Nachbar will Doppelhaushälfte mit Versatz bauen

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M

m0LN4rius

wir bauen eine Doppelhaushälfte direkt an der Grenze. Unser Nachbar will nun mit über 1–2 m Versatz später an uns bauen – also nicht direkt anschließen. Im Gespräch hatten wir den Eindruck, dass ihm die baulichen Folgen dieser Entscheidung nicht bewusst sind. Wir sind mit Planung und baugenehmigung schon durch und wollen langsam anfangen.

Wir fragen uns, wie wir ihn freundlich darauf hinweisen können, dass durch den Abstand erhebliche zusätzliche Risiken und Kosten entstehen – z. B.:

  • Er braucht eine eigene Brandwand und darf keine Dämmung, Putz oder Dachteile über die Grenze ziehen.
  • Die Dämmung seiner Grenzwand muss trotzdem vollständig ausgeführt und dauerhaft geschützt werden – was ohne Überstand oder ausreichenden Arbeitsraum schwer wird.
  • Der entstehende Spalt muss dicht, zugänglich und wartbar bleiben – sonst drohen Feuchteprobleme, Laub, Frostschäden.
  • Sockel-, Dach- und Spenglerarbeiten werden komplizierter und teurer – auf beiden Seiten.
  • Unsere Küchenabluft liegt an dieser Seite – wir wollen keine Probleme mit Kondensat oder Wärmeabstrahlung an seiner Wand.
  • Insgesamt entstehen durch den Versatz Kosten, die man durch einen direkten Anbau vermeiden könnte.
    Gebäudeenergiegesetz, BayBo usw.

Wie bringt man das am besten zur Sprache, ohne den Eindruck zu erwecken, man will reinreden? Wir möchten einfach spätere Streitigkeiten vermeiden und klären, wer für was haftet, wenn er sich für diese Lösung entscheidet.
 
11ant

11ant

Unser Nachbar will nun mit über 1–2 m Versatz später an uns bauen – also nicht direkt anschließen. Im Gespräch hatten wir den Eindruck, dass ihm die baulichen Folgen dieser Entscheidung nicht bewusst sind. Wir sind mit Planung und baugenehmigung schon durch und wollen langsam anfangen.
Wir fragen uns, wie wir ihn freundlich darauf hinweisen können, dass durch den Abstand erhebliche zusätzliche Risiken und Kosten entstehen [...]
Unterstellen wir dem Nachbarn einmal edlere Gründe als einfach nur der größtdenkbare Idiot zu sein. Dann steckt dahinter vielleicht der naive Gedanke, sich durch den Versatz davor zu schützen, daß Ihr ihm auf der Terrasse die Kalorien von der Sahnetorte weggucken könntet und auf Euren Hüften landet, was er beim Konditor bezahlt hat. Der Versatz als "natürlicher Sichtschutz" scheint mir hier der naheliegendste Grund für den Blödsinn zu sein. Ich persönlich käme never ever auf die Idee, von meiner möglichen Haustiefe etwas zu verschenken / abzuschneiden. Und ich vermute, seine Idee ist sofort Geschichte, wenn ihm klar wird, daß auch eine Terrasse im Baufenster liegen muß. Ich hoffe, er baut in jedem Fall auf Bodenplatte (selbst falls Ihr dies auch tut), denn nicht nur als Mitkellerer muß der Späterbauer Geld für Mehraufwand wegen Abfangung mitbringen. @goalkeeper s Nachbarn und dessen Nachfolger kann ich mir eigentlich nicht wirklich nochmals steigerbar vorstellen. Wahrscheinlich steckt also nur harmlose Naivität der Sorte "Massivhäuser sind massiver, Fertighäuser sind fertiger und Zitronenfalter falten Zitronen" dahinter. Hoffen wir es zumindest !
 
kbt09

kbt09

Unser Nachbar will nun mit über 1–2 m Versatz später an uns bauen – also nicht direkt anschließen.
  • Unsere Küchenabluft liegt an dieser Seite – wir wollen keine Probleme mit Kondensat oder Wärmeabstrahlung an seiner Wand.
  • Insgesamt entstehen durch den Versatz Kosten, die man durch einen direkten Anbau vermeiden könnte.
    Gebäudeenergiegesetz, BayBo usw.
kannst du mal skizzieren? Beim ersten Satz habe ich den Eindruck gewonnen, er will mit Abstand bauen.

Dann Küchenabluft an einer Wand zur anderen Doppelhaushälfte?
 
11ant

11ant

kannst du mal skizzieren? Beim ersten Satz habe ich den Eindruck gewonnen, er will mit Abstand bauen.
Ich denke eher an eine Befolgung der Anbauverpflichtung, jedoch mit Unter-/Überbiß an der Kommunseite.
Dann Küchenabluft an einer Wand zur anderen Doppelhaushälfte?
Auch einen Entlüftungsschacht legen die Profis an eine "ungeteilt eigene" Außenseite.
 
N

nordanney

wir bauen eine Doppelhaushälfte direkt an der Grenze. Unser Nachbar will nun mit über 1–2 m Versatz
Dann baut jeder sein eigenes freistehendes Einfamilienhaus. So verstehe ich es. Also nicht:
nachbar-will-doppelhaushaelfte-mit-versatz-bauen-690587-1.png
,
sondern Ihr auf die Grenze, dann "nichts" und dann erst der Nachbar.

Also schon mal die erste Frage: Darf er das überhaupt oder ist auf dem Grundstück nur eine Doppelhaushälfte erlaubt? Definition Doppelhaus in der Baunutzungsverordnung. Wenn zwingend erforderlich gem. Bebauungsplan, dann ist das Thema erledigt.
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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