt dann auch eine Stufe von innen nach außen von 14 cm von Estrich (+16 cm bzw. Styropor-Simulation gemäß Foto) auf den Belag DT - mit dem Fenstertürrahmen unten dazwischen?

Ist das gewünscht?
Heutzutage ist doch eher bodengleich state of the Art.
R.Hotzenplotz12.06.18 15:55
Otus11 schrieb:
Ist das gewünscht?
Heutzutage ist doch eher bodengleich state of the Art.

Die haben mir immer gesagt, man müsse eine Schwelle haben und der Gutachter hat bei Vertragsprüfung nichts Gegenteiliges gesagt. Das jetzt noch zu bemängeln, bringt mich denke ich nicht weiter. Selbst wenn die Schwelle noch wegfallen könnte, komme ich ja dann noch schlechter durch die Tür hindurch. Und ich denke vom Gedanken, dass ich kostenneutral oder mit geringen Kosten alle Fenster neu bekomme, muss ich mich verabschieden.

Den Schnitt habe ich hier:


Schnitt durch ein zweigeschossiges Haus mit Dachkonstruktion, Treppe und Maßlinien
Baufie12.06.18 16:17
Otus11 schrieb:
Obacht, das ergibt dann auch eine Stufe von innen nach außen von 14 cm von Estrich (+16 cm bzw. Styropor-Simulation gemäß Foto) auf den Belag DT - mit dem Fenstertürrahmen unten dazwischen?

Ist das gewünscht?
Heutzutage ist doch eher bodengleich state of the Art.
Wie möchtest Du denn das ohne Schwelle gelöst bekommen, wenn unter der Dachterrasse sich ein Wohnraum befindet?

Die Decke über dem Wohnraum muss gedämmt werden. Meist ist diese Dämmung so dick wie der Estrich im inneren des Hauses. Und dann kannst Du nochmals auf die Dämmung 8-10 cm Belag inkl. Unterbau draufrechnen.

Also das seh ich jetzt nicht als so dramatisch an. Mich würde die "Kleien Türe viel mehr stören...

Ich hatte, wenn ich mich recht erinnere schon damals bemängelt, weshalb über dem Rollladenkasten ein Sturz angebracht wird. Bei uns und all unseren Nachbarn wurden die Kästen direkt unterhalb der Geschossdecke angebracht.
Otus1112.06.18 16:31
R.Hotzenplotz schrieb:

Den Schnitt habe ich hier:

Und da ist es nicht vermaßt... (und somit nicht gleich erkennbar!).

Schon mal den Plan mit Lineal und Maßstab nachgemessen? Erst dachte ich, dass bodentiefe Fenster sei zumindest größer gezeichnet; die Angabe der 162,5 rechts scheint mir im Vergleich mit der 184 er Durchgangshöhe aber dann doch proportional zu stimmen (leider). Aber lieber mal am 1:100 Papierplan nachmessen.


Nebenbei:
Reichen dir bei 1,89 Körpergröße 90 cm Brüstungshöhe am Geländer? Mit Kleinkind?
NRW legt in der Landesbauordnung noch 90 cm Mindesthöhe fest. Die Mehrzahl der Bundesländer legt in der Landesbauordnung eine Mindesthöhe von 100 cm fest. Ist also kein Mangel. Aber 100 cm empfinde ich subjektiv auch als sicherer.
R.Hotzenplotz12.06.18 17:20
Otus11 schrieb:
Reichen dir bei 1,89 Körpergröße 90 cm Brüstungshöhe am Geländer? Mit Kleinkind?

Das könnte ich sicherlich noch ändern lassen gegen Aufpreis; hört sich gut an. Wie sehen das denn die anderen User?
Otus11 schrieb:
Schon mal den Plan mit Lineal und Maßstab nachgemessen?

Nein. Was genau würde dich interessieren? Kann ich erst heute Abend gegen 23 Uhr machen.
fensterestrichbelagwohnraumdämmunglandesbauordnungmindesthöhe